Hochproblematisch: die PFAS-Abriebe
Zur Diskussion um Windkraft schreibt unser Leser Achim Schodlok: “Behördlich bestätigt: Windkraftanlagen belasten mit PFAS-Abrieben Wildtiere und Umwelt.” Und weiter:
Jäger in Bayern und Baden-Württemberg müssen seit den Achtziger-Jahren Wild aus Regionen, aus denen mit einem erhöhten Auftreten mit Radiocäsium belasteter Tiere zu rechnen ist, bei einer amtlich zugelassenen Stelle auf den Gehalt von Radiocäsium messen lassen. Versäumen sie das, haben sie mit Bußgeldern und Geldstrafen nach dem Lebensmittelgesetz zu rechnen. Auch der Raum Oberschwaben-Allgäu zeigte 2023 und 2024 vereinzelt noch Grenzwertüberschreitungen bis zum etwa Sechsfachen des gültigen EU-Höchstwertes für Schwarzwild bei unserer Messstelle.
Jetzt kommt eine weitere Gefahr auf uns zu:
In Rheinland Pfalz wurden in den Lebern von Wildschweinen „PFAS“-Werte über dem gesetzlichen Grenzwert festgestellt, weshalb die dortige Landesregierung das „Inverkehrbringen“ aller Produkte, die Wildschweinleber enthalten, verbietet.
Zur Info: „PFAS“ (Per- und polyfluorierte Alkyl-Substanzen) ist der Sammelname einer Reihe gefährlicher krebserregender Substanzen, die in der Technik, zum Beispiel zum Korrosionsschutz, eingesetzt werden. PFAS, die in den Naturkreislauf gelangen, werden dort kaum abgebaut, können sich aber anreichern und werden deshalb als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
Rheinland Pfalz besitzt eine vergleichsweise hohe Dichte an Windkraftanlagen. Die Rotorflügel, teilweise auch die Masten, sind zum Schutz vor Korrosion mit PFAS-haltigen Materialien beschichtet. Die durch Sonne, Wind, Regen, Hagel usw. abblätternden PFAS-haltigen Mikroteilchen setzen bei Bodenkontakt PFAS frei, das auf diese Weise in den Bio-Kreislauf gelangt. Die Windkraftindustrie bestreitet das nicht, behauptet aber, die PFAS-Teilchen seien von Farbteilchen umschlossen und könnten deshalb auch nicht herausgelöst werden. Deshalb bestehe auch kein Risiko für die Bevölkerung.
Doch hat die Landesuntersuchungsanstalt Rheinland-Pfalz davon das Gegenteil bewiesen.
Mitteilung des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz: „Die genannten Höchstgehalte sind in der Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt worden und damit europaweit gültig. Danach sind Wildschweinlebern, die den Höchstgehalt gemäß Verordnung (EU) 2023/915 Anhang I Nr. 4.2.1.5 überschreiten, nicht verkehrsfähig. Wenn Wildbret außerhalb des häuslichen Bereichs an Dritte unentgeltlich abgegeben oder verkauft wird, spricht man von Inverkehrbringen. Nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts (Lebensmittelbasisverordnung) tragen die Lebensmittelunternehmer dafür Sorge, dass die Lebensmittel, die sie in den Verkehr bringen, die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Um auszuschließen, dass die aufgrund der allgemeinen Umweltkontamination generell zu hoch belasteten Lebern von Verbraucherinnen und Verbraucher verzehrt werden, dürfen Wildschweinlebern nicht mehr verkauft oder verarbeitet werden (z.B. in Wildleberwurst oder Wildleberpate), also nicht mehr in den Verkehr gebracht werden (siehe auch Artikel 7 Lebensmittelbasisverordnung, Vorsorgeprinzip). Weiterhin sollte aus gesundheitlichen Gründen auch im Privathaushalt der Jägerinnen und Jäger auf den Verzehr von Wildschweinleber verzichtet werden.“
Schlussfolgerung: Wenn bei uns ganze Waldflächen mit Windkraftanlagen bestückt werden, ist mit den gleichen Folgen zu rechnen. Wie ist die Entwicklung bei Rehwild oder bei der Rinderhaltung bis hin
zur Milch- und Käseproduktion? Diese Teilchen können auch auf Wiesen und Äcker verteilt werden.
Auch Trinkwasserbrunnen fielen zu hohen PFAS-Konzentrationen zum Opfer.
Solange diesbezüglich keine Messroutinen bestehen, wird man bei uns auch nichts nachweisen können.
Von allen Windkraftbefürwortern wurde dieser Zusammenhang immer geleugnet. Doch die hier zitierte Verordnung, erlassen um Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden, kann nicht weggeleugnet werden!
Wenn am Freitag, 7. Februar, in Bad Wurzach über die Errichtung von Windkraftanlagen entschieden wird, dann bedeuten diese Entscheidungen der Regionalverbandsversammlung für die Bevölkerung auch, welche Landstriche in Zukunft mit krebsauslösenden PFAS belastet werden könnten.
Wir warnen vor dieser Gefahr. Das wäre nicht der erste Umweltskandal in Baden-Württemberg! Diejenigen, die am kommenden Freitag meinen, diese leichtfertig ignorieren zu können, werden sich später nicht aus ihrer Verantwortung stehlen können.
Der nachfolgende Bericht – siehe Link – möge allen eine Warnung sein, auch wenn es sich im Prozess nicht um PFAS-Abrieb von Windkraftanlagen, sondern um PFAS aus Papierrückständen handelte, die den Landwirten zur „Bodenverbesserung“ kostenlos überlassen wurden:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/pfas-pfc-skandal-prozess-schadenersatz-kommentar-100.html
Das Trinkwasser leichtfertig zu verunreinigen, ist eine schwere, gegen seine Mitmenschen gerichtete Straftat!
Welche räumliche Dimensionen das haben kann, zeigt die Karte aus dem nachstehenden Link:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/pfc-karten-online
Die Umsetzung der bisher bekannten Pläne zur „Windkraftansiedelung“ im Raum Oberschwaben-Allgäu könnte noch zu wesentlich umfangreicheren PFAS-Belastungskarten führen, die auch auf das Interesse der Staatsanwälte stoßen könnten.
Hans-Joachim Schodlok, Bad Wurzach-Dietmanns
Anerkannte Messstelle für Radioaktivität in Wildfleisch und Pilzen (AZ 55-4638 vom 23.10.1987, Umweltministerium Baden-Württemberg)
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