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Aus dem Gemeinderat

Bei Gospoldshofen und bei Haidgau sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen kommen



Bad Wurzach – Andreas Haufler, Baurechtsexperte des Stadtbauamtes, erläuterte in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag (6. Mai) den Sachstand bei zwei Freiflächen-PV-Vorhaben (bei Gospoldshofen und bei Haidgau).

Gospoldshofen

Wie auch bei der geplanten PV-Freiflächenanlage in Haidgau stammt der Aufstellungsbeschluss für dieses Projekt aus dem Jahre 2020. Die 5,4 Hektar große Fläche liegt südöstlich des Wohnplatzes Bergjöck auf dem Gospoldshofener Berg. Behörden und Öffentlichkeit wurden nach Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses damals beteiligt, die Stellungnahmen der Behörden im Entwurfsplan berücksichtigt. Das Vorhaben soll – entgegen der Ursprungsplanung –als Agri-PV-Anlage gebaut werden, insbesondere um von einer gesonderten Förderung zu profitieren.

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Als ein langwieriges Problem entpuppte sich der Anschluss an das Stromnetz. Der vom Netzbetreiber zugewiesene „Netzverknüpfungspunkt“ lag auf einem privaten Grundstück, mit dessen Besitzer der Bauträger sich wegen des Leitungsrechtes jedoch nicht einigen konnte. Daher musste das Verfahren solange ruhen, bis ein anderer Verknüpfungspunkt gefunden werden konnte. Die erforderliche Anschlussleitung wird – abgesichert durch entsprechende Verträge – auf städtischen Wegflächen verlegt werden. – Der Gemeinderat billigte den Entwurf vom 23.04.2024 per einstimmigem Votum.

Haidgau

Bereits am 10.  2.2020 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ortschaftsrat Haidgau gefasst. Auf ca. 2,7 ha entlang der L314 und der Bahnlinie soll eine Freiflächen-PV-Anlage mit zweimal 750 kWp entstehen.

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Damals wurde nach der Bekanntgabe des Beschlusses eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Da das Vorhaben innerhalb des Wurzacher Beckens liegt, konnte und kann eine Interessenskollision mit Vorgaben des Europa-Diploms nicht ausgeschlossen werden.

Das Projekt kann jedoch von neuen Vorgaben des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) profitieren. Zum einen, weil es entlang von Bahntrassen eine höhere Einspeisungsvergütung gibt, zum anderen weil inzwischen PV-Flächenanlagen, die zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören und eine landwirtschaftliche Weiterbewirtschaftung (Agri-PV) ermöglichen, planungsrechtlich privilegiert und im Außenbereich ohne Bebauungsplanverfahren möglich sind. Darüber hinaus entspricht das Vorhaben auch den Kriterien der Stadt, die diese inzwischen zur Ausweisung von PV-Sonderflächen anlegt.

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Bei einem Ortstermin mit Vertretern von Landratsamt, Regierungspräsidium und des Umweltministeriums konnten diese sich davon überzeugen, dass das Gebiet aufgrund seiner Lage an Bahnlinie und Straße bereits vorbelastet ist. Auch eine Artenschutzuntersuchung fand statt.

Dass das Projekt auch eine naturschutzfachliche Aufwertung in Höhe von mehr als 130.000 Ökopunkten darstellt, betonte Haufler. Mit der erneuten Beteiligung von Behörden sollen diese sich nun klar festlegen, vor allem im Bezug auf Gefährdungen des Europa-Diploms. Bürgermeisterin Alexandra Scherer sagte, sie gehe davon aus, dass das Umweltministerium mit dem Europa-Rat dazu in Kontakt steht und damit auch die anderen Behörden. Die Haidgauer Ortsvorsteherin Ernestina Frick wollte wissen, ob im Genehmigungsfall weitere Projekte möglich würden. Andreas Haufler meinte dazu, dass die vom Ortschaftsrat geäußerte Annahme 2020 tatsächlich so richtig gewesen sei. Aber: „Das EEG wird derzeit alle sechs Monate geändert!“ Daher könne er dazu keine konkrete Aussage machen. Ewald Riedl (CDU) bedauerte, dass im Verfahren mit rund vier Jahren nun schon sehr viel Zeit ins Land gegangen sei und es gut wäre, wenn es nun weitergehen würde. Er wollte  wissen, bis wann dann mit einem konkreten Bau gerechnet werden könne. Haufler antwortete ihm, dass die Stadt nur das Planverfahren klären könne. Was und wann dann konkret umgesetzt werde, hänge jedoch vom Betreiber ab. Eine genauere Aussage zu einem Baubeginn sei daher derzeit nicht möglich. Der Betreiber werde sicher erst konkret planen, wenn ein Satzungsbeschluss vorliege. – Die Abstimmung über die Billigung des Entwurfes zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.03.2024 erfolgte einstimmig.
Uli Gresser

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