Ortschaftsräte Immenried und Arnach äußern sich zum geplanten Hubschrauber-Landeplatz

Immenried / Arnach – In seiner Sitzung am 14. April hatte der Ortschaftsrat Immenried eine knifflige Stellungnahme zu formulieren: Das Unternehmen BRV Franz Rupp möchte in Brenters (liegt zwischen Immenried und Arnach) einen Hubschrauber-Sonderlandeplatz erstellen und betreiben. Entsprechend hoch war das Publikumsinteresse – es waren rund 30 Zuhörer in den Raum der Immenrieder Schützen gekommen, in den der Ortschaftsrat kurzfristig umgezogen war. Die Kernaussage des Beschlusses: Ortschaft (und auch die Gemeinde Kißlegg) haben keine rechtliche Handhabe, um das Vorhaben zu verhindern, wenn der Antragssteller alle Voraussetzungen erfüllt. Zugleich appelliert der Ortschaftsrat an das Regierungspräsidium in Stuttgart als Genehmigungsbehörde, die Bedenken der Bürger ernstzunehmen und die Gutachten unter dem Blickwinkel der Bürgerbedenken abzuwägen. – Zeitgleich tagte in Arnach ebenfalls der Ortschaftsrat und befasste sich mit demselben Thema.

Der geplante Hubschrauber-Landeplatz in Brenters bewegt die Gemüter. Zur Ortschaftsratssitzung in Immenried waren 30 Bürger gekommen. Die Sitzung wurde wegen des großen Interesses aus dem Sitzungszimmer in den größeren Raum der Schützen im selben Gebäude verlegt.
Immenrieds Ortsvorsteher Armin Notz und der Kisslegger Bürgermeister Dieter Krattenmacher erläuterten zunächst den Sachverhalt. Dabei wurde insbesondere Bürgermeister Krattenmacher mehrfach von zwei offenbar betroffenen Anwohnern unterbrochen, die – in Unkenntnis der Gemeindeordnung – sich zu Wort melden wollten, nachdem sie es beim vorigen Tagesordnungspunkt „Fragen aus der Bürgerschaft“ versäumt hatten.
Bürgermeister Krattenmacher fasste den Antrag wie folgt zusammen: Die Firma BRV Franz Rupp Holding GmbH& Co. KG in Brenters bei Rahmhaus beantragte beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Luftverkehr- und Luftsicherheit, die Erteilung einer Genehmigung für die Anlage und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes. Damit soll die Ausnahmeerlaubnis, die seit den 1980er-Jahren besteht und regelmäßig verlängert wurde, in eine dauerhafte Erlaubnis umgewandelt werden. Der Landeplatz soll zu Überführungs- und Wartungsflügen von der Tochterfirma Rupp Aircraft sowie Geschäftsreisen der BRV Franz Rupp Holding genutzt werden.
Das Lärmgutachten, das im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellt wurde, liegt bei der Gemeindeverwaltung in Kißlegg noch bis 17. April aus. Es kann auch im Internet eingesehen werden. Laut luftfahrttechnischem Gutachten sowie dem Lärmgutachten spricht rechtlich nichts gegen eine mögliche Genehmigung.
Ortsvorsteher Armin Notz erklärte, dass viele Bürger der Verwaltung gegenüber Bedenken zu diesem Vorhaben geäußert hatten. Auch er wies daraufhin, dass der Antrag genehmigungsfähig ist. Die Einspruchsfrist beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Luftverkehr- und Luftsicherheit, läuft noch bis 7. Mai 2025.
Im Luftfahrtrecht hat die Gemeinde nichts zu sagen
Der Bürgermeister erklärte, dass die Gemeinde nur in dem Falle, dass Baurecht betroffen ist, ein Mitbestimmungsrecht habe. In diesem Falle sei Luftfahrtrecht betroffen, folglich – so will es der Gesetzgeber – habe man kein Mitgestaltungsrecht. Der Antragssteller habe damit ein Recht auf Genehmigung. Bei dem Lärmgutachten bewegten sich die (berechneten) Werte innerhalb der erlaubten Werte. Sicherheitseinrichtungen wie Feuerwehr etc. halte er Antragssteller selbst vor. Auch seien keine kommunalen Belange betroffen, dennoch würden die betroffenen Gemeinden – neben Immenried ist dies auch Arnach (Bad Wurzach) und via Übendorf auch Leutkirch – angehört.
Bei der politischen Betrachtung sieht Dieter Krattenmacher schon die Sorgen der Bürger, dass die Gefahr von mehr Lärm besteht „Aber nachdem, was geprüft wurde, sehe ich keine Möglichkeit, die Genehmigung zu verhindern.“
„Es gibt zu wenig Information“
Ortsvorsteher Armin Notz beklagte, nachdem der Antrag im Kißlegger Amtsblatt am 15. März, erschienen war, die mangelhafte Kommunikation des Antragsstellers. Es gebe verschiedene Gründe für die Bürger, sich Sorgen zu machen: Umwelt, Wasser, das Naherholungsgebiet und vieles mehr. Er versprach, dass man diese Sorgen in der Stellungnahme des Ortschaftsrates ernst nehmen werde. ER sieht ein großes Manko in der nicht ausreichenden Kommunikation mit den Nachbarn. „Man weiß nicht, was gemacht wird.“
Die Hoffnung auf ein Gegengutachten, die Ortschaftsrat Michael Gronmayer hegte, bremste der Bürgermeister gleich ein: „Die Experten beim Regierungspräsidium Stuttgart werden das Gutachten auf Richtigkeit prüfen. Wir selbst haben dafür gar nicht genügend Daten.“ Er befürwortete jedoch, solche Bedenken in die Stellungnahme der Gemeinde einfließen zu lassen.
