Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich
Leutkirch – Der Landesfamilienpass ermöglicht Familien mit Kindern vergünstigten Eintritt bei diversen Freizeitbeschäftigungen und spannenden Ausflugszielen in Baden-Württemberg.
Die Auswahl ist auch in diesem Jahr breitgefächert und reicht vom „Porsche Museum“ in Stuttgart bis hin zum Freizeitpark „Ravensburger Spieleland“. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtigen. Unter den mehr als 140 spannenden Angeboten der Kooperationspartner ist sicherlich für jede Familie etwas dabei.
Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig.
Nach wie vor können bis zu fünf Erwachsene in den Pass eingetragen werden, wobei von den eingetragenen Personen immer nur zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses bei Ausflügen in Anspruch nehmen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten, um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.