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Altstadtsatzung zum Schutz alter Bausubstanz

Gemeinderat billigt Entwurf zur Änderung der Altstadtsatzung



Foto: Ulrich Gresser
Dieses Gebäude am Frühlingsweg liegt nun im Geltungsbereich der Altstadtsatzung.

Bad Wurzach – Bereits seit 1985 exisistiert eine Altstadtsatzung zum Schutz alter Bausubstanz im Bereich der Altstadt. Seit dem damaligen Erlass hatte sich ein großer städtebaulicher Wandel vollzogen: Wohnraumnachfrage, Flächenknappheit und gestiegene Grundstückspreise führten dazu, dass im Bereich der Innenstadt Druck zur Nachverdichtung aufgebaut wurde. Daher wird die bisherige Satzung von einer von Lars-Consult erarbeiteten Erhaltungs- und Gestaltungssatzung abgelöst.

Gegen die erforderlichen Änderungen sprach jedoch der Wille, historisch gewachsene Bausubstanz und das Stadtbild zu erhalten. Aufgrund bundes- und landespolitischer Vorgaben, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, besteht auch die Gefahr, dass durch ungeregelten Ausbau dieser Infrastruktur (PV, Solarkollektoren, Wärmepumpen) negative Auswirkungen auf das historische Stadtbild erfolgen. Daher war die Verwaltung gefordert, die bisherige Satzung zu überarbeiten und anzupassen.

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Wie mit PV auf Altstadtdächern umgehen?

Baurechtsexperte Andreas Haufler stellte den Entwurf kurz vor und ging dabei insbesondere auf die Installation von PV-Anlagen ein, nachdem Karl-Heinz Buschle (FWV) angemerkt hatte, dass im neuen Entwurf der Altstadtsatzung explizit aufgenommen sei, künftig den Bau von Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Während seiner bisherigen Zeit in Bad Wurzach seien hier nur drei Anlagen beantragt worden, antwortete ihm Haufler. Bereits damals galt das übergeordnete Recht, das über dem örtlichen Satzungsrecht stand. In die neue Satzung werde eine generelle Regelung aufgenommen, die regelt, unter welchen Voraussetzungen PV-Anlagen grundsätzlich zugelassen werden.

Erhaltung und Gestaltung

Die neue Satzung werde laut dem Entwurf in zwei Satzungen aufgeteilt: In der Erhaltungssatzung bedarf das Bauen, der Rückbau, Veränderungen und Nutzungsänderungen einer Genehmigung durch die Stadt. Darüber hinaus wird stellenweise eine Baulinie festgesetzt, auf die neue Bauten zu platzieren sind. Damit soll die historisch gewachsene Bauflucht auch von Neubauten eingehalten werden. Ergänzend dazu wird es eine neue Gestaltungssatzung geben, die festlegt, wie neue Bauten gestaltet werden sollen. Deren Ziel soll sein, mit konkreten Regelungen eine möglichst konfliktfreie Integration von neuen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen in das historisch gewachsen Stadtbild zu ermöglichen.

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Der räumliche Geltungsbereich der beiden Satzungen hat eine Fläche von ca. 7,98 ha, ist in beiden Satzungen identisch und umfasst unter anderem große Teile der Altstadt entlang der Markt-, Schul-, Herren- und Schlossstraße. Statt bisher zwei Zonen wird das Gebiet in acht Zonen aufgeteilt.

Hier hakte Karl-Heinz Buschle, dessen Fraktion der Freien Wähler den Anstoß zur Erneuerung der Satzung geben hatten, ein. Er regte die Erweiterung des Gebietes um die Ach-seitige Häuserzeile am Frühlingsweg an. Außerdem wollte er wissen, ob man über die Altstadtsatzung auf Missstände, wie an einem Grundstück auf der anderen Achseite einwirken könne. Dies sei Sache des Ordnungsamtes bekam er zur Antwort.

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Bei der Einbeziehung des Gebäudes am Frühlingsweg signalisierte auch Klaus Schütt (CDU) im Falle eines entsprechenden Antrages seine Zustimmung. Bürgermeisterin Alexandra Scherer merkte dazu an, dass mit der Satzung ein Gebäude für den Fall, dass es nicht erhalten werden kann, in gleicher Größe und Form an dieser Stelle gebaut werden muss. Über die Einbeziehung des Gebäudeensembles Frühlingsweg herrschte Einmütigkeit, bei der Abstimmung über die Annahme der Satzung enthielt sich Marga Loritz (CDU), Ortsvorsteherin von Gospoldshofen, der Stimme.




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