Hundesteuer: Bescheide wurden versendet
Bad Waldsee – In den letzten Tagen sind die Hundesteuerbescheide mit der aktuellen Hundesteuermarke an die Hundehalter versendet worden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Die Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit für zwei Jahre, also für 2025 und 2026.
Die Hundesteuer 2025 wird gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Waldsee erhoben. Hundesteuerpflichtig ist, wer am 1. Januar einen mehr als drei Monate alten Hund hält. Wer nach dem 1. Januar des Jahres einen mehr als drei Monate alten Hund zu halten beginnt, hat diesen innerhalb von zwei Wochen beim Städtischen Steueramt (Telefon: 94-1327) beziehungsweise bei der zuständigen Ortschaftsverwaltung anzumelden.
Die Stadtverwaltung bittet die Hundehalter, die bisher ihren Hund nicht angemeldet haben, die Anmeldung bis zum 1. Februar 2025 nachzuholen, damit die Hundesteuermarke für 2025 ausgegeben werden kann.
Weitere Auskünfte erhalten Bürger beim Fachbereich Finanzen, Abteilung Kommunale Steuern und Abgaben, Hauptstraße 12, Zimmer OG 1.10, 88339 Bad Waldsee.
Zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung ist das Steueramt per E-Mail unter steuern@bad-waldsee.de oder telefonisch unter 07524/94-1327 oder 07524/94-1755 zu erreichen.
Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag: 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr