Aitrach legt Doppelhaushalt vor – Abwassergebühren werden gesenkt!
Aitrach – Die Gemeinde Aitrach hat uns nachstehenden Bericht über die Gemeinderatssitzung am 18. Dezember zukommen lassen. Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Haushalt für 2024/2025. Am Ende des Artikels finden Sie unter Download einen informativen Flyer mit vielen Daten zum Haushalt und darüber hinaus – so die genaue Einwohnerzahl (2964), die Zahl der Betriebe (337) und der Gewerbesteuerzahler (103). Erfreulich: Die Abwassergebühren können gesenkt werden!
Einvernehmen der Gemeinde zu Baugesuchen
Der Gemeinderat musste über zwei Befreiungsanträge von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entscheiden. Einmal überschreitet ein Wintergarten im Bebauungsplan „An der Kirche“ und einmal im Bebauungsplan „Storchengässle, 2. Erweiterung“ eine Garage die Baugrenze. Auf Grund der geringfügigen Überschreitungen und der Nachbarzustimmungen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Ferthofen Süd und Gewerbegebiet Ferthofen
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen, Erweiterung Süd“ sowie 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ferthofen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Einstellungsbeschluss und erneuter Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung im Dezember 2021 den Beschluss gefasst den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen, Erweiterung Süd“ aufzustellen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war die Absicht von Herrn Hock als Geschäftsführer der Hock Holding GmbH auf den Flurstücken 175/6 und 175/7 eine Gewerbehalle zur flexiblen Nutzung und Aufteilung zu realisieren. Inzwischen ist die Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH (SWF) Eigentümer geworden mit dem Ziel der Weiterentwicklung des angrenzenden Werksgeländes.
Einerseits soll auf dem Grundstück ein Bereich für die Wasserstofferzeugung und -abfüllung entstehen. Dieser Bereich wird über einen gesonderten Bebauungsplan entwickelt, da die Wasserstoffproduktion dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Aufsicht des Regierungspräsidiums unterliegt und die Anforderungen an den Bereich gesondert festgelegt werden müssen.
Andererseits soll die übrige Fläche für Logistikhallen oder Freiflächen-PV (für die Wasserstoffproduktion) zur Verfügung stehen. Insbesondere soll eine Revisionshalle für Tanks und Auflieger errichtet werden mit einer Werkstatt, die auf Grund der Höhe der Tanks und der notwendigen Kranbahn in einem Teilbereich eine Höhe von bis zu 18m benötigen. Ansonsten werden wie am Betriebssitz in der Bahnhofstraße Abfüllanlagen, Büros und Lagerflächen entstehen.
Herr Geschäftsführer Haag des Sauerstoffwerkes führte sehr anschaulich den geplanten Betrieb auf dem Grundstück aus. Die Anlagengröße der Elektrolyseure im Wasserstoffbereich soll bis zu 2 MW betragen, was bildlich gesprochen die Betankung von 30 Lkw am Tag ermöglichen würde. Die Frage, ob dafür die Kapazität der geplanten PV-Module ausreichend wäre, verneinte Herr Haag klar. Dies sei die grundsätzliche Herausforderung an der Wasserstoffproduktion, dass günstiger und grüner Strom zur Verfügung stehen und dies auch auf politischer Ebene entschieden werden muss. Die Planung ist aber in Aitrach quasi einen „Wasserstoffstützpunkt“ zu bauen, wo auch abgefüllt und ausgeliefert werden kann. Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, warum Wasserstoff als Gefahrstoff deklariert ist. Herr Haag führte aus, dass Wasserstoff nicht giftig ist und sich verflüchtigt, wenn er austritt. Allerdings ist Wasserstoff als Brennstoff natürlich explosionsgefährlich, wie andere Brennstoffe auch. Das weitere Arial soll für die Umrüstung von Tanks, Abfüllung von medizinischen Gasen, usw., also die üblichen Tätigkeiten des Sauerstoffwerks wie in der Bahnhofstraße genutzt werden. Die Frage nach den entstehenden Arbeitsplätzen beantwortete Herr Haag mit 3-5. Die Anlagen seien automatisiert, so dass vorwiegend Aufsichtstätigkeiten auszuüben seien. Die Verwaltung führte hierzu aus, dass das Sauerstoffwerk schon jahrzehntelang in Aitrach angesiedelt ist und ein zuverlässiger Partner wäre, so dass über alle Gewerbetreibende hinweg der Arbeitsplatzstand in Aitrach mit über 1.000 Arbeitsplätzen ein guter Wert sei. Zusammenfassend soll sich laut Herrn Haag damit ein weiterer Produktionsstandort in Aitrach, im Gegensatz zu der derzeitigen reinen Lagerfläche im Gewerbegebiet Ferthofen, entwickeln.
