Flüchtlingsunterbringung im Krankenhausgebäude – Klarstellung der Stadt
Bad Waldsee – Aufgrund der Vielzahl von Anfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger möchte die Stadt Klarheit bezüglich der Zuständigkeiten schaffen und Fragen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung im Krankenhausgebäude beantworten.
Das Krankenhausgebäude befindet sich im Eigentum des Landkreises und dient ab Januar der vorläufigen Unterbringung von etwa 150 Flüchtlingen im leerstehenden Bettenhaus. Hierbei liegt die alleinige Zuständigkeit für die vorläufige Unterbringung beim Landkreis. Die Stadt Bad Waldsee ist in keiner Weise in den Entscheidungsprozess oder den Ablauf involviert und trifft keine entsprechenden Entscheidungen. Auch die Versorgung der Flüchtlinge wird von Seiten des Landratsamts organisiert. Sämtliche Kosten und die Betreuung werden vom Landkreis übernommen. „Wir haben keinerlei Einfluss auf die Unterbringung im genannten Gebäude. Diese Klarstellung soll dazu dienen, Missverständnisse zu vermeiden“, betont Oberbürgermeister Matthias Henne.