Im Januar ziehen Flüchtlinge ins Krankenhausgebäude ein
Kreis Ravensburg – In das kreiseigene Krankenhausgebäude Bad Waldsee ziehen ab Januar 2024 Asylbewerber/innen ein. Die Unterkunft bietet Platz für bis zu 150 Personen. Die reguläre Belegung ist mit 120 Personen vorgesehen. Die Räumlichkeiten werden baulich durch zwei voneinander getrennte Eingänge von der urologischen Praxis und dem MVZ abgegrenzt. Die Umbauarbeiten beginnen nach derzeitigem Stand Anfang Dezember.
„In dieser Notsituation prüfen wir mit Hochdruck und permanent Standorte für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten bei uns im Landkreis. Dabei müssen wir auf alle geeigneten kreiseigenen Gebäude zurückgreifen. Die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten stellt weiterhin für alle Beteiligten (Landkreis, Städte und Gemeinden und Träger der freien Wohlfahrtspflege) eine immense Kraftanstrengung dar, die nur im guten und vertrauensvollen Miteinander zu bewältigen ist“, erklärt der stellvertretende Landrat Dr. Andreas Honikel-Günther.
„Die anhaltend hohen Zugangszahlen stellen uns vor enorme Herausforderungen. Die Unterbringung von Asylbewerber/innen kreiseigene Krankenhausgebäude ist aus der Not heraus geboren“, erklärt Matthias Henne, Oberbürgermeister der Stadt Bad Waldsee.
Selbstversorgungsunterkunft
Die Unterkunft im kreiseigene Krankenhausgebäude ist als Selbstversorgungsunterkunft konzipiert. Dies bedeutet, dass Kochmöglichkeiten vorhanden sind und die Geflüchteten sich selbst versorgen können. Der Landkreis wird den Betrieb und der Sozialbetreuung der Asylbewerber/innen selbst übernehmen. Dazu werden aktuelle Gespräche geführt. Ein Sicherheitsdienst wird nach Bedarf beauftragt.
Verteilung im Land
Das Land Baden-Württemberg organisiert die Erstaufnahme von Flüchtlingen, zum Beispiel in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) in Ellwangen, Karlsruhe, Sigmaringen und Freiburg. Von dort werden die Flüchtlinge nach einer festen Quote auf die Landkreise zur sogenannten vorläufigen Unterbringung verteilt. Vorläufig deshalb, weil während dieser Zeit der Aufenthaltsstatus der Personen geklärt wird. Die Verweildauer der Asylbewerber/innen in den vorläufigen Unterbringungen des Landkreises beträgt durchschnittlich 18 Monate. Spätestens nach 2 Jahren schließt sich aber die von den Städten und Gemeinden zu organisierende sogenannte Anschlussunterbringung für die Menschen an, denen es nicht gelungen ist, selbst Wohnraum zu finden.