Der Gemeinderat beschloss nach der Beratung die Einstellung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens und fasste den erneuten Aufstellungsbeschluss für das Vorhaben des Sauerstoffwerkes. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt Anfang nächsten Jahres.
Lageplan Ferthofen Süd
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ferthofen Süd – Wasserstoffstandort SWF“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Aufstellungsbeschluss
Zum Hintergrund des Bebauungsplanverfahrens wird auf die Berichterstattung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt verwiesen. In einem Teilbereich im Gewerbegebiet Ferthofen beabsichtigt das Sauerstoffwerk (SWF) eine Wasserstofferzeugung bzw. -abfüllung zu errichten. Dieser Bereich wird über einen gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt, da die Wasserstoffproduktion dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Aufsicht des Regierungspräsidiums unterliegt und die Anforderungen an den Bereich gesondert festgelegt werden müssen. Dies ist auch das Ziel des Bebauungsplanverfahrens.
Der Gemeinderat beschloss für das Gesamtkonzept, also auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Aufstellung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anfang nächsten Jahres.
Lageplan Rank
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Ferthofen, Memminger Straße/Rank“ musste wegen einzelnen Änderungen nochmals ausgelegt bzw. die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Da von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind, führte die Verwaltung durch die Stellungnahmen der Behörden, insbesondere des Landratsamtes. Das Sachgebiet Naturschutz wollte nochmals eine genauere Definition der Maßnahmen zur Extensivierung mit Mahdgutübertragung bzw. Streifenansaat sowie dass die Ausgleichsmaßnahme rechtlich über den Durchführungsvertrag und eine Grunddienstbarkeit gesichert ist. Beides ist zwischenzeitlich erfolgt. Vom Brandschutz kam die Anregung Überflurhydranten vorzusehen, was bei dem großen Gebäude sicher sinnvoll und so zur Umsetzung vorgesehen ist. Vor allem Zeit in Anspruch genommen hat die Abstimmung des notwendigen Baus der Linksabbiegespur mit dem Straßenbauamt des Landes, auch in Bezug zu dem ohnehin geplanten Radweg und Bushaltestelle. Die jetzige in den Bebauungsplan übernommene Ausführungsplanung ist nun aber vom Regierungspräsidium genehmigt. Die Handwerkskammer Ulm hat noch den wichtigen Hinweis gegeben, dass es für die bestehenden Betriebe zu keinen immissionsschutzrechtlichen Problematiken kommen darf. Dies war aber bereits durch die Vorgaben im Bebauungsplan wie „doppelter“ Fassade, Seitenwänden an den Terrassen, Festverglasung im Erdgeschoss, usw. berücksichtigt, so dass keine Einschränkungen dadurch entstehen.
Da sich die Änderungen auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnungen und des Textes beschränken, beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung. Da das Flächennutzungsplanverfahren noch läuft, wird das Inkrafttreten des Bebauungsplanes noch bis zu dessen Abschluss dauern, auf Grund der derzeitigen Lage in der Bauwirtschaft soll das Projekt aber auch noch nicht nächstes Jahr angegangen werden.
Freiflächen-PV an der Chaussee
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage An der Chaussee, 3. Erweiterung“ – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Im Kiesabbaugebiet beim Sand- und Kieswerk soll eine weitere Photovoltaikanlage mit ca. 998 kWp auf einer Fläche von ca. 1,4 ha entstehen. Nachdem von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind, stellte die Verwaltung die noch eingegangenen Stellungnahmen der Behörden vor, die allerdings nur zu geringfügigen Änderungen bzw. Klarstellungen führen.
Das Sachgebiet Naturschutz beim Landratsamt hat gefordert, dass das bestehende Auffangbecken mit Schilfbewuchs und die Grünflächen im Bebauungsplan deutlicher zum Erhalt festgelegt werden, was passiert ist. Des Weiteren wurde das Monitoring, also die Kontrolle der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, mit aufgenommen. Ebenso wurde abgestimmt, dass die Entwicklung der Flächen mit weniger Ökopunkten bewertet wird, da die Erfahrung gemacht wurde, dass die Flächen unter den Modulen sich nicht so gut entwickeln. Die Nutzung ehemaliger Eingriffsflächen wird aber ausdrücklich befürwortet und auf ein Bodenschutzkonzept wurde wegen dem vorangegangenen Eingriff im Kiesabbau verzichtet, aber das Sand- und Kieswerk wird die Bodenarbeiten auf Grund seiner Erfahrung natürlich ordnungsgemäß ohne unnötige Bodenverdichtungen vornehmen.
Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung. Das Flächennutzungsplanverfahren muss noch abgeschlossen werden. Nachdem aber keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorliegen, geht die Verwaltung davon aus, dass dieser als planreif eingestuft und die Baugenehmigung erteilt werden kann. Dementsprechend wird der Baubeginn auf Anfang nächsten Jahres geplant.
Freiflächen-PV Mooshausen/Haslacher Straße
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großflächige Photovoltaikanlage Mooshausen/Haslacher Straße“ – Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung holte zu dem Vorentwurf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, die der Gemeinderat nun abzuwägen hatte. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen bzw. der Vorschlag zur Abwägung wurden von Herrn Wolpert vom beauftragen Planungsbüro KlingConsult vorgetragen. Projektträger für die Anlage ist die Solarpark Wega GmbH & Co.KG (BayWa).
Herr Wolpert führte aus, dass die Bewuchsgrenzen des Waldes aufgenommen wurden, so dass der von den Forstverwaltungen geforderte Waldabstand von 30m nun überall nachgewiesener Maßen eingehalten wird. Des Weiteren sei ein Bodengutachten erstellt worden, das auch einige Zeit in Anspruch genommen hätte. In diesem Rahmen seien auch hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt worden und die Empfehlung ausgesprochen worden, dass zur Vermeidung einer zusätzlichen Drainagewirkung (das Grundstück ist bereits drainagiert) alle 25m Lehmschläge in den Kabelgräben einzubringen sind. Dies wird vom Bebauungsplan so festgesetzt. Eine Erosionsgefährdung sei nicht zu erwarten, da die Fläche als dauerhaftes Grünland angelegt wird und somit eine stabilisierende Vegetationsbedeckung hat. Zudem beträgt der Abstand von der Baugrenze zur privaten Grundstücksgrenze 10 m. In dem Grünstreifen wird auch noch eine Hecke angepflanzt, so dass der Boden einerseits Stabilität hat, aber auch die Versickerung zulässt. Es wurde auch noch eine artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen, aber keine Nachweise von besonders gefährdeten oder wertgebenden Tierarten gefunden. Trotzdem wird ein Rodungsverbot von März bis 30.09. ausgesprochen und die Bauzeit während der Hauptbrutzeit zwischen Mitte März bis Anfang Juli ist zu vermeiden. Auch der Hauptwildtierkorridor hat Berücksichtigung gefunden, da der Zaun wie gefordert ca. 250 m von der Hauptachse im Wald entfernt liegt und auch ein wildtierfreundlicher Klee- und Wildacker um das Gelände angelegt wird. Zur Stärkung des Biotopverbunds sollen Reifenspuren erhalten bzw. angelegt werden, um wechselfeuchte Bereiche zu schaffen, die als Trittsteine für Amphibien dienen. Die Frage, ob größere Tümpel besser wären, beantworte Herr Wolpert so, dass dies ein gewisser Widerspruch wäre zwischen dem Belang den Hang nicht zu sehr zu vernässen und zumindest feuchte Bereich zu schaffen. Zudem erfülle der Vorhabenträger mit den geplanten Maßnahmen seine Verpflichtung zum naturschutzrechtlichen Ausgleich. Die Verwaltung ergänzte, dass im Rahmen der Biotopverbundplanung geklärt werden kann, ob weitere Maßnahmen sinnvoll wären und ob diese über diese Förderung durch die Gemeinde umgesetzt werden könnten. Herr Wolpert führte aus, dass auf Grund des Bodengutachtens nun feststeht, dass keine Betonfundamente benötigt werden für die Module, sondern diese eingerammt werden könnten. Auch bei dieser Anlage sei die Wertigkeit des Bodens nach dem Eingriff in Abstimmung mit dem Landratsamt nach unten gesetzt worden, da es zu baubedingten Beeinträchtigungen des Bodens kommt. Auf Grund des ursprünglichen Bodens in diesem Bereich würde selbstverständlich auch ein Bodenmanagement durchgeführt. Die Landwirtschaft sah ihre Belange betroffen, da die landwirtschaftliche Fläche aus dem intensiven Betrieb herausgenommen wird. Da nach dem EEG die erneuerbaren Energien aber im überragenden öffentlichen Interesse liegen, müssen diese Belange zurückstehen, zumal der Bebauungsplan auf 30 Jahre befristet ist und die Fläche wieder als landwirtschaftliche Fläche hergestellt werden kann. Das Straßenbauamt hat noch darauf hingewiesen, dass der Sichtwinkel an der Zu- und Abfahrt nicht gewährleistet ist. Allerdings ist der Verkehr auch nicht mehr wie vorher der landwirtschaftliche Verkehr und während der Bauzeit könnten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Der Gemeinderat billigte den Entwurf entsprechend dem Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes wird Anfang nächsten Jahres bekannt gemacht und KlingConsult beteiligt die Träger öffentlicher Belange.
