B3 oder B4: Das soll der neue Gemeinderat entscheiden
Bad Wurzach – Da Bad Wurzach seit 2022 die Marke von 15.000 Einwohnern überschritten hat, sieht das Kommunalbesoldungsgesetz eine Neueinstufung der Bürgermeisterin in die Besoldungsgruppe B3 oder B4 vor. Die Entscheidung darüber wurde vertagt.
Da die Bürgermeisterin befangen war, verließ sie den Sitzungssaal während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes und Klaus Schütt übernahm als ihr Erster Stellvertreter die Sitzungsleitung. Stefan Jäckel, der Fachbereichsleiter Personal, war für den Fachvortrag zuständig, da der zuständige Dezernent Ulrich Möllmann nicht anwesend sein konnte.
Das Kommunalbesoldungsgesetz sieht für die hauptamtlichen Bürgermeister in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 15.001 bis 20.000 Einwohnern eine Einweisung in die Besoldungsgruppen B 3 oder B 4 vor. Weiter heißt es darin: „Die Entscheidung des Gemeinderates über die Einweisung in die jeweilige Besoldungsgruppe ist sachgerecht zu treffen. In die Beurteilung dürfen nur objektive, d.h. amtsbezogene Erwägungen einbezogen werden, Kriterien sind der besondere Umfang und der besondere Schwierigkeitsgrad des Amtes.“
Laut Jäckel sind diese Faktoren in Bad Wurzach zutreffend: Die Stadt ist die flächenmäßig größte Kommune des Landkreises. Mit ihren neun Teilorten – jeweils mit eigenem Ortschaftsrat und Ortsverwaltung – sei ein großer Aufwand an Abstimmung und Ausgleich verbunden. Und mit dem städtischen Kurbetrieb, dem Kur- und Gesundheitswesen insgesamt sowie dem Tourismus würden an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister von Bad Wurzach besondere Anforderungen in Bezug auf betriebs- und gesundheitswirtschaftliche Kenntnisse gestellt. Da Bürgermeisterin Alexandra Scherer bereits kurz nach ihrer Wahl in B3 eingewiesen war, sollte der Gemeinderat nun eine Höhergruppierung beschließen.
Auf Antrag der Freien Wähler, bei denen Karl-Heinz Buschle, Armin Willburger und Norbert Fesseler bei der relativ kurzfristig anberaumten Sitzung nicht anwesend sein konnten (Michael Rauneker trug den Antrag vor), beschloss das Gremium, diese Entscheidung dem am 9. Juni neu zu wählenden Gremium zu überlassen.
Nach kurzer Nachjustierung des Beschlussvorschlages – der Vorschlag der FW sah dabei ursprünglich eine geheime Abstimmung vor – wurde beschlossen, die Entscheidung zur Höhergruppierung dem zukünftigen Gemeinderat zu überlassen. Auch die Entscheidung, ob offen oder geheim abgestimmt werden sollte, sollte dieser selbst treffen.
Der Gemeinderat nahm diesen Vorschlag bei zwei Gegenstimmen der MirWurzacher an.