Kostendeckung durch Gebühren liegt nun bei 75 Prozent
Leutkirch – “Ich verstehe das nicht.” Stadrätin Brigitte Schuler-Kuon von den Unabhängigen (DU) war am Montagabend, 17. Juni, im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes am Gänsbühl nicht das einzige Gemeinderatsmitglied, das Fragen zu den neuen Friedhofsgebühren der Großen Kreisstadt äußerte. Der Rat beschloss schließlich, dass 75 % der Bestattungskosten über die Gebühren zu bezahlen seien. Die anderen 25 % aus städtischen Steuermitteln. Allerdings entschied der Gemeinderat das bei neun Gegenstimmen. Zur Entscheidung hatten zwei Varianten vorgelegen: Variante a) hatte einen Kostendeckungsgrad von 70 Prozent, Variante b) von 75 Prozent. Unter Download finden Sie die neue Gebührensatzung.
Friedhöfe in Leutkirch seien “auch eine Grünanlage”: Mit diesem Hinweis erläuterte Bürgermeisterin Christina Schnitzler, dass die Orte der “letzten Ruhe” mehr als eine Ansammlung von Gräbern darstellen. Dazu gesellen sich inzwischen unterschiedliche Bestattungsformen. Etwa Urnengräber an Bäumen. Stichwort: Friedwald. Grundsätzlich zeige sich mehr und mehr der Wunsch der Trauerfamilien, die Bestattungskosten einzuschränken, erklärte Bürgermeisterin Schnitzler. Die Urne einer oder eines Verstorbenen an solch einem Baum bestatten zu lassen, komme pro Grab auf 833 Euro.
Stadtrat Burkhard Zorn (Unabhängige) bezeichnete die Friedhofs-Nutzungs-Kosten als “schon horrend”. Ihm sei wichtig, “dass das für Familien noch leistbar ist”. Bürgermeisterin Schnitzler entgegnete, die Bestattungsgebühren seien seit 2015 nicht erhöht worden. Und deshalb würden die neuen Zahlen erkennbar höher wirken. Oberbürgermeister Hans Jörg Henle machte Burkhard Zorn auf Ausgaben aufmerksam: “Die Kosten sind ja da – und wir verdienen ja da nichts.” Das Friedhofsangebot werden daher “mit allgemeinen Stueuermitteln quersubvenioniert”.
Kein Programm, “um Erben zu schützen”
Gottfried Härle (Bürger-Forum /BF) entgegenete seinem Ratskollegen Zorn: “Wir müssen schon klar begründen, wieso wir Bestattungen bezuschussen.” Es müsse verhindert werden, dass der Friedhofsunterhalt samt Benutzung “ein Programm, um Erben zu schützen”, bilde. Härle sagte, er habe gehört, “dass Sterben in den Landorten billiger sei als in Leutkirch.” Dazu führte Bürgermeisterin Christina aus, in der Kernstadt müsse jemand bezahlt werden, “der deutlich mehr Gräber ausheben muss” als in den Teilorten draußen. Diejenigen, die das in den Ortsteilen ausführten, seien damit vergleichsweise so selten befasst, dass sie diese Aufgabe mehr oder weniger nebenher bewältigen könnten. Schnitzler: “Da mietet sich einer mal einen Bagger.” Deshalb unterschiedliche Aufwendungen zwischen Kernstaadt und Landorten. Stadtrat Waldemar Westermayer fragte nach den Kosten in Friedwäldern wie Wolfegg. Bürgermeisterin Schnitzler bezifferte Ausgaben für solche neueren Bestattungsformen als nicht wirklich billiger als bisherige. Die neue Leutkircher Bestatungs-Gebühren-Ordnung gilt ab 1. Juli 2024.