Haushaltsrede des Bürgermeisters
Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2024-2025
Haushaltsrede des Bürgermeisters
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
erstmalig legen wir einen „Doppelhaushalt“, also einen Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 vor. Warum?
Erstens ist dies personell bedingt, weil unser Kämmerer Herr Simmler nach vielen Jahren die Gemeinde verlässt und so seine Erfahrung noch in den Doppelhaushalt einfließen kann.
Zweitens haben wir unsere Ziele klar vor Augen, so dass wir die ohnehin jahresüberschreitenden Projekte gut über zwei Jahre planen können. Natürlich aufgrund der weltpolitischen und wirtschaftlichen Lage mit einem besorgten Blick auf die Einnahmesituation. Wir legen im Rahmen der Haushaltsplanung die Steuerschätzungen des Bundes und des Landes zu Grunde und ob diese mit Blick auf unsere schnelllebige Zeit verlässlich sind, kann durch die Gemeinde schlichtweg nicht abgeschätzt werden.
Gleich ein Beispiel für die schnelllebigen Entscheidungen, das uns ganz konkret trifft: die voraussichtlich frühzeitige Einstellung der Energiepreisbremse auf Jahresende, die auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden kann. Wir haben leider zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt zum Beginn des Ukraine-Krieges unseren Strom- und Gasbezug ausschreiben müssen. Wir haben im Jahr 2024 noch einen Strompreis von 45 Cent und einen Gaspreis von 17 Cent. In Summe bedeutet dies 53.000 € Mehrausgaben wie wenn die Energiepreisbremse noch in Kraft wäre. Die Auswirkungen von kurzfristiger Politik kann man daher einfach daran darstellen. Wir haben Ihnen im Verwaltungsausschuss einen ausgeglichenen Haushalt mit einer schwarzen Null vorgestellt. Wir haben nun die angekündigten bundespolitischen Beschlüsse eingepreist und damit logischerweise genau ein Verlust von 53.000 € ausweisen müssen. Dies tut uns auf Grund der guten Ergebnisse der vergangenen Jahre nicht weh. Es verdeutlicht aber die Auswirkungen von kurzfristigen politischen Entscheidungen, da wir keine Möglichkeit haben darauf zu reagieren, weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmeseite. Das ist aber das, was die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Gemeinde erwarten: Verlässlichkeit. Auch das ist ein Argument für einen Doppelhaushalt. Gerade in diesen Zeiten mit dem Ziel der Versuchung von kurzfristigen Entscheidungen zu widerstehen und andererseits werden wir den Mut eines Nachtragshaushaltes haben müssen, wenn uns die äußeren Rahmenbedingungen dazu zwingen. Äußere Rahmenbedingungen sind schlichtweg zurückgehende Steuereinnahmen oder, für mich das wahrscheinlichere Problem, weitere durch die Bundes- und Landesregierung auf die Gemeinden übertragenen Aufgaben. Wir haben einen Zeitpunkt erreicht, in dem weitere Aufgaben weder finanziell noch personell leistbar sind – dies zeigt das negative Ergebnis im kommenden Jahr sehr deutlich.
Schülerbetreuung
Dies möchte ich mit Nachdruck an zwei Beispielen festmachen. Erstens der Ganztagesanspruch an der Grundschule. Nicht dass wir uns falsch verstehen, das Ziel ist genau richtig. Deshalb haben wir unsere Schülerbetreuung ganz von selbst die letzten Jahre professionalisiert und die Räume ausgebaut, so dass wir 60 Kinder mit einem qualitativ hohen Standard gemeinsam mit unserem Partner, der Stiftung St. Anna, betreuen. Der Abmangel bei den reinen Personalkosten, also die Landeszuschüsse schon abgezogen, betragen 156.000 € jährlich. Die Aufgabe wird größer werden und die Kosten für die Gemeinde mehr werden. Nochmals: das Ziel ist richtig, es ist aber eine neue vom Bund auferlegte Aufgabe ohne Gegenfinanzierung. Was mich aber noch viel mehr dabei beschäftigt ist, dass mir dazu sofort der Satz einfällt: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Realität.“. Die Realität ist, dass in der Presse vor kurzem gestanden ist, dass bereits im Kindergarten 430.000 Fachkräfte fehlen. Woher dann die Vermutung kommt, dass mit einem weiteren Rechtsanspruch mehr Fachkräfte für die Ganztagesbetreuung in der Schule zur Verfügung stehen, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Und was passiert dann? Aus meiner Sicht wieder einmal ein Vertrauensverlust in die Politik, den die Gemeinde vor Ort ausbaden muss. Aber zurück zur Gemeinde: wir werden alles daran setzen das Ziel der Betreuung erfüllen zu können und haben bereits die ersten Veranstaltungen hierzu gemeinsam mit der Schule und der Stiftung St. Anna besucht, es geht nur gemeinsam.
