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Einspruch

Schützt den Haistergau!



Die Bürgerinitiative Lebenswerter Haistergau e.V. hat am 22. März 2024 per Mail an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Einspruch gegen die Windkraft-Vorrangflächen  436-007 (Osterhofen) und 436-019 (Neuwaldsee-Urbach) erhoben. Den Einspruch hat die BI auch der Presse mit dem Wunsch um Veröffentlichung zugeleitet. Die Bildschirmzeitung kommt dem Publikationsbegehren gerne nach, handelt es ich hierbei doch um eine Stellungnahme von allgemeinem Interesse. Wir veröffentlichen die Eingabe ungekürzt im Wortlaut:

Wir, die Bürgerinitiative Lebenswerter Haistergau e.V., erheben Einspruch gegen die oben genannten Vorrangflächen! 

Lagebeschreibung: Der Haistergau erstreckt sich von Mennisweiler im Süden bis Buch im Norden und wird westlich von der Endmoräne Richtung Bad Waldsee begrenzt und im Osten von der Grabener Höhe / dem Haisterkircher Rücken, in direkter Nachbarschaft des europadiplomierten Wurzacher Beckens. Es handelt sich um das Naherholungsgebiet von Bad Waldsee mit Trimm-Dich-Pfad, Saubadtrail, geologischem Lehrpfad, Wildgehege Tannenbühl, Kletterpark, Nordic Walking und Joggingrouten …

Begründung: 1. Beim Weiten Ried handelt es sich um eine drainierte Moorfläche, die derzeit  landwirtschaftlich genutzt wird für Anbau von Lebens- und Futtermitteln und deren Drainagen seit über dreißig Jahren nicht gepflegt wurden. Nach Starkregen entstehen Wasserflächen, wo sich seltene und geschützte  Vogelarten wie zum Beispiel Limikolen, Kiebitze, Waldrappe, große Brachvögel, Kraniche, Schwarzstörche, Grau- und Silberreiher und etliche andere Arten einfinden und nach Nahrung suchen. Flächendeckend kommen Kreuzkröten vor!

Im Golfparkgelände wurde die Zwergdommel nachgewiesen und zwölf Fledermausarten!

Im Naturschutzgebiet (NSG) Mauchenmühle hält sich  unter anderem der Nachtreiher auf!

Auch Greifvögel wie Rotmilane, Mäusebussarde, Kornweihen, Turm- und Baumfalken, Wespenbussarde, Schlangenadler (letzten Sommer drei gleichzeitig im Wurzacher Ried!), und andere kreisen hier über dem Gelände und horsten in der Nähe, siehe Haistergauführer und eingegebene Beobachtungen bei ornitho.de.

Zusätzlich jagen nachts Uhus, Schleiereulen, Waldohreulen, Waldkäuze und sogar Sumpfohreulen im gesamten Haistergau und ziehen zum Teil  ihre Jungen hier groß!

Diese Fläche ist für Wasserbüffelhaltung und Wiedervernässung und Unterschutzstellung zwecks Klimarettung hoch geeignet!

2. Das Vorranggebiet 436-007 liegt nach der Zielartenkartierung des Landratsamts in Feldlerchenlebensräumen der Prioritäten 1, 2 und 3!

Schon immer ist das Haisterkircher Urstromtal auch Raststätte für Durchzügler vom Federsee zum Wurzacher Ried und NSG Rohrsee, die als ein Natura2000-Gebiet gelten und durch das Europadiplom geschützt sind.

Gutachten des Ornithologen Klaus Bommer, dem Landratsamt (LRA) seit 2012 vorliegend.

3. Auf der genannten Fläche bestehen zwei eingetragene Schleppflächen des DHV (Deutscher Hängegleiterverband) für Gleitschirmflieger, zu denen Abstand eingehalten werden muss und die im September wegen großen Brachvögeln nicht schleppen dürfen – touristische Nutzung.

Außerdem wird der gesamte Haistergau als Naherholungsgebiet der Kurstadt Bad Waldsee für Joggen, Radfahren, Nordic Walking, Trimm Dich und Lehrpfade genutzt.

Zu den Gesundheitsgefahren durch Infraschall und Druckpulsen für Mensch und Tier können Sie sich unter bi-haistergau.de und beim Netzwerk Naturschutz Allgäu Oberschwaben informieren.

4. In diesem Zusammenhang wird auch die illegale Fällung von gleich drei Greifvogelhorstbäumen am Petersberg im Frühjahr 2021 wieder relevant, die wir zusammen mit der Waldseeer BUND-Gruppe und dem NABU zur Anzeige gebracht haben und die nach Begehung mit dem LRA am 30.3.21 vom Justiziariat bearbeitet wurde. Damals wurde uns erklärt, dass diese im Fall eines geplanten Windparks so zählen würden, als gäbe es sie noch!

5. Beim Wald zwischen Blasiberg und Neuwaldsee (geplante Vorrangfläche 436-019) handelt es sich um ein Nahrungshabitat für Schwarzstörche, Rotmilane, Mäusebussarde und zahlreiche Kleinvögel.

Auch wenn unsere grüne Landesregierung mit einem Federstrich den Schutz aller Vögel außer Kraft gesetzt hat, sind sie übergeordnet EU-rechtlich geschützt. Hier im Haistergau besteht die Möglichkeit und absolute Notwendigkeit, zahlreiche Populationen von Rast- und Brutvögeln zu schützen und ihren Lebensraum zu erhalten, da es sich um einen relevanten,etablierten Zugvogelkorridor und um ein landesweites Schwerpunktvorkommen im Zusammenhang und direkter Nachbarschaft mit dem europadiplomierten Wurzacher Ried handelt.

Angesichts der zunehmenden Wärme und Trockenheit ist der Erhalt von Biodiversität und noch vorhandener Artenvielfalt besonders wichtig, zumal nur eine mäßige Windausbeute zu erwarten ist, nicht mal 20 % Jahresarbeitsstunden!

Von Gesundheitsgefahren durch Lärm, Infraschall, Druckimpulsen, und stetigem Rotorenabrieb (der die umgebende Landschaft mit Mikroplastik anreichert) wollen wir gar nicht erst anfangen! Ebenso von tonnenweise zerschmetterten Insekten, die der Nahrungskette entzogen werden, von jährlich 250.000 durch Unterdruck getöteten Fledermäusen, von 12.000 erschlagenen Greifvögeln – wie lange kann man sich so etwas leisten?

Brände, die nicht gelöscht werden können, Rotorblattbrüche, GFK nicht recyclebar, noch ein paar Gründe, hier keine WEA zu wollen …

Wir forden Sie daher auf, die angedachten Vorrangflächen 436-007 und 436-019 aus der Regionalplanung zu entfernen!

Mit freundlichen Grüßen Ihre Antwort erwartend,

der Vorstand der Bürgerinitiative Lebenswerter Haistergau,
Andrea Hagenlocher, Bad Waldsee




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