Zweite Kastrationsaktion 2024 für Katzen
Bad Wurzach – Die zweite Aktion richtet sich vorrangig an Personen, denen seit Jahresbeginn eine Katze zugelaufen ist. Das Angebot gilt für die Monate Juli bis November. Voraussetzung hierfür ist:
Die Katze wurde im Gemeindegebiet der Stadt Bad Wurzach (PLZ 88410) gefunden.
Den Sachverhalt erläutert der Tierschutzverein Bad Wurzach e. V. wie folgt: Eine Fundmeldung wurde bereits getätigt oder der Tierschutzverein darf diese nachträglich mit Angabe Ihrer personenbezogenen Daten in Ihrem Auftrag tätigen. Die Katze darf beim Finder bleiben und wird zukünftig als eigenes Tier angesehen und entsprechend versorgt (§2 Tierschutzgesetz). Es kann nur eine begrenzte Anzahl Katzen aus den Fördergeldern der Kommune kastriert werden. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls ein Eigenanteil des Finders / zukünftigen Besitzers eingefordert wird. Vorrangig soll die Vermehrung von freilebenden, scheuen Katzen verhindert werden. Unabhängig davon melden Sie verletzte oder kranke Katzen bitte umgehend.
Ausnahmen
Eigene Hofkatzen oder zahme Katzen können nicht in den Genuss der städtischen Förderung kommen. Da aber auch diese Katzen zur unkontrollierten Vermehrung beitragen, kann nach vorheriger Vereinbarung mit dem Tierschutzverein ein Kastrationszuschuss gewährt werden.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich zur weiteren Absprache an den Tierschutzverein Bad Wurzach, Tel. 0175 3364074, oder an info@tierschutzverein-badwurzach.de.