Kreisumlage
Als zweites Beispiel die Kreisumlage. Wir zahlen im kommenden Jahr insgesamt 1.339.000 € und damit 270.000 € mehr wie im Vorjahr. Dies ist einerseits natürlich durch bekannte Themen begründet wie die notwendige Sanierung der Berufsschulen, dem Betrieb der Krankenhäuser, usw. Aber der Landkreis ist auch, was weniger im Fokus steht, der Träger der Behindertenhilfe. Hier wurde das neue Bundesteilhabegesetz eingeführt, sicher wiederum mit einem guten Ziel der individuellen Förderung. In der Umsetzung musste der Landkreis aber 19 neue Stellen schaffen. Das ist für mich in Zeiten, in denen wir Entbürokratisierung predigen, in keinster Weise nachvollziehbar. Schlimmer ist aber, dass dieses Personal wiederum an anderer Stelle fehlt und auch die Träger der Behindertenhilfe vorgesehene Leistungen wegen dem Fachkräftemangel gar nicht erbringen können. Daher beginnt Politik beginnt mit dem betrachten der Realität und nicht mit dem reinen Wunsch nach Verbesserung. Wir müssen wieder ehrlicher werden, welche Leistungen wir auch in der Realität erbringen können.
Betrachten wir die Realität des Haushaltes der Gemeinde. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die ordentlichen Erträge belaufen sich im Doppelhaushalt auf ca. 7,4 Mio. bzw. 7,6 Mio. gegenüber geplanten ca. 6,8 Mio. im Jahr 2023. Das, um daran zu erinnern, ohne Steuererhöhungen. Diese Leistung dürfen wir nicht zu geringschätzen, weil die Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen zunehmen. Wir planen mit knapp 3.000 Einwohner, wodurch gegenüber der Vergangenheit im Vergleich zur Gewerbesteuer die personenbezogenen Steuereinnahmen, wie der Anteil an der Einkommenssteuer, immer wichtiger werden bzw. diese inzwischen übersteigen. Dies ist wichtig, weil wir damit grundsätzlich ein angemessenes Verhältnis zwischen den Einnahmen und der Auslastung unserer Infrastruktur haben, die es zu erhalten gilt, bis dahingehend, dass wir für nächstes Jahr Entlastungen bei den Abwassergebühren beschließen können und ansonsten keine Erhöhungen vorsehen. Es werden also alle Bürger dadurch entlastet.
Eine Steuerart möchte ich aber in zwei Aspekten herausheben: die Grundsteuer. Der eine Aspekt ist, dass auf Grund der fortschreitenden Bebauung diese auf inzwischen 395.000 € angestiegen ist. Trotzdem ist festzuhalten, dass die Grundsteuer ihre eigentliche Aufgabe, die Finanzierung der Sanierung der Infrastruktur, wie z.B. Straßen, nicht nachkommen kann. Zur Erinnerung: alleine für die Sanierung der Hermann-Krum-Straße sind 1,45 Mio. eingestellt. Der andere Aspekt ist, dass die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer sich für 2025 ändert. Daher die Aufforderung an die Bürgerinnen und Bürger die Messbescheide des Finanzamtes als Grundlagenbescheide für die Steuerfestsetzung durch die Gemeinde genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Finanzamt zu klären.
Wir haben unsere Ziele klar vor Augen. Diese sind für diesen Doppelhaushalt:
Kinderbetreuung
Wir haben in der Kinderbetreuung, egal ob in der Krippe, im Kindergarten oder der Grundschule ein „magisches Dreieck“: Kinder, Personal, Eltern. Die Gemeinde hat die bestehenden und kommenden Rechtsansprüche umzusetzen, die vor allem und berechtigterweise auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzielen. Unser Blick richtet sich aber auch auf das Wohl der betreuten Kinder und dass die Betreuungsangebote gute Qualität haben, das dürfen wir nicht vernachlässigen. Dazu gehört natürlich auch der Blick auf das Personal, das gute Arbeitsbedingungen vorfinden muss. Nur so wird die Kinderbetreuung gelingen.
