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Gemeinde Aitrach

Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 8. Juli



Aitrach – Am 8. Juli hatte der seitherige Gemeinderat Aitrach seine letzte Sitzung. Hier der Bericht von Seiten des Bürgermeisteramtes:

Die Feststellung, ob ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gegeben ist, trifft der bisherige Gemeinderat vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates. Deshalb wurde der bisherige Gemeinderat vor der anschließenden Sitzung des neuen Gemeinderates nochmals einberufen. Hinderungsgründe sind vorwiegend dann gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis zur Gemeinde besteht. Der bisherige Gemeinderat stellte fest, dass keine Hinderungsgründe gegeben sind und alle Gemeinderäte in den neu zusammengestellten Gemeinderat einziehen können.

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Verabschiedung und Ehrung der Gemeinderäte
Zu diesem Tagesordnungspunkt verweisen wir auf die Berichterstattung im vergangenen Amtsblatt.

Trotzdem ist uns eines wichtig:
Der Einladung sind so viele Bürgerinnen und Bürger gefolgt, dass der Sitzungssaal nachbestuhlt und einige Gläser mehr geholt werden mussten.

Dass es so vielen Bürgerinnen und Bürgern wert war sich die Zeit zu nehmen, um den Gemeinderäten ihre Anerkennung auszudrücken, hat uns alle sehr beeindruckt! In den persönlichen Abschiedsworten der Gemeinderäte wurden natürlich verschiedene Projekte in ihrer langen Amtszeit hervorgehoben, aber vor allem war spürbar, mit wieviel Herz sie für die Gemeinde Aitrach und ihre Bürgerinnen und Bürger dieses Amt bekleidet haben.

Vielen Dank für Ihre Anerkennung!

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Sitzung des neuen Gemeinderates
Verpflichtung der neuen und wiedergewählten Gemeinderäte

Zu diesem Tagesordnungspunkt verweisen wir auf die Berichterstattung im vergangenen Amtsblatt.

Auch hier sei erwähnt, dass für die neuen Gemeinderäte die Unterstützung und Anerkennung durch den großen Besuch der Sitzung beeindruckend war.

Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Das Gremium wählte als

  1. Stellvertreterin: Frau Doris Maurer
  2. Stellvertreter: Herrn Robert Schimpfle

Herr Bürgermeister Kellenberger brachte zum Ausdruck, dass er sich auf die Zusammenarbeit freut, da es sich bei beiden um erfahrene Gemeinderäte handelt. Die Stellvertreter sind dabei nicht nur im Vertretungsfall bei Veranstaltungen, usw. tätig, sondern sind für ihn wichtige Ansprechpartner in allen gemeindlichen Angelegenheiten.

Besetzung der beratenden Ausschüsse – Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss

Während der Verwaltungsausschuss sich um finanzielle Dinge, die Kindergärten, usw. kümmert, ist der Technische Ausschuss natürlich vor allem für die Bauvorhaben der Gemeinde zuständig. Diese intensive Auseinandersetzung mit den Themen ist wichtig, damit der Gemeinderat dann auf dieser Grundlage eine fachlich fundierte Entscheidung treffen kann. Die Ausschüsse werden natürlich vorwiegend nach den persönlichen Neigungen und Kenntnissen besetzt und in diesem Sinne einigte der Gemeinderat sich auf folgende Besetzungen:

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Bestellung der Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach befasst sich vorrangig mit dem Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan legt einerseits die bauliche Entwicklung sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebau fest und andererseits auch die Flächen, die im Gegenzug der Landwirtschaft beziehungsweise dem Naturschutz vorbehalten bleiben sollen. Der Flächennutzungsplan ist damit das wesentliche Planungsinstrument für die Entwicklung der Gemeinden.

Im gemeinsamen Ausschuss ist der Bürgermeister und ein weiterer Vertreter vertreten. Hierzu wählte der Gemeinderat Herrn Ralf Müller und zu seinem Stellvertreter Herrn Robert Schimpfle.

Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Aichstetten-Aitrach-Tannheim

Die Gemeinden des Abwasserzweckverbandes haben vor 40 Jahren in Tannheim eine gemeinsame Kläranlage gebaut und betreiben diese seither gemeinsam. Eine große Investition und eine wichtige Anlage für die Umwelt und die Reinhaltung der Gewässer, warum die Gemeinden auch regelmäßig investieren, um auf einem modernen Stand zu sein.

In der Verbandsversammlung sind von jeder Gemeinde 4 Vertreter. Jeweils der Bürgermeister und 3 Vertreter aus dem Gemeinderat, die wie folgt gewählt wurden:

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Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leutkirch und der Gemeinde Aitrach über das Interkommunale Gewerbegebiet Heidrain

Für die Flächen des Kiesabbaugebietes Heidrain im Westen von Leutkirch ist im Sinne einer ressourcenschonenden Nachnutzung von ehemaligen Kiesabbauflächen als Nachnutzung eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Auf regionalplanerischer Ebene soll langfristig eine Entwicklung interkommunaler Gewerbeflächen in Nähe zum Autobahnanschluss A96 angestrebt werden. Im Regionalplan ist das Gebiet als Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe und im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche festgelegt. Auf Grundlage dieser Festlegungen stimmte der Gemeinderat der Vereinbarung zu, wonach die Stadt Leutkirch und die Gemeinde Aitrach ein gemeinsames Gewerbegebiet entwickeln und die Gemeinde Aitrach einen Anteil von fünf Prozent hat.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Bereits seit vielen, vielen Jahren unterstützt der Gewerbeverein Aitrach das Sommerferienprogramm. Auch dieses Jahr wieder mit einer Spende von 300 €.

Vielen Dank an den Gewerbeverein Aitrach für die Spende für das Sommerferienprogramm!




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