Kommunalwahl 2024: Es bleibt bei der Unechten Teilortswahl
Bad Wurzach – Bei der Kommunalwahl im nächsten Jahr wird es zu keinen Änderungen bei den Sitzzuteilungen der Ortschaften für den 20-köpfigen Gemeinderat kommen. Es bleibt auch beim Verfahren der Unechten Teilortswahl. Das hat der Gemeinderat am Montag (27.11.) beschlossen.
Nach Überprüfung der Sitzzahlen für den Gemeinderat und die Ortschaftsräten von Dietmanns, Gospoldshofen und Unterschwarzach kamen die Verwaltung und die betroffenen Ortschaftsräte sowie jetzt am vergangenen Montag (27.11.) der Gemeinderat zu dem Schluss, es bei den bisherigen Sitzzahlen zu belassen und für alle Wahl-Gremien die Unechte Teilortswahl beizubehalten.
Die Kommunalwahlen werden am Sonntag, 9.Juni 2024, gemeinsam mit der Wahl des Europaparlaments stattfinden. Neben Gemeinderat und Kreistag werden an diesem Tag auch die Vertreter der Ortschaftsräte gewählt. Erstmals können dabei auch Jugendliche ab 16 Jahren in eines dieser kommunalen Gremien gewählt werden.
Martin Tapper, in der Verwaltung zuständig für die Geschäftsstelle des Gemeinderates, nannte die Problematik gleich zu Beginn „ein schwieriges Thema“. Eine Prüfung der Gegebenheiten werde regelmäßig vor Kommunalwahlen durchgeführt. Für Unruhe habe das Verwaltungsgerichtsurteil zur Wahl in Tauberbischofsheim geführt: Dort war eine Ortschaft stark unterrepräsentiert gewesen.
Die garantierten Gemeinderatssitze der einzelnen Ortschaften
Tapper erläuterte die Überprüfungsergebnisse des sehr komplexen Verfahrens. Maßgeblich bei der Sitzverteilung des Gemeinderates sind die Einwohnerzahlen in Kernstadt und Ortschaften zum 30. September 2022. Von der Verwaltung wurde auf dieser Grundlage vorgeschlagen, die Sitzzuteilung für die einzelnen Wohnbezirke für den Gemeinderat unverändert beizubehalten. Demnach verfügen die einzelnen Wohnbezirke über folgende Garantiesitze im 20-köpfigen Gemeinderat:
Bad Wurzach: 7 Sitze
Arnach: 2 Sitze
Dietmanns: 1 Sitz
Eintürnen: 1 Sitz
Gospoldshofen: 1 Sitz
Haidgau: 1 Sitz
Hauerz: 2 Sitze
Seibranz: 2 Sitze
Unterschwarzach: 2 Sitze
Ziegelbach: 1 Sitz
Wenn Ausgleichssitze zu vergeben sind, kann es vorkommen, dass einzelne Wohnbezirke mehr Vertreter im Gemeinderat haben als laut Hauptsatzung garantiert.
Ortschaftsräte
Bei den Ortschaftsräten, insbesondere beim Ortschaftsrat von Gospoldshofen, war die Sache noch komplizierter: Weil der Wohnbezirk Albers mit 193 Einwohnern auf Ortschaftsebene Anspruch auf rechnerisch 2,7 Sitze hätte, aufgerundet also 3 Sitze, hätte Gospoldshofen, die einwohnerzahlenmäßig kleinste Ortschaft, theoretisch Anspruch auf 9 Sitze und damit den größten Ortschaftsrat. Da in der Hauptsatzung der Stadt Bad Wurzach jedoch die Größe aller Ortschaftsräte auf jeweils acht Sitze begrenzt ist, schlug die Verwaltung vor, alles beim Alten zu belassen; dem hatte der Ortschaftsrat Gospoldshofen am 14. November 2023 vorab zugestimmt.
In den drei Ortschaften Gospoldshofen, Dietmanns und Unterschwarzach wird traditionell auf der Ortschaftsebene eine Unechte Teilortswahl durchgeführt – nicht aber in den übrigen Bad Wurzacher Ortschaften.
Bürgermeisterin Alexandra Scherer kommentierte die Ergebnisse der Prüfung: „Es wäre der Super-GAU, wenn eine Wahl wiederholt werden müsste!“ Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung – keine Änderung bei der Sitzzuteilung und beim Verfahren vorzunehmen – einstimmig und ohne Debatte (der Sachverhalt war offenbar in den Ortschaftsräten und Ausschüssen vorberaten gewesen).
Hier eine Übersicht über die Sitzverteilung in den einzelnen Ortschaftsräten. Die neun Ortschaftsräte haben laut Hauptsatzung jeweils 8 Sitze.
Ortschaften mit Unechter Teilortswahl
Dietmanns
- Wohnbezirk Dietmanns – 4 Sitze
- Wohnbezirk Oberschwarzach – 2 Sitze
- Wohnbezirk Rupprechts – 1 Sitz
- Wohnbezirk Hinterried, Ober- und Unterluizen – 1 Sitz
Gospoldshofen
- Wohnbezirk Gospoldshofen – 2 Sitze
- Wohnbezirk Albers – 2 Sitze
- Wohnbezirk Bauhofen – 1 Sitz
- Wohnbezirk Truschwende 2 Sitze
- Wohnbezirk Wiesen – 1 Sitz
Unterschwarzach
- Wohnbezirk Unterschwarzach – 6 Sitze
- Wohnbezirk Eggmannsried – 1 Sitz
- Wohnbezirk Truilz – 1 Sitz
Die übrigen sechs Ortschaften führen keine Unechte Teilortswahl durch. Es sind dies die Ortschaften Arnach, Eintürnen, Haidgau, Hauerz, Seibranz und Ziegelbach.