Ortschaftsrat Andreas Baumann fragte nach, ob sichergestellt sei, dass da nach dem Hubschrauberlandeplatz nicht noch mehr komme. Krattenmacher antwortete ihm, dass die Genehmigungsbehörde auch die Vorbelastungen mit einbeziehen muss.
Ortschaftsrat Manuel Kimmerle fragte, ob die errechneten Werte beim Lärmgutachten auch irgendwann in der Realität durch Messungen überprüft würden. Des weiteren wollte er wissen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen werde.
Bürgermeister Krattenmacher erklärte, Lärmschutz basiere auf Berechnungen. Das Problem dabei seien die Lärmspitzen insbesondere in der Nacht, die etwa bei Messungen deutlich andere Werte brächten. Das Regierungspräsidium prüfe, ob Naturschutzbelange auch in Schutzgebieten betroffen seien. Er glaube aber nicht, dass dessen Einschätzung etwas an der Genehmigung etwas ändere, das sei unwahrscheinlich.
Andreas Baumann fragte noch nach, ob zu den genehmigten 49 Tonnen als täglichem Durchsatz an Material wie zum Beispiel Speisereste in der Biogasanlage noch mehr dazukommen würden. Krattenmacher meinte dazu, das Gelände sei ja faktisch schon ein Industriegebiet.
Zu den Flugerlaubniszeiten verwies Krattenmacher auf die „bürgerliche Morgendämmerung“ also von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Eine weitere Forderung, die dringend in die Stellungnahme aufgenommen werden sollte: Kein Flugbetrieb an Sonn- und Feiertagen.
Dass der Antragsteller nicht mehr fliege als im Antrag geschrieben, darauf würden die Nachbarn und Anwohner schon achten. Die Einflugschneisen sind definiert, wenn außerhalb der Schneisen geflogen werde, würden diese auch Anzeige erstatten. Die Schneisen seien auch so berechnet, dass kein Konfliktpotential entstehen sollte.
Krattenmacher empfahl in der Stellungnahme den Fokus besonders auf das Sonn- und Feiertagsflugverbot zu legen. Beim Bemessungshubschrauber vom Typ Bell solle geprüft werden, ob dieser korrekt berücksichtigt und dessen Auswirkungen vollständig überprüft wurden.
Ein Grund für den Bau des Landeplatzes seien auch die Vermengung von öffentlichen Belangen, der Bau eines Funkmastes, denn dessen Verhinderung aufgrund des damit verbundenen Sicherheitsaspektes beträfe ja private Belange.
Auf die Frage nach der Gewichtung der Stellungnahme des Ortschaftsrates sagte Ortsvorsteher Armin Notz: „Sie hat dasselbe Gewicht wie bei jedem anderen Bürger.“

Der Immenrieder Ortschaftsrat bei seiner Sitzung am 14. April. Teilgenommen hat auch Bürgermeister Dieter Krattenmacher.
Die Zustimmung der Ortschaftsräte zu der um einige Punkte ergänzte Stellungnahme erfolgte einstimmig.
Dokumentation: Die Stellungnahme des Immenrieder Ortschaftsrates im Wortlaut
Der einstimmig erfolgte Beschluss des Immenrieder Ortschaftsrates besteht aus drei Teilen: Aus dem zwei Sätze umfassenden eigentlichen Beschluss, aus Anfügungen zum Beschluss und aus einer Stellungnahme:
Beschluss
Der Ortschaftsrat Immenried nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass keine kommunalen Belange betroffen sind. Es wird darum gebeten, die Belange möglicher betroffener Bewohner eingehend zu prüfen.
Anfügungen
Zu den vorgelegten Gutachten bestehen seitens des Ortschaftsrates erhebliche Bedenken. Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, die Gutachten umfassend zu prüfen und insbesondere sicherzustellen, dass der im Gutachten genannte Bemessungshubschrauber vom Typ Bell 206 LR korrekt berücksichtigt und dessen Auswirkungen vollständig bewertet wurden.
Die Gesamtimmissionen der BRV Rupp GmbH sind in die Beurteilung der Umweltauswirkungen mit aufzunehmen und als Teil der Gesamtsituation zu prüfen.
Es wird gefordert, dass an Sonn- und Feiertagen kein Flugbetrieb stattfindet.
Die Flugzeiten sind auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken, um die Belastungen für Anwohner und Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Die Sicherheit der bestehenden Anlagen im Umfeld, insbesondere der Biogasanlage und weiterer relevanter Infrastrukturen, ist durch die zuständigen Behörden zu überprüfen und entsprechend zu berücksichtigen.