Natürlich liegt die Vermutung nahe, dass der Mangel an Betreuungsplätzen an dem Zuzug in unsere Region und unsere Gemeinde liegt. Die Wahrheit ist aber, dass die Kinderzahlen gar nicht exorbitant steigen, sondern der Betreuungsbedarf in allen Bereichen von Kleinkind bis Ganztagesbetreuung in Kindergarten und Schule nimmt rasant zu – und damit der Personalmangel. Der Personalmangel wird die Herausforderung der Zukunft sein.
Was kann die Gemeinde dagegen tun? Wir bzw. unsere Träger, die katholische Kirchengemeinde von den Kindergärten und die Stiftung St. Anna von der Schülerbetreuung, bilden aus und wir stellen die Mittel bereit, um gute Rahmenbedingungen räumlich und für das Personal zu schaffen. Einerseits wollen wir die Außenanlagen am Kindergarten St. Bernhard für die inzwischen dort betreuten älteren Kinder erweitern und am Kindergarten Arche Noah neu gestalten. Im Kindergarten Arche Noah wollen wir den Mittagessen- und Schlafbereich sowie auf Grund des gestiegenen Personals die Sozialräumlichkeiten neu gestalten. Auch wollen wir eine weitere Kindergartengruppe aufbauen, um dem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden. Wir haben hierfür alleine im kommenden Jahr 195.000 € zusätzlich eingestellt. Die Erwartung ist aber, dass sich die Entwicklung fortsetzt und wir haben für die Jahre 2026-2028 für den Neubau von Kindergartenräumlichkeiten 2,4 Mio. eingeplant. Hierfür benötigen wir natürlich zuerst einen vorgeschalteten Prozess, um eine klare Zielvorstellung des zukünftigen Bedarfs zu entwickeln.
Breitbandausbau
Wir werden Anfang nächsten Jahres zusammen mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg den Breitbandausbau der Außenbereiche rings um Aitrach mit einem Volumen von über 6 Mio. € ausschreiben. Auf Grund der Förderung von Bund und Land mit 90% haben wir unseren Anteil mit 650.000 € eingestellt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, weil der Breitbandausbau mit den Bauherrenaufgaben mit Hausanschlussverträgen und Leitungsrechten und der Baubegleitung uns natürlich auch personell äußerst in Anspruch nehmen wird, was wir allerdings versuchen mit dem bestehenden Personal zu stemmen.
Nachdem wir in Aitrach und Mooshausen in den letzten Jahren bis zu den „grauen Verteilerkästen“ für eine Versorgung mit 50 Mbit ausgebaut haben, haben wir uns auch für die Förderung des Glasfaserausbaus bis in die Häuser im Innenbereich beworben – leider erfolglos, wie wir jetzt erfahren haben. Der Grund ist einfach: wir haben mit den ebenfalls geförderten Ausbauten der letzten Jahre bereits einen guten Stand. Wir werden uns aber natürlich weiterhin um die Zuschüsse bewerben, um die bestmöglichste Versorgung zu bieten. Auch finanziell wollen wir dies sicherstellen und die dafür notwendigen Eigenmittel mit ca. 2 Mio in Bausparverträgen ansparen.
Feuerwehr
Unsere Freiwillige Feuerwehr hat sich die letzten Jahrzehnte weiterentwickelt. Darauf sind wir stolz, weil, wie der Name es schon sagt, es sich um freiwilliges und ehrenamtliches Engagement handelt. So ist die Anzahl der aktiven Feuerwehrmänner und – frauen mehr geworden und es gibt die Kinder- und Jugendfeuerwehr mit motiviertem Nachwuchs. Daher wollen wir der Verpflichtung der Gemeinde nachkommen ein zeitgerechtes Feuerwehrhaus mit ausreichenden Räumlichkeiten, Umkleiden mit Duschen, usw. bereitzustellen. Dafür haben wir in dem Doppelhaushalt 1,2 Mio. eingestellt und erwarten 300.000 € als Zuschüsse. Die Anträge sind gestellt, jetzt gilt es Daumen drücken für deren Genehmigung.
Energie/Klimaschutz
Das Energiesparen ist für die Gemeinde ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger aus zwei Gründen wichtig: finanziell und zum Klimaschutz.
