Urteil zu Bauparagraf 13b betrifft einige Baugebiete in Bad Wurzach
Bad Wurzach – Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 wurde der 2017 eingeführte Paragraf 13b des Baugesetzbuches einkassiert; ein gutes Jahr zuvor war der Paragraf vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg noch für rechtmäßig erklärt worden. Wegen des Urteils müssen nun einige geplante Baugebiete eingestellt werden, andere – noch vor dem Urteil grundgelegt – können planmäßig weiterentwickelt werden.
Auch in Bad Wurzach waren viele Bebauungspläne nach diesem vereinfachten Verfahren aufgestellt worden. Bürgermeisterin Alexandra Scherer sagte in der Gemeinderatssitzung: „Das Urteil hat uns überrascht!“ Andreas Haufler, im Bauamt zuständig für Baurecht und die entsprechenden Genehmigungsverfahren, sagte, der Paragraf sei ein Instrument (gewesen), um Baugebiete unter bestimmten Voraussetzungen schneller zu entwickeln. Bad Wurzachs Baurechtler konnte für einen Teil der Bad Wurzacher 13b-Gebiete Entwarnung geben: Alle Pläne, die vor mehr als einem Jahr aufgestellt wurden, hätten „es geschafft.“ Sie können umgesetzt werden.
“Albers” und “Wengenreute” werden eingestellt
Betroffen von dem Urteil sind in Bad Wurzach die Baugebiete Albers-Riedwesen und Wengenreute-Ösch. Diese Verfahren werden ersatzlos eingestellt.
“Unterschwarzach-Nord”
Beim Baugebiet Unterschwarzach-Nord muss das Verfahren ebenfalls eingestellt werden, allerdings liegen die Voraussetzungen für ein Regelverfahren vor, so dass der Aufstellungsbeschluss auf diese Weise erneut in den Gemeinderat eingebracht werden kann.
“Reischberghöhe VI”
Auch das Baugebiet Reischberghöhe VI muss zunächst eingestellt werden. Da das Plangebiet im Stadtgebiet liegt und von bestehenden Siedlungen eingefasst ist, kann das Verfahren mit dem klassischen §13a für ein beschleunigtes Verfahren neu eingebracht werden, Bedingung dafür: eine erneute Bürger- und Behördenbeteiligung.
Bühlstraße in Haidgau
Beim Bebauungsplan Bühlstraße in Haidgau, dessen Satzungsbeschluss am 13.10.2021 bekanntgegeben wurde und der fristgerecht gerügt worden war, versucht die Stadt mit dem Einwender eine Einigung zu erzielen. Falls dies nicht gelingen sollte, müsste die Aufstellung im Regelverfahren wiederholt werden, der Entwurf müsste um eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ergänzt werden.
“Arnach” nicht betroffen
Der Arnacher Ortsvorsteher Michael Rauneker äußerte sich zufrieden, dass Arnach nicht betroffen ist, weil dort ja bereits erschlossen wird.
Ebenfalls nicht betroffen
Auch Ziegelbach-St. Leonhard und Seibranz, das bereits bebaut ist, sowie Gospoldshofen-West, wo die Baugenehmigung erteilt wurde, seien von demm Urteil nicht betroffen.