Kostensteigerung bei Schülerverkehr Unterschwarzach: Stadt beteiligt sich
Unterschwarzach – Bisher gab es zum freigestellten Schülerverkehr Unterschwarzach keinen Beschluss der Stadt, da die entstandenen Kosten immer vom Landkreis Ravensburg im Rahmen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS) erstattet wurden.
Dezernent Ulrich Möhlmann stellte den Sachverhalt dar. Der freigestellte Schülerverkehr Unterschwarzach wird seit 2001 durch drei Beförderungsverträge mit der Firma Ehrmann täglich mit 181 km Fahrstrecke mit einem Klein- und einem Großbus und durch Ausweitung der öffentlichen Linie 216 abgedeckt. Zuletzt mit einem Jahresvolumen von 84.518 €. Im bisherigen Vertragsverhältnis wurden die jährlichen Fahrkosten lediglich mit einem festgelegten Kostensteigerungsindex hochgerechnet.
Im Mai 2023 wollte das Landratsamt nun, dass die Fahrten des freigestellten Schülerverkehrs in Unterschwarzach überprüft werden sollten, da sich die Anzahl der mitfahrenden Schüler dahingehend reduziert hatten, dass eine komplette Kostenerstattung nach Schülerbeförderungssatzung mit 2200 €/Schüler und Schuljahr nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Die Neukalkulation der Firma Ehrmann erbrachte ein Ergebnis, dass die Strecke durch die enormen Kostensteigerungen bei der Anschaffung eines Busses, bei den Kraftstoffkosten und bei den Personalkosten zu den bisherigen Konditionen für sie nicht mehr wirtschaftlich ist. Der Angebotspreis verdoppelte sich daher fast.
Durch eine Optimierung der Streckenführung und durch den Wegfall der Fahrt nach der 10. Stunde konnten zwar die Tageskilometer um die Hälfte auf 92 km am Tag und damit mit Kosten auf 475,83 €/Tag netto reduziert werden, dennoch liegen die neukalkulierten Kosten immer noch wesentlich höher. Die Kosten hierfür übersteigen den zur Verfügung stehenden Höchstbetrag von 66.000 € (30 Schüler x 2.200 €/Schüler/Schuljahr) um 30.736 € (brutto).
Dennoch will der Landkreis die intensiven Bemühungen der Stadtverwaltung, eine kostengünstige Lösung zu finden, honorieren und stellt für das Schuljahr 2023/24 in Aussicht, von der Ausnahmemöglichkeit nach § 14 Abs. 2 SBKS Gebrauch zu machen und höhere Kosten zu erstatten.
Auch für das Schuljahr 2024/2025 stellt das Landratsamt ausnahmsweise in Aussicht, den sich aus einer Ausschreibung der Beförderungsleistung durch die Stadt (!) bei den umliegenden Busunternehmern ergebenden günstigsten Preis, höchstens jedoch 475,83 €/Schultag (netto), als erstattungsfähig anzuerkennen.
Voraussetzung dafür ist, dass es keine grundsätzlichen Änderungen in der Beförderung, insbesondere bei der Zahl der kostenerstattungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, gibt. Eine auf Plausibilität geprüfte, repräsentative Wochenzählung soll darüber Aufschluss geben.
Die km-Leistung/Tag wurde zwar wesentlich reduziert, aber durch die Optimierung nicht wesentlich verschlechtert. Im Gegenteil, die Fahrtzeiten wurden nochmals besser auf die Schulzeiten abgestimmt.
Die Stadt geht davon aus, dass kein Busunternehmen die Beförderungsleistung dieser Variante mit wesentlich günstigeren Konditionen als die Firma Ehrmann anbieten kann.
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass maximal ein Differenzbetrag von 30.736 € als Eigenanteil bei der Stadt verbleibt. Der maximale Eigenanteil an der Schülerbeförderung beträgt 30.736 € für das Schuljahr 2023/24. Der korrekte Eigenanteil kann erst mit Ergebnis der Ausschreibung für das Schuljahr 2024/25 genau beziffert werden.
Mit der Firma Ehrmann wurde zu Schuljahresbeginn 2023/24 ein 1-Jahresvertrag über den freigestellten Schülerverkehr mit dem neuen Angebot geschlossen und zum Schulhalbjahr ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Finanzierung ist im laufenden Haushaltsplan enthalten.
Die Unterschwarzacher Ortsvorsteherin Silvia Schmid bedankte sich bei Fachbereichsleiterin Sonja Wetzel und ihrem Team, die sich sehr engagiert hatte. Bürgermeisterin Scherer ergänzte: „Und die sehr gut mit dem Landratsamt verhandelt hat.“
Der Ausschuss stimmte einstimmig für die vorgeschlagene Lösung.