Der Ortschaftsrat bittet darum, diese Punkte im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist die Stellungnahme des Ortschaftsrates Immenried zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anlage und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes gemäß § 6 LuftvG, Fist. 505, Brenters
Stellungnahme
Der Ortschaftsrat Immenried hat sich in seiner Sitzung am 14.04.2025 mit dem Antrag auf die Errichtung eines Hubschrauber-Sonderladeplatzes im Außenbereich (Brenters 1) der Ortschaft Immenried befasst. Das Vorhaben wird derzeit beim Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Genehmigungsbehörde geprüft.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt, in dem sowohl die angrenzenden Gemeinden als auch die Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit haben, ihre Bedenken, Hinweise und Anregungen einzubringen. Ortschaftsrat sieht es als wichtig an, dass die betroffene Bürgerschaft umfassend informiert und beteiligt wird.
Aus den bisherigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung ist deutlich geworden, dass das Vorhaben auf Skepsis und teils deutliche Ablehnung stößt. Vor allem Beeinträchtigungen durch Lärm, Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie Fragen zur Notwendigkeit und zum Nutzen des Ladeplatzes wurden an uns herangetragen.
Der Ortschaftsrat nimmt diese Sorgen sehr ernst und spricht sich dafür aus, dass die Einwände und Argumente der Anwohnerinnen und Anwohner im weiteren Verfahren sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden. Uns ist es wichtig, dass eine transparente und nachvollziehbare Abwägung aller Interessen erfolgt, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Der Ortschaftsrat sieht Bedenken hinsichtlich der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes der BRV Franz Rupp Holding GmbH & Co. KG, da überwiegend negative Auswirkungen auf die Umgebung und vor allem auf die Anwohner im näheren Umfeld zu erwarten sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt nimmt der Ortschaftsrat aber eine neutrale Haltung ein, weil keine Kommunale Belange wie Erschließung, Städtebau, Brandschutz, Straßenverkehr, Immissions- und Lärmschutz (gem. Lärmgutachten der Firma „Kurz und Fischer GmbH” vom 30.10.2024) betroffen und beeinträchtigt werden sollen.
Wir werden das Genehmigungsverfahren aufmerksam begleiten und unss weiterhin für eine offene und faire Beteiligung der Bevölkerung einsetzen. Unser Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft gerecht wird.
Eine abschließende Bewertung des Vorhabens obliegt dem Regierungspräsidium Stuttgart unter Einbeziehung aller relevanten Fachstellen (auch Natur- und Landschaftsschutz) und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen von Anwohnern, umliegenden Gemeinden und weiteren Beteiligten.
Der Ortschaftsrat regt an, die im Verfahren geäußerten Bedenken der Bevölkerung ernsthaft zu prüfen und empfiehlt dem Antragsteller eine transparente Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit.
Ortschaftsrat Arnach gegen den Sonderlandeplatzes in der „derzeitigen Form”
Auch in Arnach schlägt das Thema hohe Wellen. In die Ortschaftsratssitzung, die ebenfalls am 14, April stattfand und in der der geplante Hubschrauberlandeplatz ebenfalls Thema war, kamen 15 Bürger als Zuhörer, was deutlich über dem üblichen Zuhörer-Interesse ist. Dies berichtete Ortsvorsteher Manfred Braun auf Nachfrage der Bildschimrzeitung.
Beim Tagesordnungspunkt „Fragen der Bürger“ seien mehrere Fragen zum Thema Hubschrauberlandeplatz gestellt worden. Zum einen, wie das Vorgehen der Ortschaftsrates sowie der Stadt Bad Wurzach bislang gewesen sei und in Zukunft sein werde und einige Fragen, die unter anderem die Lärmbelästigung oder die Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens betroffen hätten. Dem Ortschaftsrat sei ein Fragebogen überreicht worden mit der Bitte, sich seiner anzunehmen.
Der Ortschaftrat Arnach hat laut Mitteilung des Ortsvorstehers nach umfassender Beratung folgenden Beschluss gefasst:
Der Ortschaftsrat Arnach spricht sich gegen die Genehmigung des geplanten Huberschrauber-Sonderlandeplatzes in der „derzeitigen Form” aus und fordert die zuständige Genehmigungsbehörde auf, eine erneute, umfassende Prüfung unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzunehmen:
- Die Berücksichtigung der Widersprüche aus der Bevölkerung
- Eine erneute Emissionsberechnung mit Berücksichtigung des aktuellen Baugebietes St. Anton
- Da die Emissionswerte nur „berechnet” und nicht „live vor Ort” gemessen sind, beantragt der Ortschaftsrat Arnach die Durchführung von Messungen, die direkt im Flugbetrieb gemacht werden (An- und Abflüge, Schwebeflüge, unter Einhaltung der vorgegebenen Flughöhen).
- Der Ortschaftsrat Arnach bietet dem Antragsteller einen Gesprächstermin an, um sich vor Ort zu den noch offenen Themen zu informieren.
Dieser Beschluss wurde vom Ortschaftsrat Arnach einstimmig gefasst. (rei)
