Bad Waldsees Gemeinderat versagt bei einer von neun Anlagen sein Einvernehmen
Bad Waldsee – Wie bekannt, sollen im Haistergau mehrere Windkraftanlagen errichtet werden. Zwei Projektierer haben beim Landratsamt Ravensburg als Genehmigungsbehörde Anträge für die Errichtung von einmal sieben und einmal zwei Windkraftanlagen gestellt. Damit die Windkraftanlagen errichtet werden können, ist die Gemeinde laut Baugesetz aufgefordert, ihr Gemeindliches Einverständnis abzugeben.
Das laut Regionalverband vorgesehene Vorranggebiet für Windkraft bei Osterhofen (WEA 436-007). Karte: RVBO
Das Baurecht ist eine komplizierte Materie. Deshalb hier ein kurzer Ausflug, worum es beim „Gemeindlichen Einverständnis“ geht:
Ein Häuslebauer geht zu seiner Gemeinde, stellt seinen Bauantrag und wird von der Gemeinde beschieden, ob er wie geplant bauen darf oder ob an seinem Bauantrag zur Genehmigung noch Änderungen vorzunehmen sind. Hier bleibt das komplette Verfahren in der Hand der Gemeinde.
Anders verhält es sich bei Windkraftanlagen. Hier ist die genehmigende Behörde das Landratsamt. Aber das Landratsamt kann sich nicht einfach über die Belange der Gemeinde hinwegsetzten, sondern muss ein „Gemeindliches Einverständnis“ einholen. Aus dem Behördendeutsch übersetzt, die Gemeinde muss ihr Einverständnis mit dem Bauvorhaben geben.
Super, sagen jetzt die Windkraftgegner, dann braucht die Gemeinde nur Nein zu sagen, und die Anlagen sind vom Tisch bzw. vom Acker. So einfach ist das nicht, denn der Gemeinde sind sehr enge Grenzen gesetzt, wo sie ihr Einverständnis versagen kann.
Stadt Bad Waldsee hat Reduzierung bei den Windkraftvorrangflächen angemahnt
Die Flächen für die Nutzung für Windenergie hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben im Teilregionalplan Energie ausgewiesen und der Stadtverwaltung am 22. Januar 2024 zur Kenntnis gebracht. Die Stadtverwaltung bereitete die ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergieanlagen sowie Vorbehaltsgebiete für PV-Freiflächenanlagen auf und stellte diese dem Ortschaftsrat Haisterkirch am 17. April 2024, dem Ausschuss für Umwelt und Technik am 15. April 2024 sowie dem Gemeinderat am 22. April 2024 vor. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. April 2024 wurden von den vorgeschlagenen Vorrangflächen für Windenergie des Teilregionalplans Reduzierungen von Seiten der Stadt Bad Waldsee angemahnt. Aufgrund der Nähe zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) im Bereich Mauchenmühle und der Zielsetzung des Regionalplans für ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege im Nordosten der WKA-Vorrangfläche bei Osterhofen sei eine Reduzierung um die Fläche des Vorranggebietes für Naturschutz und Landschaftspflege erforderlich. Darüber hinaus sollte der Regionalverband prüfen, ob der Regionalverband Donau-Iller auf der Gemarkung Eberhardzell Windkraftanlagen vorgesehen hat. Eine Umzingelung bzw. optisch bedrängende Wirkung durch Windkraftanlagen sollte vermieden werden. Nach Beratung in den Gremien wurde dem Regionalverband mitgeteilt, dass die Fläche auf maximal 50 %, also auf 110 bis 188 Hektar zu begrenzen sei.
Auf der Planskizze Nr. 1 (Karte: Stadt) sind die projektierten sieben Windkraftanlagen dargestellt. Für die Anlage im Nordosten der vom RVBO ausgewiesenen Vorrangfläche wurde das Gemeindliche Einvernehmen versagt. Aufgrund der Nähe zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) im Bereich der Mauchenmühle und der Zielvorgabe des Regionalplans für ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege im Nordosten kann aus Sicht der Stadt Bad Waldsee kein Einvernehmen erteilt werden. Außerdem liege nahe der Mauchenmühle ein Überschwemmungsgebiet vor. Die Stadtverwaltung lässt zunächst vom Projektierer ein entsprechendes Gutachten zum Überschwemmungsgebiet erstellen.
Für die übrigen sechs Anlage aus dem ersten Antrag und die beiden Anlagen aus Antrag 2 (Karte: Stadt) gebe es keine Gründe, die dem Gemeindlichen Einvernehmen entgegenstünden.
Wortmeldungen der Stadträte
Oskar Bohner (FW) ergriff als erster das Wort. Die Windräder verursachen einen erheblichen Schattenwurf. „Ich kann das nicht mittragen“, sagte der Landwirt aus Hittisweiler, der die örtlichen Gegebenheiten bestens kennt. OB Matthias Henne und BM Monika Ludy intervenierten: Wir kommunizieren mit unserer Stellungnahme, über die hier diskutiert wird, Wünsche. Wir bestimmen nicht über die Baugenehmigung.
„Im Haistergau brodelt es“
Stefan Senko (FW) brachte seine Bedenken vor: Hier entstehen Monster, und wir sind machtlos. Matthias Covic (CDU) meinte, es brodele im Haistergau. Er bemängelte die Transparenz des Vorgehens. Die Projektierer sollten für mehr Klarheit sorgen und schlug vor, seitens der Gemeinde auf die Projektierer zuzugehen.
Jörg Kirn (Grüne) sagte, man solle doch auch mal das Positive an der Windkraft sehen und nicht immer nur pessimistisch schwarzmalen. Außerdem sieht er eine Tendenz zu der Einstellung „not in my backyard“ („überall, bloß nicht bei mir“).
Robert Ettinger (CDU) wollte wissen, wieviel Hektar Wald für eine Windkraftanlage gefällt werden müsste. Darüber liegen bislang noch keine Infos vor, antwortete Monika Ludy.
Der Rat stimmte bei drei Enthaltungen (Grüne) dem Antrag der Verwaltung zu, die Vorrangflächen zu reduzieren und das Gemeindliche Einverständnis der Windkraftanlage bei der Mauchenmühle zu versagen.
Erwin Linder