Hundesteuerbescheide wurden versandt
Bad Waldsee – In den letzten Tagen wurden die Hundesteuerbescheide an die Hundehalter zugesandt. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Wie in den letzten Jahren gelten die Hundesteuermarken zwei Jahre. Das bedeutet, dass die Hundesteuermarken von 2023 auch im Jahr 2024 ihre Gültigkeit besitzen. Im Jahr 2024 wurden also keine Hundesteuermarken mit den Hundesteuerbescheiden versandt.
Die Hundesteuer wird aufgrund der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Waldsee erhoben. Hundesteuerpflichtig ist, wer am 1. Januar einen mehr als drei Monate alten Hund hält. Wer nach dem 1. Januar des Jahres einen mehr als drei Monate alten Hund zu halten beginnt, hat diesen innerhalb von zwei Wochen dem Städtischen Steueramt im Rathaus oder Bürgerbüro beziehungsweise der zuständigen Ortschaftsverwaltung anzumelden.
Die Stadtverwaltung bittet die Hundehalter, die bisher ihren Hund noch nicht angemeldet haben, die Anmeldung nachzuholen, damit die Hundesteuermarke ausgehändigt werden kann.