Satzung über die Erhebung der Grundsteuer tritt zum 1. 1. 2025 in Kraft
Bad Wurzach – Nun kann die Stadt also ihre neuen Grundsteuerbescheide verschicken. Der Gemeinderat verabschiedete in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 die Satzung, in der die neuen Hebesätze festgelegt sind. Die Stadt wird ihre Hebesätze demnach für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von bisher 340 v.H. auf 465 v.H. erhöhen. Die der Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) steigen moderat von 380 auf 385 v.H. Dennoch soll die Summe der Grundsteuer (das Steueraufkommen) nicht steigen, da die Besteuerungsbasis der einzelnen Grundstücke vom Finanzamt neu festgelegt wurde. Diese sogenannte Aufkommensneutralität ist eine alte Forderung der Freien Wähler-Gruppierung. In der Präsentation von Kämmerer Stefan Kunz, am Ende dieses Artikels unter Downloads hinterlegt, gibt es Berechnungsbeispiele. „Wenige werden mehr, aber viele werden weniger zahlen“, fasste Kämmerer Stefan Kunz die vorgelegte Lösung zusammen.
Stadtkämmerer Stefan Kunz erläuterte einige der Änderungen der neuen Satzung. Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2018 die bis auf das Jahr 1964 zurückreichende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Nachdem die Grundsteuer bisher bundesweit einheitlich erhoben wurde, konnte für eine Reformierung unter den Ländern keine Einigkeit erzielt werden. Die Länder konnten daraufhin selbst entscheiden, ob sie dem Bundesmodell folgen oder eigene Modelle auf den Weg bringen wollen.
Während für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) die Länder dem Bundesmodell folgen, ergeben sich bei der Grundsteuer B (nichtlandwirtschaftliches Grundvermögen) unterschiedliche Lösungen je Bundesland. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 04.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz beschlossen.
Die Gesamthöhe des Grundsteueraufkommens (getrennt nach A und B) wird durch den Hebesatz der Gemeinde bestimmt. Zur Kontrolle der Aufkommensneutralität hat das Land Anfang September ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht, aus welchem die Bürger entnehmen können, welcher Hebesatz für eine Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer B angemessen sei.
Aus kommunaler Sicht müssten die Zusage zur Aufkommensneutralität und das Transparenzregister äußerst differenziert betrachtet werden, da die Gesamthöhe der Grundsteuer vor allem abhängig von der Genehmigungsfähigkeit des Ergebnishaushalts und der allgemeinen finanziellen Lage der Kommune ist, so Stefan Kunz.
Die Stadt wird ihre Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von bisher 340 v.H. auf 465 v.H. erhöhen. Die der Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) steigen moderat von 380 auf 385 v.H.
In seiner Präsentation zeigte Kämmerer Kunz anhand von Praxisbeispielen auf, dass viele private Wohneigentümer von der neuen Regelung profitieren werden. Gewerbebetriebe können viel Geld sparen. Ein wenig teurer wird es für Einfamilienhausbesitzer in der Stadt, am teuersten aber für Bauplatzspekulanten: Ein unbebauter Bauplatz mit 500 qm wird zukünftig das Sechsfache kosten.
„Wenige werden mehr, aber viele werden weniger zahlen“, resümierte Kunz. Er kündigte an, dass diese Hauptfeststellung, die bisher nie stattgefunden hatte künftig alle sechs Jahre erfolgen werde.
Kurt Miller (FWV) freute sich, dass über die neue Satzung viele Grund- und Immobilenbesitzer sowie Gewerbebetriebe weniger zahlen müssen. Marga Loritz (CDU) erkundigte sich bei Kämmerer Stefan Kunz, ob die Grundsteuermessbeträge bei der Grundsteuer A im Schnitt niedriger werden, wenn der Hebesatz ja um einiges nach oben gehe, um damit die Aufkommensneutralität zu erreichen. Kunz bestätigte diese Einschätzung.
Der Rat stimmte der neuen Satzung einstimmig zu. Die Umstellung wird aufkommensneural durchgeführt; damit wurde dem Anliegen der Freien Wähler entsprochen, ohne das der Antrag förmlich beschlossen wurde. In der Satzung ist auch die Gewerbesteuer geregelt.