Funkenfeuer müssen angemeldet werden
Leutkirch – Das alte Brauchtum der Winteraustreibung wird auch in Leutkirch mit einem beeindruckenden Funkenfeuer zelebriert. Die Veranstaltungen dürfen sowohl am Samstag, 17. Februar, vorrangig aber am Sonntag, 18. Februar, stattfinden.
In den vergangenen Jahren hat sich die Funkenveranstaltung als beliebter Brauch etabliert. Um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen des Funkens aus Gründen des Brandschutzes spätestens zwei Wochen vorher beim Bürgermeisteramt angezeigt werden muss. Diese Vorankündigung ermöglicht es der örtlichen Feuerwehr, der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle sowie der Polizei, sich rechtzeitig auf die Veranstaltung vorzubereiten. Der genaue Standort des Funkens ist in der Meldung anzugeben.
Nur unbehandeltes Holz verwenden
Wichtig ist, dass nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie Christbäume, Reisig und Sturmholz, verbrannt werden darf. Das Verbrennen von unzulässigem Material, insbesondere von Abfällen, ist strafrechtlich relevant und wird konsequent geahndet. Der gewählte Standort für das Funkenfeuer muss einen Mindestabstand von 50 Metern zur nächsten Wohnbebauung und zu Baumbeständen sowie 100 Metern zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen einhalten.
Funkenmerkblatt auf der Webseite der Stadt
Für detaillierte Informationen und zu beachtende Regelungen verweisen wir auf das „Funkenmerkblatt“ des Landratsamtes Ravensburg, welches auf der städtischen Website unter www.leutkirch.de zu finden ist.