Aktuelle Information zur Grundsteuerreform
Bad Waldsee – Das Jahr 2025 rückt mit großen Schritten näher, und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform.
Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbänden immer wieder von Aufkommensneutralität gesprochen. Aufkommensneutralität wäre gegeben, wenn die gesamten Grundsteuereinnahmen der Kommune im Jahr 2025 den Einnahmen des Jahres 2024 entsprechen. Es bedeutet gerade nicht, dass jeder Grundstückseigentümer in 2025 dieselbe Grundsteuer zahlt wie zuvor.
Mit dem bisherigen Grundsteuerrecht wurden Grundstücke auf Basis des Einheitswertes bewertet, welcher aus dem Jahr 1964 stammt. Da sich Grundstücke seither sehr unterschiedlich in ihrem Wert entwickelten, ergaben sich hier gravierende Ungleichbehandlungen bei der Erhebung der Grundsteuer. Dies war u.a. ausschlaggebend für das Bundesverfassungsgericht, das bisherige Grundsteuerrecht zu reformieren.
Mit Spannung werden nun die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B erwartet.
Basis für die Hebesätze sind die neuen Messbeträge, die vom Finanzamt festgesetzt werden. Diese ergeben sich aus den Steuererklärungen zur Grundsteuer, welche die Grundstückseigentümer in jüngster Vergangenheit abgegeben haben. Allerdings sind die Rücklaufquoten dieser Steuererklärungen für die Stadt Bad Waldsee noch nicht ausreichend, um Modellberechnungen für die Hebesätze durchführen zu können. Sobald die Messbetragsdaten in ausreichender Menge vom Finanzamt zur Verfügung stehen, werden die nächsten Schritte unternommen, um die neuen Hebesätze festzulegen. Nach derzeitigem Stand können die Hebesätze frühestens Ende des Jahres im Gemeinderat beraten werden.
Die aktuelle Situation ist für Grundstückseigentümer und Kommune gleichermaßen unbefriedigend, da noch unklar ist, wie sich die Reform für den Einzelnen und die Kommune auswirken wird. Wir bitten Sie um Verständnis und von weiteren Anfragen abzusehen.