Der Zweckverband hat den abzuwendenden Schaden selbst erzeugt
Zur Ankündigung des Zweckverbandes IKOWA (Interkommunales Gewerbegebiet Waltershofen), gegen das Land wegen der Nichtgenehmigung des Zielabweichung klagen zu wollen. Eine Zielabweichung beschreibt das Absehen vom Anbinde gebot, demzufolge gemäß der raumordnerischen Zielsetzung des Landes neue Gewerbegebiet nur noch im Anschluss an bestehende Siedlungen entwickelt werden sollen
Was hinter den verschlossenen Türen des Zweckverbandes beraten und beschlossen wurde, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nur wieder erahnen. Eine jahrelange Tradition des Zweckverbandes wird hier, ohne diese zu überprüfen und zu verändern, einfach weitergelebt. Die Öffentlichkeit und dies muss man für Gemeinderäte ebenfalls annehmen, wenn man den im Kisslegger Rat am 11. Oktober gestellten Antrag zur „Klärung von Fragen und Unklarheiten …“ bewertet, dass auch diese als beschließende Organe der Zweckverbandskommunen in weitestgehender Unkenntnis verbleiben.
Eines der Klageargumente wird kurz mit „Schaden abwenden“ begründet. Seit 15 Jahren wird nicht auf die Argumentation der IKOWA-Gegner eingegangen. Die Begründung des Landesministeriums zur Ablehnung des Zielabweichungsverfahrens greift diese Argumente auf, übernimmt und untermauert diese zusätzlich vollumfänglich.
Zusätzlich kommen inzwischen noch weitere Einschränkungen wie etwa zu der Größe der bebaubaren Fläche durch das Bundesautobahnamt mit dem Microtunnel (Bauabstand hierzu!), dem geologischen Untergrund, Grundwasser sowie Moorböden hinzu.
Der abzuwendende Schaden wurde durch den Zweckverband, durch sein unverständliches Festhalten an den alten Plänen selbst erzeugt. Ganz abzusehen vom finanziellen Schaden (der immer noch nicht vollumfänglich der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde), der durch den Vergleich mit Glas-Marthe seinerzeit entstanden ist, weil man ein Gewerbegebiet „verkauft“ hat, das es noch gar nicht gab.
Es fragt sich also, wer der Schadensverursacher ist?
So muss der Zweckverband heute mit zwei IKOWA-Gegner zurechtkommen, den bisherigen und den amtlichen, welche ja gerade die rechtliche Lage zu prüfen hatten. Eine hochspannende Situation gerade vor Gericht! Ausgang fraglich.
Dabei sind schon vor 15 Jahren Alternativen* benannt worden …
Es sind die IKOWA-Gegner, die stets eine Bebauung bei Zaisenhofen als Alternative schon zur ersten Stunde genannt hatten. Keine Gegner von Gewerbegebieten, wie oft platt unterstellt wurde, sondern im Nachgang nun heute bestätigt, die Realisten der Situation. Kißlegg hat laut Kämmerer die letzten Jahre auch nicht die angedrohte Insolvenz ohne die Umsetzung von IKOWA angemeldet, sondern Jahre sprudelnder Gewerbesteuereinnahmen hinter sich. Seit mindestens zehn Jahren könnte es in Zaisenhofen Gewerbeflächen geben, wenn man dies ernsthaft umgesetzt hätte. Man muss nur über den Tellerrand hinausschauen. Das Argument, es seien keine Flächen verfügbar, kann noch heute, und in den vergangenen 15 Jahren erst recht, mit dem Gegenargument eines landwirtschaftlichen Flächentausches „IKOWA für Zaisenhofen“ zu attraktiven Konditionen entkräftet werden.
Auch zur Idee der Freiflächen-Photovoltaik (Zitat sinngemäß: BM Krattenmacher: „IKOWA-Satzung verlangt Gewerbe“) kann man nur fragen, ist FFPV kein Gewerbe?
Ganz abgesehen davon, dass FFPV ein Bürgerprojekt mit sicherer Energieversorgung und finanziellem Benefit für die Bürger sein kann, während PV auf Dächern des Gewerbes erstens weniger Fläche ist und zweitens dem Betreiber und somit seine Einnahmen nur ihm privat verbleiben.
Als Bürger-FFPV hätte die Gemeinden zudem selbst noch einen größeren Einnahmenbenefit.
Durch die Klage des Zweckverbandes wird sich das Drama und somit die Kosten noch weiter verlängern und erhöhen. Selbst ein weiteres Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen, unterstellt dieses würde positiv entschieden, stellt noch nicht das Ende dar. Das gesetzliche Anbindegebot ist eine hohe rechtliche Hürde und eine Zielabweichung davon kann dann immer noch im Klageverfahren angefochten werden, mit zeitlich unbeschränktem Horizont bis zur abschließenden Klärung. Erst dann könnte mit einem Bau begonnen werden, wenn dann in Leutkirch, zehn Kilometer weiter, die Gewerbeflächen schon lange zur Verfügung stehen.
Wer also auf finanziellem, rechtlichem und zeitlichen unsicherem Terrain weiterfahren will, anstatt die vorhandenen Alternativen unvoreingenommen zu prüfen, der sollte die Klage gegen das Land befürworten und einen langen Atem mitbringen.
Wer die Realitäten annimmt und nicht noch Jahre oder Jahrzehnte bis zur (ablehnenden?) Entscheidung warten will, sollte sich die Argumente für die schnellen Alternativen zumindest mal unvoreingenommen anhören. Im Rennen um die Ausweisung von Gewerbeflächen, ob diese sinnvoll sind oder nicht, hat die Nachbargemeinde Leutkirch wohl die klareren Startvorteile, dies zur Kenntnisnahme an die IKOWA-Befürworter.
Verantwortung hat viele Gesichter, nicht nur das, seine eigenen Vorstellungen um jeden Preis umzusetzen, egal ob die gesetzlichen Vorgaben (Anbindegebot und anderes) im Wege stehen oder nicht. Verantwortung heißt auch, über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen und Belange von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung mit einzubeziehen. Hierzu gehören heutzutage vor allem Fragen des Klima- und Artenschutzes. Zwei der großen Krisen und Herausforderungen unserer Jahrzehnte.
*Hier können nicht alle Argumente und Alternativen vollumfänglich genannt und dargestellt werden. Wir (der BUND Kißlegg-Argenbühl; WHudler@t-online.de; 07563 / 180733) bieten aber grundsätzlich unsere Bereitschaft hierzu an. Bitte treten sie an uns heran.
Walter Hudler, Sprecher des BUND Kißlegg-Argenbühl