Daher planen wir unsere Heizungsversorgung der zusammenliegenden Gebäude Halle, Schule und Altes Rathaus zu modernisieren und auf ein Nahwärmenetz für diese größten Gebäude der Gemeinde umzustellen, da wir hier das meiste Optimierungspotential sehen. Auch beim Klimaschutz müssen wir uns konzentrieren und unsere Mittel dort einsetzen, wo das größte Einsparpotential ist. Dafür haben wir im Jahr 2026 350.000 € eingestellt. Das gleiche wollen wir dann mittelfristig für das Rathaus und den Kindergarten umsetzen.
Bereits im Frühjahr wollen wir eine Photovoltaikanlage für unser Wasserpumpwerk bauen, da dies eines der größten Stromverbraucher der Gemeinde ist und der Pumpvorgang optimal auf die Eigenstromproduktion abgestimmt werden kann. Die Investition von 115.000 € wird daher relativ schnell dem Gebührenzahler wieder zugutekommen.
Aber auch im Verkehrsbereich wollen wir den Umstieg auf das Fahrrad und die Bahn attraktiv machen. Der Bau des Radweges vom Kreisverkehr Ferthofen bis in den Rank startet Anfang nächsten Jahres. Der Bau wird von der Gemeinde durchgeführt, aber vorwiegend vom Land finanziert. Im Haushalt rechnen wir mit einem verbleibenden Eigenanteil von ca. 23.000 €. Inzwischen ist auch die Zusage des Zuschusses des Ausbaus des Bahnhofsvorplatzes mit Bushaltestelle, Parkplätzen, überdachten Fahrradabstellplätzen, Ladesäulen, usw. da, so dass wir die Maßnahme mit geschätzten 341.000 € Anfang nächsten Jahres ausschreiben werden. Nachdem immer mehr Autos und Fahrräder auf dem bisherigen reinen Kiesplatz stehen, dringend notwendig.
Sanierungsmaßnahmen
Eines haben und werden wir nie tun, den Bestand vernachlässigen. Daher haben wir im kommenden Jahr Mittel den Umbau des alten Schulgebäudes in Mooshausen mit einem Mehrzweckraum eingestellt. 420.000 € bei beantragten Zuschüssen von 145.000 €. Auch hier gilt es auf den Zuschussbescheid zu warten. Aber auch für die Sanierung des Flachdachs an der Pausenhalle (30.000 €), das Gebälk am Bauhof (15.000), Straßensanierungen im Außenbereich (100.000 €) und die vorgeschriebene Befahrung aller Kanäle (250.000 €) haben wir Mittel eingestellt. Ein straffes Arbeitsprogramm.
Wie finanzieren wir dieses Arbeitsprogramm? Nicht mit neuen Schulen, sondern vor allem aus unserem Liquiditätsbestand von ca. 2,6 Mio, der dafür aber auf Ende 2025 mit ca. 1,1 Mio wesentlich abschmilzt. Gleichzeitig bauen wir aber den Schuldenstand von Ende 2023 ca. 1,1 Mio auf Ende 2025 ca. 860.000 € ab. Die Finanzen spielen sich damit sozusagen in einem „normalen Rahmen“ ab. Wir müssen aber eines dabei im Blick haben: wenn wir unser Großprojekt Breitbandausbau für jeden Haushalt im Blick behalten wollen, dann legen wir bis 2025 bereits knapp über 600.000 € fest in einem Bausparvertrag an, so dass die Liquidität für andere Projekte eingeschränkt ist.
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
wir haben unsere Ziele klar vor Augen – und diese bzw. deren Beginn sind alle in dem Doppelhaushalt enthalten. Ob wir diese Ziele erreichen bzw. finanzieren können, das hängt vor allem von mehreren Voraussetzungen ab. Wir brauchen stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und daraus resultierend planmäßige Einnahmen. Wir brauchen stabile politische Rahmenbedingungen von Bund und Land, die eine ausreichende Finanzierung der Gemeinden und diesen neu übertragenen Aufgaben vorsieht und wir brauchen für uns selbst Haushaltsdisziplin, um die von uns priorisierten Ziele zu erreichen.
Ich darf mich heute insbesondere bei Herrn Kämmerer Simmler bedanken, der uns für den nächsten beruflichen Schritt verlässt, dem es aber ein persönliches Anliegen war die Gemeinde in geordneten Verhältnissen und mit einem Doppelhaushalt zu verlassen, weshalb wir diesen nun sehr früh beschließen können. Herr Simmler hat in 12 Jahren nicht nur die Finanzen der Gemeinde immer fest im Griff gehabt, sondern hat selbst große Teile des Haushaltsplanes umgesetzt. Zudem war er ein überaus beliebter Kollege in der ganzen Verwaltung, dem Bauhof und auch von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt. Vielen Dank! Natürlich auch den Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das ganze Jahr über die von uns festgelegten Ziele mit viel Engagement umsetzen.
