Die Bürger vor Schaden bewahren
An den 3. August 2021 werden in Ellwangen noch viele jahrelang denken. Da ging in und um den Teilort von Rot an der Rot heftig Regen nieder. Und zwar so reichlich, dass das Dorf teils bis zu über einem Meter unter Wasser stand. Ein Mann, der dort lebte, entkam dem treibenden Nass nicht mehr. Er ertrank.
Heftige Fluten in Oberitalien und jetzt in Spanien. Klimawandel. Mit Autos, die vom reißenden Hochwasser durch die Straßen geschwemmt werden. Schreckens-Bilder mit schwimmenden Kraftfahrzeugen kennt auch die Bevölkerung von Ellwangen seit 2023.
Auf Markung Rot an der Rot wird derzeit ein zusätzlicher Damm errichtet. Ziel: Ähnliche Hochwässer verhindern. Solch ein Rückhalte-Wall ist schon seit Jahren auch südlich von Hauerz angedacht. Wann wird der Damm gebaut – ähnlich sichernd wie der jetzt im Gemeindegebiet von Rot an der Rot? Dass Leute, die im Tal von Hauerz leben, darüber gerne genauer Bescheid wissen würden, bevor „die Wassermassen unsere Existenz vernichten”, scheint verständlich. Steht doch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dass der Staat seine Bürgerschaft vor Schaden bewahren solle. Dieses Grundgesetz gilt auch in Hauerz, meint
Julian Aicher