Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Sigmaringen 2025
Bad Waldsee – Im ersten Halbjahr 2025 werden im Regierungsbezirk Sigmaringen für die nächste 5-jährige Amtszeit von 2025 bis 2030 die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim
Verwaltungsgericht Sigmaringen gewählt.
Gesucht werden in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee insgesamt drei Frauen und Männer, die im Verwaltungsgericht Sigmaringen als Vertreter des Volkes an zwei bis drei Kammersitzungen pro Jahr teilnehmen.
Nach § 19 VwGO wirken die ehrenamtlichen Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.
Über die Zulassung der eingegangenen Vorschläge entscheidet der Landkreis Ravensburg mittels einer Vorschlagsliste. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024.
Wer darf sich aufstellen?
Bewerberinnen und Bewerber, die
- in Bad Waldsee oder den Ortschaften wohnhaft sind und
- deutsche Staatsangehörige sind und
- das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Wer darf sich nicht aufstellen?
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann (gem. § 21 VwGO).
- Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit nicht ehrenamtlich
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
Haben Sie Interesse als ehrenamtliche Richterin oder Richter beim Verwaltungsgericht Sigmaringen tätig zu werden?
Bewerbung bis 15. November möglich
Dann bewerben Sie sich mittels des Bewerbungsformulars bis zum 15. November 2024 bei Frau Burkhardt, Geschäftsstelle Gemeinderat | Fachbereich Zentrales, Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit. Die Formulare und weitere Informationen erhalten Sie unter der städtischen Internetseite unter Rathaus & Service | Gebühren, Satzungen & Recht | Ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Link dazu: Internetseite https://www.bad-waldsee.de/buerger/de/rathaus-service/gebuehren-satzungen-recht/ehrenamtliche-richterinnen-und-richter oder den QR-Code scannen.