Information für Eltern und Veranstalter
Bad Waldsee – Im Sommer laden viele Vereinsfeste, Biergärten und das Altstadt- und Seenachtfest zur gemütlichen Hockete oder Party ein. Auch beim Feiern sind einige Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Deshalb weist das Ordnungsamt nochmals auf die wichtigsten Bestimmungen hin:
Unter 16 Jahre:
- Besuch von Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, z.B. der Eltern, oder erziehungsbeauftragten Person, z.B. einer volljährigen Person mit schriftlicher Vollmacht.
Ausnahme: Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe.
- Alkohol: ist in jeder Form tabu, und zwar sowohl die Abgabe als auch der Konsum in der Öffentlichkeit.
- Rauchverbot in der Öffentlichkeit und Verbot der Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten sowie für E-Zigaretten und E-Shishas.
Ab 16 bis 18 Jahre:
- Besuch von Tanzveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis längstens 24.00 Uhr.
- Alkohol: erlaubt sind Bier, Wein und Sekt, aber keine spirituosenhaltigen Mixgetränke bzw. Hochprozentiges in jeder Form.
- Rauchverbot in der Öffentlichkeit und Verbot der Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Produkten sowie E-Zigaretten und E-Shishas.
Ab 18 Jahre:
Die Altersbeschränkungen bei Veranstaltungen sowie die Einschränkungen bei Alkohol und Tabakwaren entfallen. Aus vielen Gründen sollte man sich aber für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Genussmitteln entscheiden.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, also z.B. der Verkauf von Alkohol an unter 16-jährige oder Spirituosen an unter 18-jährige.
Auch die unerlaubte Weitergabe von Alkohol oder Tabakwaren unter Freunden kann geahndet werden.