Regionalverband hat Windkraftplan beschlossen
Weingarten – Einstimmig – bei 1 Enthaltung – hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (RVBO) in ihrer Sitzung am 8. Dezember in Weingarten den Teilregionalplan Energie (Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik) angenommen. Im Umfeld des Wurzacher Riedes sind nach dem Willen der Regionalverbandsversammlung demnach Windkraftanlagen an folgenden Standorten möglich: bei Osterhofen, bei Mennisweiler, bei Weitprechts und bei Bauhofen. Hinzu kommt aller Voraussicht nach der Standort Humberg, der zwar ausdrücklich als “ungeeignet” eingestuft ist (Seite 169 der von der Verbandsversammlung beschlossenen Flächenkulisse), dessen Realisierung aber von einem Projektierer unter Zuhilfenahme des Außenbereichsprivilegs betrieben wird. Der Regionalplan in seiner derzeitigen Fassung ist seit dem 29. Januar in der Anhörungsphase; Bürger und Institutionen (die Träger öffentlicher Belange) haben bis 29. März Gelegenheit zu Einreden und Anmerkungen. Rechtskraft erlangen soll der Teilregionalplan Energie im Jahre 2025. Nachstehend im Artikel nennt die Bildschirmzeitung die Seitenzahlen in den entsprechenden Planwerken, unter denen man Details zu den einzelnen Standorten – Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik – finden kann; die zugehörigen Planwerke finden Sie am Ende des Artikels unter “Download”.
Im Bereich Bad Wurzach werden neben den genannten Windkraftstandorten noch zwei Gebiete für Freiflächen-Photovoltaik ausgewiesen – zwischen Gospoldshofen und Starkenhofen eine Fläche von 7,6 Hektar und bei Brugg und Gensen drei Parzellen mit insgesamt 36,3 Hektar. In der Detailkarte des RVBO werden die Bad Wurzacher FFPV-Flächen als Grünland bezeichnet; die besagten Flächen werden aber der Luftaufnahme zufolge überwiegend als Äcker genutzt.
Insgesamt weist der RVBO auf 0,7 Prozent der Fläche des Verbandsgebietes (das sind die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und der Bodenseekreis) sogenannte Vorbehaltsgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus; das sind 2604 Hektar. Vom Land gefordert wird das Ausweisen von 0,2 Prozent. Der Regionalverband begründet die starke Übererfüllung der gesetzlichen Anforderung mit der Notwendigkeit, Puffer wegen möglicher Flächenstreichungen im Anhörungsverfahren vorzuhalten. Weiter will man das Langfristziel das Landes – 0,5 Prozent für FFPV – im langfristig wirksamen Regionalplan schon jetzt umreißen.
Derzeit 2,5 Prozent der Fläche für Windkraft beplant
Für Windkraft wird im jetzt von dem RVBO-Verbandsversammlung beschlossenen Teilregionalplan Energie 2,5 Prozent der Fläche als geeignet deklariert. Das sind deutlich mehr als die vom Gesetzgeber geforderten 1,8 Prozent (6300 Hektar). “Um (…) einen ausreichenden Puffer hinsichtlich möglicher Flächenstreichungen im Anhörungsverfahren zu haben, empfiehlt die Verbandsverwaltung mit dem Flächenwert von 2,5 % der Region in die Anhörung zu gehen”, heißt es in der Sitzungsvorlage für die am 8. Dezember abgehaltene Verbandsversammlung. Nachdem am 8. Dezember der Planentwurf nicht mehr geändert wurde, sind die 2,5 Prozent derzeit als für Windkraft geeignet deklariert.
Unter Download die Karten en detail
Unter Download veröffentlicht die Bildschirmzeitung die Detailkarten zur Windkraft und zur Freiflächen-Photovoltaik im gesamten Verbandsgebiet (alles entnommen der Webseite des RVBO).
Beschreibungen (mit Karten) zu den einzelnen Windkraftstandorten im Verbreitungsgebiet der Bildschirmzeitung finden sich in dem Dokument “Windkraft Detailkarten” auf folgenden Seiten:
Im Umfeld des Wurzacher Riedes
Alttann (Weitprechts): Seite 80
Osterhofen: Seite 86
Urbach (Mennisweiler): Seite 89
Diepoldshofer Wald (Bauhofen): Seite 104
Humberg (Hummelluckenwald): nicht eingezeichnet – beschrieben ab Seite 167; als ungeeignet eingestuft auf Seite 169
Bereich Aulendorf
Aulendorf Ost (bei Tannhausen): Seite 74
Röschenwald (bei Zollenreute / Reute; Gemarkung Wolpertswende): Seite 83
Bereich Bad Waldsee
Osterholz (Michelwinnaden): Seite 77
Osterhofen: Seite 86 – aufgeführt in unserer Übersicht auch unter der Rubrik “Im Umfeld des Wurzacher Riedes”
Urbach (Mennisweiler): Seite 89 – aufgeführt in unserer Übersicht auch unter der Rubrik “Im Umfeld des Wurzacher Riedes”
Röschenwald (bei Zollenreute / Reute; Gemarkung Wolpertswende): Seite 83 – aufgeführt in unserer Übersicht auch unter der Rubrik Aulendorf
Bereich Kißlegg
Kißlegg-Ost 1: Seite 101
Bereich Leutkirch
Diepoldshofer Wald (Bauhofen): Seite 104 – aufgeführt in unserer Übersicht auch unter der Rubrik “Im Umfeld des Wurzacher Riedes”
Mailand (Leutkircher Stadtwald): Seite 125
Illerwinkel: Seite 122
In den Mösern (Enkenhofener Wald-Süd): 128
Bereich Aichstetten / Aitrach
Altmannshofen: Seite 107
Baniswald: Seite 110
Aitrach-Südwest: Seite 113
Aitrach-West: Seite 116
Aichstetten-Ost: Seite 119
Freiflächen-Photovoltaik
Beschreibungen (mit Karten) zu den einzelnen FFPV-Standorten im Verbreitungsgebiet der Bildschirmzeitung finden sich in dem Dokument “FFPV Detailkarten” auf den Seiten 54 bis 80 (Bereich Leutkirch – Aichstetten – Aitrach – Bad Wurzach – Kißlegg – Bad Waldsee) sowie auf den Seiten 97 bis 100 (Bereich Aulendorf).
Alle relevanten Infos auf der Webseite des Regionalverbandes
Die Sitzungsvorlagen für die am 8. Dezember abgehaltene RVBO-Verbandsversammlung finden Sie unter https://sitzungen.rvbo.de/bi/si0057.asp?__ksinr=20.
Eingaben der Bürger bis 29. März möglich
Das Planwerk wird derzeit öffentlich ausgelegt. Die Frist für Eingaben mit Amregungen und Änderungsvorschlägen läuft bis 29. März 2024.
Gerhard Reischmann