Information zur Briefwahl
Bad Wurzach – Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar mit zahlreichen verkürzten Fristen bedeutet für Kommunen und Landkreise zusätzlichen Aufwand – und für Wahlberechtigte, die die Briefwahl nutzen möchten, Geduld sowie die Notwendigkeit einer schnellen Rücksendung der Briefwahlunterlagen.
Briefwahlunterlagen werden ab 10. Februar versandt
„Da derzeit für die Bundestagswahl noch die Fristen zur Zulassung der Parteien laufen, können die Stimmzettel hier erst in der ersten Februarwoche gedruckt werden“, informiert Wahlleiter Jan Högerle von der Stadt. „Die Anlieferung ist derzeit für Freitag, 7. Februar angekündigt, so dass wir voraussichtlich erst ab 10. Februar die ersten Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten versenden können. Bitte sehen Sie deshalb von früheren Nachfragen über den Verbleib der Briefwahlunterlagen ab, selbst wenn Sie den entsprechenden Antrag bereits in den nächsten Tagen stellen sollten“.
Damit verbleibt Betroffenen für das Ausfüllen und rechtzeitige Rücksenden oder Einwerfen der Unterlagen im Rathaus letztlich nur gut eine Woche Zeit. „Wir werden die vorliegenden Anträge durch zusätzlichen Personaleinsatz ab 7. Februar so schnell wie möglich abarbeiten“, so Högerle weiter. Dennoch sind die Wahlberechtigten angesichts der Umstände selbst mehr als sonst gefordert, die Unterlagen dann wieder rechtzeitig zurückzureichen. „Wer ganz sicher gehen will, entscheidet sich entsprechend wenn möglich besser für die Stimmabgabe am 23. Februar im Wahllokal direkt an der Urne.“
Wahlbenachrichtigungen werden derzeit verschickt
Die Wahlbenachrichtigungen, die zur Antragstellung benötigt werden und die in Bad Wurzach neben der Bundestagswahl auch den Bürgerentscheid zum „Naturerlebnis- und Beobachtungsturm im Wurzacher Ried“ mit umfassen, werden derzeit von der Komm.One verschickt. „In den Schreiben ist der jeweilige Wahlraum angegeben. Elf Wahlbezirke sind in der Gemeinde eingerichtet. Für die ebenfalls wieder mögliche Online-Anforderung der Briefwahlunterlagen sind dann die auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben benannte Wahlbezirks- und Wählernummer mit anzugeben“, erläutert der Wahlleiter. Auf der städtischen Homepage wurde hierfür ein Link zur Beantragung der Unterlagen bereits eingerichtet.“
Wie bislang können Briefwahlunterlagen aber auch per Post oder persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag hierfür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsschreiben mit abgedruckt. Außerdem muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, wenn Briefwahlunterlagen für jemand anderen beantragt werden.
Bei der Bundestagswahl ab 18, beim Bürgerentscheid ab 16
Weiter informiert Wahlleiter Högerle, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger für beide Abstimmungen wahlberechtigt sind. „Bei der Bundestagswahl darf erst ab 18 gewählt werden. Beim Bürgerentscheid als kommunaler Wahl ist man dagegen bereits ab 16 Jahren berechtigt“.
Zudem entstehe beim Bürgerentscheid bei einem kürzlich erfolgten Zuzug die Wahlberechtigung erst, soweit man bereits drei Monate vor dem Wahltermin in der Gemeinde wohnhaft war. „Bitte wundern Sie sich also in diesen Fällen nicht, wenn die Wahlberechtigung nur auf eine der beiden Wahlen ausgestellt ist.“
Weitere Infos auf der Webseite der Stadt
Weitere Informationen zu den anstehenden Abstimmungen sind auf der städtischen Homepage www.bad-wurzach.de unter den Suchbegriffen „Bundestagswahl“ bzw. „Bürgerentscheid“ zu finden.