Bei Ihnen darf ich mich bedanken, dass Sie immer bereit sind mutige, engagierte Haushaltspläne mit vorausschauenden Projekten mit zu tragen und persönlich dazu beitragen diese umzusetzen.
Lassen Sie uns nun mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes eine verlässliche Basis für die weitere Entwicklung der Gemeinde schaffen – mit unseren Zielen klar vor Augen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Verabschiedung des Haushaltsplans
Der Gemeinderat sprach der Verwaltung und insbesondere Herrn Kämmerer Simmler seinen Dank aus. Insbesondere auch dafür, dass die verständliche Kurzfassung des Haushaltes auf einem Flyer wieder erstellt wurde.
Der Ergebnishaushalt sieht nun ordentliche Erträge von 7.429.900 € (2024)/7.676.600 € (2025) vor und Aufwendungen von 7.482.900 € (2024)/7.341.000 € (2025), so dass im Jahr 2024 eine negatives Ergebnis von 53.000 € und im Jahr 2025 ein positives Ergebnis von 335.600 € ausgewiesen wird. Das negative Ergebnis 2024 kann durch „Gewinne“ aus den Vorjahren ausgeglichen werden, so dass trotzdem ein rechtmäßiger Haushalt aufgestellt werden kann. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten sollen in Höhe von 2.524.000 € (2024) und 1.702.300 € (2025) erfolgen und im Gegenzug Einnahmen, vor allem Zuschüsse, in Höhe von 989.600 € (2024)/400.000 € (2025) kommen. Eine Kreditaufnahme ist in diesem Jahr nicht vorgesehen, die Tilgung beträgt jährlich ca. 120.000 €, so dass der Schuldenstand sich Ende 2025 auf 863.195 € beläuft. Die Liquidität muss allerdings in diesem Jahr von ca. 2,62 Mio. auf ca. 1,08 Mio. Ende 2025 heruntergefahren werden und die Ersparnisse insoweit für die Investitionen eingesetzt werden. Dann erfolgt wieder eine Ansparung bis ins Jahr 2028, wobei dann 968.000 € in einem Bausparguthaben festgelegt sein werden, das dem weiteren Breitbandausbau dienen soll. Die Steuermessbeträge sowohl für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) und die Gewerbesteuer verbleiben einheitlich auf 340 v.H. Außerdem stimmte der Gemeinderat dem Stellenplan und der Finanzplanung zu.
Hinweis: Die Eckdaten des Haushaltes sind im Amtsblatt bzw. in einem Flyer veröffentlicht (Flyer hier in der Bildschirmzeitung unter Download).
Abeasser- und Niederschlagsgebühren
4. Satzung zur Änderung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Aitrach – Anpassung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr
Die Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche und kostenrechnende Einrichtung, für die (kostendeckende) Gebühren zu erheben sind. Der Gebührenkalkulationszeitraum endet nun zum 31.12.2023 und ist daher neu zu kalkulieren.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Gebühren auf Grund des Einwohner- und Gewerbewachstums gesenkt werden können, da die hohen Fixkosten auf mehr Schultern verteilt werden können. Die Schmutzwassergebühr kann von 1,85 €/m³ auf 1,60 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von 0,28 €/m² auf 0,22 €/m² gesenkt werden. Für einen Durchschnittshaushalt mit 4 Personen und 140 m³ bedeutet dies eine Ersparnis von ca. 45 € im Jahr.
Aus dem Gremium heraus kam die Nachfrage, wie sich die Wassergebühren entwickeln. Die Verwaltung führte aus, dass hier die Energiekosten sowie die derzeit schwierige und teure Suche nach Wasserverlusten im Rohrnetz den positiven Effekt von mehr Einwohnern überlagern bzw. in der Zukunft sogar mit Steigerungen gerechnet werden muss. Was sich aber wiederum positiv auswirken wird, ist die geplante Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung der Pumpstation, daher soll die tatsächliche Entwicklung noch abgewartet werden.
Der Gemeinderat freute sich die Gebühren senken zu können und Beschluss die die Gebührenkalkulation 2024-2028 mit einer Schmutzwassergebühr von 1,60 €/m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 0,22 €/m².
Spenden
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat entschied zwei Spenden anzunehmen und zweckgebunden einzusetzen. Wieder einmal wurden vom Kinderkleiderbasar-Team 500 € für die Kinder- und Jugendarbeit bzw. das Ferienprogramm gespendet. Die Riegger Transporte spendeten den Aufwand von 297,50 € für den Transport und die Aufstellung des Christbaums. Herzlichen Dank an die Spender!!!