Verlängerung des Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2026
Leutkirch – Die Ausländerbehörde Leutkirch erhält aktuell vermehrt Rückfragen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine. Hiermit möchten wir darüber informieren, dass der Schutzstatus dieser Personen bis zum 4. März 2026 verlängert wurde.
Gemäß der Sechsten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (BGBl. 2024 I Nr. 362 vom 27.11.2024) und der Ersten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (BGBl. 2024 I Nr. 363 vom 27.11.2024) bleiben alle bisher ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse bis zu diesem Datum gültig. Ein Antrag auf Verlängerung ist nicht erforderlich und ein persönliches Erscheinen in der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Die Verlängerung gilt für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Schutzstatus oder dauerhafter Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland gemeldet sind und über einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG verfügen.
Wichtige Hinweise:
- Die bestehenden Möglichkeiten zum Studium, Arbeiten, Reisen und Bezug von Sozialleistungen bleiben erhalten.
- Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig.
- Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums wird empfohlen, sich vorab bei den jeweiligen Auslandsvertretungen über die Ein- und Ausreisebedingungen zu informieren.
Weitere Informationen und Hinweise unter: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html