Bei der OR-Wahl in Haisterkirch nur 1 Stimme pro Kandidat/in
Rudi Martin, langjähriger früherer Gemeinderat und Kreisrat, hat eine wichtige Erläuterung zur Ortschaftsratswahl in Haisterkirch am 9. Juni. Das zur OR-Wahl verteilte Faltblatt nennt die Möglichkeit des Stimmenhäufelns (Kumulieren), dass man also einer kandidierenden Person bis zu drei Stimmen geben kann. Diese Möglichkeit besteht bei der jetzt am 9. Juni in Haisterkirch stattfindenden OR-Wahl NICHT. Rudi Martin war auf die fehlerhafte Passage im Faltblatt aus der Mitte der Bürgerschaft angesprochen worden und hat als ehemaliger Kommunalpolitiker umgehend eine Erläuterung verfasst, die er der Bildschirmzeitung “Der Waldseer” zugestellt hat mit der Bitte um Veröffentlichung.
Manchmal ist es doch gut, wenn am Stammtisch das Gespräch auf die bevorstehenden Wahlen am kommenden Sonntag gelenkt wird. Bezüglich der Wahlen zum Ortschaftsrat hier in Haisterkirch wurde ich konfrontiert mit der Aussage, dass man ja hier einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben kann, aber halt insgesamt nur 11 Stimmen bei den insgesamt 16 Bewerberinnen und Bewerbern. So der Hinweis auf dem Faltblatt der UHL-Liste (Bild unten).
Der Hinweis ist irreführend. Die Möglichkeit des Stimmenhäufelns hat es bei früheren Wahlen mit zwei Listen gegeben. Bei der jetzigen Wahl, bei der nur 1 Liste antritt, kann man jetzt nur 1 Stimme pro Bewerberin bzw. Bewerber für die Wahl zum Ortschaftsrat in Haisterkirch abgeben, insgesamt in der Summe 11 Stimmen.
Häufeln (kumulieren) von 1, 2 bis zu 3 Stimmen ist aber möglich bei den Wahlen zum Kreistag und zum Gemeinderat, da gibt es ja auch mehr als einen Wahlvorschlag.
Richtig und unbedingt zu unterstreichen ist der letzte Satz bei der Wahlwerbung mit den 16 abgebildeten UHL-Bewerbern. Er lautet: Bitte lesen Sie vor der Stimmabgabe unbedingt das Merkblatt: “Wichtige Hinweise für die Stimmangabe”. Demzufolge ist es eindeutig geregelt: “Einer Bewerberin beziehungsweise einem Bewerber bei der Wahl zum Ortschaftsrat in Haisterkirch kann nur 1 Stimme gegeben werden.”
Rudi Martin, Haisterkirch
“Kein Bewerber / keine Bewerberin darf mehr als drei Stimmen erhalten.” Diese fehlerhafte Passage im Faltblatt zur Ortschaftsratswahl macht glauben, man könne einem Kandidaten, einer Kandidatin bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren). Das ist nur möglich, wenn es verschiedene konkurrierende Listen gibt. Dann kann man auch panaschieren, also Namen von Kandidierenden von der einen Liste auf eine andere übertragen. In Haisterkirch liegt aber nur 1 Liste vor. Hier kann man bis zu 11 Stimmen vergeben (der Ortschaftsrat Haisterkirch hat 11 Sitze), aber einem Kandidaten, einer Kandidatin eben nur 1 Stimme. Man kann auch weniger als 11 Stimmen vergeben. Und man kann auf dem Stimmzettel weitere Namen jenseits der eingedruckten hinzuschreiben. Foto: Rudi Martin