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Vorstellung der aktuellen Stufe des Lärmaktionsplanes

Ausschuss für Technik und Umwelt beriet über Straßenlärm



Foto: Uli Gresser
Die Wirkung von Tempo 30 auf der Ravensburger Straße (Archivbild) und anderen Zufahrtstraßen zur Innenstadt soll nun untersucht werden.

Bad Wurzach – Am Montagabend beriet der Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt über Straßenlärm und Verringerungsmaßnahmen. Der Beschluss zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wurde vom Gemeinderat am 23. 4. 2014 gefasst. Nach mehreren Zwischeninformationen wurde der Beschluss für den Lärmaktionsplan am 24. 4. 2017 gefasst, das rechtliche Vorgehen entspricht etwa dem bei einem Bebauungsplan. Der Beschluss für die 1. Fortschreibung erfolgte am 11. 5. 2020, der Beschluss zur Einleitung der 2. Fortschreibung sowie die Aufnahme der Zufahrtsstraßen zur Innenstadt in die Planung erfolgte am 18. 9. 2023.

Wie den Durchgangsverkehr auf die Umgehungsstraßen umlenken?

Bei Verkehrszählungen, deren Ergebnisse dem Gemeinderat in der Sitzung vom 19. 11. 2019 vorgestellt wurden, hat sich ergeben, dass im Innenstadtbereich ein hohes Verkehrsaufkommen vom Durchgangsverkehr verursacht wird, der nicht die bestehenden Umgehungsstraßen nutzt. Daher sollen nach Vorliegen der Berechnungen Vorschläge erarbeitet werden, wie der Durchgangsverkehr auf die Umgehungsstraßen geleitet werden kann. Diese sollen auch die Zufahrtstraßen zur Innenstadt, also Ravensburger, Biberacher Memminger, Vorstadtstraße, Gottesbergweg und Leutkircher Straße mitumfassen.

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Tempo 30 ein zentrales Thema

Maßnahmen könnten sein: Tempo 30 auf Teilabschnitten der obengenannten Straßen ganztags, aber auch etwa auf Teilen der für den Verkehr von Dietmanns her wichtigen Kirchbühlstraße.

Tempo 50 auf den Teilen der Umgehungsstraßen

Tempo 50 auf den Teilen der Umgehungsstraßen, wo diese nahe an Wohngebieten vorbeiführen und bisher Tempo 70 gilt. Bei dem Teilstück der B 465 zwischen Kreisverkehr Verallia und dem Haus Kolpingstr. 3 (kurz vor Abzweig Ravensburger Straße) könnte eine solche Maßnahme im Gegensatz zum Ziel der Verkehrsverlagerung auf die Umgehung stehen, muss aber aus Abwägungsgründen erfolgen.

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Flüsterasphalt und Tempoanzeigen

Vordringlich sei auch der Einbau eines Flüsterasphaltes auf Strecken, wo die Lärmemission die Grenzwerte überschreiten. Weitere flankierende Maßnahmen wären Tempoanzeigen bzw. Radarmessungen.

1 Lkw wirkt wie 20 Pkw

Wolfgang Wahl vom beauftragten Büro RAPP AG aus Freiburg stellte in seiner Präsentation zunächst die für die Lärmberechnung logarithmische Rechenregel anhand von Rechenbeispielen vor. So erhöht sich die dB Zahl bei der Verdoppelung der PKW-Anzahl um 3 dB von 60 auf 63 dB. Ein Lkw dagegen zählt bei 50 km/h lautstärkemäßig wie 20 Pkw.

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Bei der Lärmkartierung für die Straßen in Bad Wurzach wurden neben diesen logarithmischen Größen noch weitere Faktoren für die Lärmberechnungen (Straßenlärm wird berechnet, nicht gemessen) mit einbezogen. Diese Eingangsgrößen waren unter anderem der Durchschnittliche Tages Verkehr (DTV), die Tag- / Nachtanteile von Motorrädern, Pkw und Lkw, die zulässige Geschwindigkeit, die Fahrbahnoberfläche, Kreisverkehre und Ampeln, Steigungen und Gefälle, der Abstand  des Lärmempfindenden zum Lärmverursacher sowie bereits vorhandene lärmreduzierende Maßnahmen.

Das Ziel der Verdrängung des Durchgangsverkehres von etwa 2500 Fahrzeugen pro Tag auf die Umgehungsstraßen  kann laut dem RAPP´schen Straßennetzkonzept durch Verkehrsberuhigung auf den Einfahrtstraßen, aber auch zusätzliche Maßnahmen auf Herren- / Gartenstraße und Neue Straße sowie Tempo 30 auf Kirchbühl- und Vorstadtstraße sowie dem Klosterweg erfolgen.

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Die Kartierung der B 465 zwischen Kreisverkehr Verallia und südlicher Gemarkungsgrenze bei Brugg sowie der L314 zwischen dem Kreisverkehr Verallia und Abzweigung Ziegelbach war wegen des hohen, über dem Grenzwert liegenden Verkehrsaufkommen verpflichtend. Bei allen anderen bereits genannten Straßen erfolgte die Kartierung freiwillig.

Bei der Kartierung wurden vier Hauptbelastungszonen ermittelt, bei denen Überschreitungen bis zu 6dB in der Nacht festgestellt wurden. Es waren dies der Bereich B465 Nord vom Leprosenberg bis zum Kreisverkehr sowie vom Kreisverkehr Ziegelwiese bis zur Einmündung Alte Straße. Dann die B 465 Süd in Truschwende und Brugg, der Bereich Biberacher Straße / Ravensburger Straße sowie die Leutkircher Straße /Mühltorstraße.

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Karl-Heinz Buschle (FWV) hielt Tempo 30 bei wie in Diepoldshofen für angemessen genug. Auch eine entsprechende Schaltung der Fußgängerampel könnte seiner Meinung nach zu einer Lärmreduzierung beitragen.

Wahl regte auch an, nachts generell Tempo 30 in Erwägung zu ziehen. Dies werde seiner Meinung nach früher oder später eh zum Standard werden.

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Marga Loritz (CDU) erschien Tempo 30 bei der Kirchbühlstraße sehr langsam. Wahl erinnerte sie daran, an die dort wohnenden Anlieger zu denken. Menschen, bei denen die Maßnahmen mit Tempolimit umgesetzt wurden, berichteten, dass es dadurch in der Straße leiser geworden sei.

Ernestina Frick (FWV) wollte wissen, ob es für den Einbau von Lärmschutzfenstern, etwa bei Einzelgehöften, Förderungsmöglichkeiten gäbe. Wahl antwortete ihr, viele solcher Fenster seien inzwischen bereits aus energetischen Gründen verbaut. Ewald Riedl (CDU) fragte, ob Maßnahmen wie in Kernstadt auch für die Ortschaften umsetzbar seien. Andreas Haufler antwortete ihm, dies sei nicht möglich. Zweck der Aktionen sei es ja, den Verkehr auf die Umgehungsstraßen zu bringen. Solche Alternativrouten gebe es ja in den Ortschaften nicht.

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Der Ausschuss beschloss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung bei einer Gegenstimme, die Wirkungsanalysen von Tempo 30 an den Einfahrtsstraßen innerorts zu erstellen sowie Tempo 50 auf den genannten Umgehungsstraßenabschnitten zu untersuchen.
Uli Gresser

Unter Download finden Sie die Präsentation des Büros Rapp zur Fortentwicklung des Lärmaktionsplanes

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