Es wird Neid gesät
Zur Diskussion um Windkraft
Ein Lehrfilm für die Bürger aus dem Umfeld des Hummelluckenwaldes, von Wolfegg, Bad Waldsee und den anderen Orten am Rande des Altdorfer Waldes ist auf Youtube unter diesem Link zu finden: https://www.youtube.com/watch?v=09W1qdiBXXE. Der Film sei allen Gemeinde- und Ortschaftsräte, Bürgermeistern und Ortsvorstehern empfohlen, damit ihnen vor Augen geführt wird, was sie den betroffenen Bürgern antun, sofern sie der Errichtung dieser Anlagen keinen Widerstand entgegensetzen.
Eine klare Aussage dieses Films: Die Landbevölkerung soll zunächst mit viel Geld geködert werden, doch zu einem hohen Preis, der sich schließlich gegen die Befürworter und diejenigen richtet, die den Verlockungen des Geldes erliegen. Letztlich führt die Windkraft zur Vertreibung eines Teils der Landbevölkerung aus ihrem angestammten Lebensraum! Will man dazu Handlangerdienste leisten?
Beispiel Hummelluckenwald: 600.000 Euro sollen als einmalige Entschädigung an die von den Anlagen benachteiligten Hauseigentümer entweder direkt oder über die Gemeinden bezahlt werden.Wer legt das Maß der Betroffenheit fest? Dazu ein Vergleich: Ein Stück Fleisch wird in ein Gatter voll mit hungrigen Wölfen geworfen. Die Wölfe werden, nach den Vorstellungen der Projektierer und der Personen, die dieses Vorhaben für gut finden, schön sittsam abwarten, bis sie mit ihrem Anteil an der Reihe sind und sich mit diesem Anteil zufrieden zeigen. Realistisch ist, dass Neid, Missgunst und Unzufriedenheit gesät werden, weil viele den Verteilungsschlüssel in ihrem Falle als ungerecht ansehen werden.
Wie hoch ist die Zahl der Anspruchsberechtigten, 10, 20, 30 oder mehr? Zivilprozesse müssten das unter Umständen klären. Wann erfolgt die Ausschüttung? Nach der Genehmigung, ab Betriebsbeginn oder ab Ausweisung ausreichender Gewinne? Das könnte allerdings lange dauern. Ist dieser Anspruch einklagbar? Sind bei einem Verkauf der Anlagen die Forderungen aus diesen Versprechungen auch gegenüber den Erwerbern durchsetzbar? Der neue Erwerber könnte seinen Geschäftssitz auch im Ausland haben. Sollten die Anlagen zwar errichtet, die ausgelobten Entschädigungszahlungen aber noch nicht erfolgt sein, darf die Beantwortung der Frage, wie diese Ansprüche im Falle einer Insolvenz des Betreibers oder Investors abgesichert sind, nicht einfach vom Tisch gefegt werden.Ein erhebliches Risiko für eine Gemeinde, sich ohne profunde juristische Beratung auf ein solches Abenteuer einzulassen, denn dieses „Geschenk“ könnte sich als „Danaergeschenk“ herausstellen!
Da sind ja noch die 80.000 Euro, die jährlich den Gemeinden zufließen sollen, als „Schmankerl“ für Gemeinde- und Ortschaftsräte, die per Gesetz aus den 0,2 Cent = 0,002 € / erzeugter KWh an die Gemeinden abgeführt werden müssen. Pro Anlage wären das, legt man die Prognosen der Antragsteller zugrunde, rechnerisch 26.667 €. Doch das wird nur eintreffen, wenn jede der drei Anlagen mindestens mit 2222 Vollaststunden im Jahr läuft (6000 KW = 6 MW x 2222 x 0,002 €/KWh = 26.664 €). Den Traumwert von 2222 Volllaststunden hat allerdings bisher keine der weit über zweitausend Windkraftanlagen im süddeutschen Raum erreicht. Deshalb wird nach aller Voraussicht die Summe von rund 26.600 € eine Traumsumme bleiben!
Hans-Joachim Schodlok, Dietmanns