Dr. Boris Pfanzagl-Vulic eröffnet Zweigpraxis in Bad Waldsee
Bad Waldsee – Die Stadt Bad Waldsee kann kurz vor Weihnachten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine gute Nachricht verkünden: „Am 15. Januar wird der Bad Wurzacher Allgemeinarzt Dr. med. univ. Boris Pfanzagl-Vulic in Bad Waldsee eine Hausarztpraxis, als Zweigpraxis, eröffnen.”
Die Stadt, allen voran Oberbürgermeister Matthias Henne, hat in den letzten Wochen intensiv an den derzeitigen Herausforderung der Allgemeinmedizin gearbeitet. Wie bekannt, beenden zum 15. Dezember zwei Hausärzte ihre Tätigkeit, und ein weiterer wird ab dem kommenden Jahr seine Arbeitszeit reduzieren. Die Sorge um eine kontinuierliche medizinische Versorgung der Bevölkerung ist deshalb groß.
Ab 15. Januar
In zahlreichen Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten wurde nach Lösungen gesucht. Die Anstrengungen der Stadt tragen nun erste Früchte, denn mit Dr. med. univ. Boris Pfanzagl-Vulic konnte ein engagierter Arzt gewonnen werden, der einen Teil der Versorgungslücke schließt. Seine Zweig-Praxis wird ab dem 15. Januar starten und kann zunächst 500 Patientinnen und Patienten aufnehmen. „Ich kann mir auch vorstellen in den nächsten Monaten hier auszubauen und Ärztinnen oder Ärzte anzustellen. Interessierte bitte ich gerne auf mich zuzukommen.“
Oberbürgermeister Matthias Henne äußerte sich erleichtert: „Ich bin froh und dankbar, dass Sie Bad Waldsee mit ihrer Fachkompetenz unterstützen und sich hier für unserer Bürgerinnen und Bürger engagieren. Für mich und die ganze Stadt ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.“
Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die Stadt weiterhin entschlossen, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um eine umfassende und hochwertige medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dafür braucht es weitere engagierte Ärztinnen und Ärzte, die sich jederzeit an die Stadt wenden dürfen.
Die Kontaktdaten mit Adresse und Telefonnummer sowie weitere Informationen zur Eröffnung der Zweigpraxis werden wir demnächst veröffentlichen.
Selbstverständlich erhält der in Bad Wurzach ansässige Arzt sein dortiges Leistungsangebot im unveränderten Maße aufrecht.