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Bodenrichtwerte sind entscheidend

Gemeinderat verabschiedet neue Grundsteuer-Hebesätze



Bad Waldsee – Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 9.12. die neuen Grundsteuer-Hebesätze verabschiedet. Sie betragen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) 425 v.H, und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 220 v.H.

Wie Bürgermeisterin Ludy ausführte, war die Neuberechnung notwendig, da das Bundesverfassungsgereicht in seinem Urteil vom 10.4.2018 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärte. Der Bund erließ daraufhin 2019 das Grundsteuerreformgesetz. Baden-Württemberg machte von der Länderregelung Gebrauch und hat sich bei der Grundsteuer B für eine Besteuerung nach Bodenrichtwerten entschieden. Die Bebauung ist damit nicht mehr relevant.

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Für die Stadt keine Mehreinnahmen

An die Gemeinden appellierte die Landesregierung, im Zuge der neuen Systematik keine Mehrreinnamen zu generieren. Die Stadtverwaltung Bad Waldsee errechnete die Hebesätze so, dass sie insgesamt aufkommensneutral sind. Das heißt, die Gemeinde nimmt insgesamt mit der Grundsteuer nicht mehr ein als vor der Reform.

Im Einzelfall kann es teurer werden

Für die einzelnen Grundstücksbesitzer können sich jedoch gravierende Unterschiede ergeben, da ausschließlich die Bodenwerte maßgeblich sind.

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Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates werden die neue Grundsteuerbescheide voraussichtlich Mitte Januar 2025 verschickt.

Wie Ludy ausführte, ist der richtige Adressat für Widersprüche gegen den Grundsteuermessbetrag das Finanzamt Ravensburg.  Nur in Ausnahmefällen ist der Widerspruch am die Stadt zu richten, zum Beispiel wenn sich der Grundsteuermessbetrag auf dem Bescheid des Finanzamtes vom Grundsteuerbetrag der Stadt unterscheidet.
Erwin Linder

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