Es erfolgt kein Ausgleich
Zum Artikel “Und dann ging das Zählen los”
Bei beschriebener Veranstaltung war auch ich zu Gast und habe die Antwort zu folgender Frage eindeutig anders verstanden als von Ihnen abgedruckt:
Frage: Bekomme ich für meine Photovoltaik-Anlage einen Ausgleich für die verminderte Leistung wegen des Schattenwurfs der WKA?
Antwort: 30 Minuten am Tag, maxinal 8 Stunden im Jahr
Korrektur: Die Antwort ist zum einen unvollständig, denn es wurde fortgeführt, dass KEIN AUSGLEICH erfolgen werde. Zum Anderen ist sie nicht korrekt, denn die 8 Stunden pro Jahr hat der Antwortende zwar so genannt, festgelegt sind jedoch 30 und nicht 8 Stunden pro Jahr. Dies geht aus mehreren Quellen hervor wie z.B. Wikipedia und auch der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/schattenwurf
Gilt für den Windkraftstandort Osterhofen hier eine Sondervereinbarung von maximal 8 Stunden? Falls nein, sollte auch auf den korrekten erlaubten Jahresverschattungswert hingewiesen werden. Die in der Bildschirmzeitung abgedruckte Anwort “30 Minuten am Tag, maximal 8 Stunden im Jahr” im Zusammenhang mit der konkreten Frage suggeriert dem Leser, dass PV-Anlagenbetreiber einen Ausgleich bis zu diesem Zeitwert erhalten, und da dem nicht so ist, sollte der Artikel korrigiert werden.
Von diesem Einzelfall abgesehen möchte ich mich ausdrücklich für die umfangreiche und sehr sachliche Berichterstattung sowohl zu der Bürgerversammlung als auch über die gesamte Windkraftangelegenheit in Ihrem Verbreitungsgebiet bedanken.
Josef Zell, Haisterkirch