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Gemeinderat machte Weg frei

Am 23. März und am 12. Oktober Verkaufsoffene Sonntage



Foto: Uli Gresser
Auf dem Klosterplatz buntes Markttreiben: Schnappschuss vom Verkaufsoffenen Sonntag im Oktober 2024.

Bad Wurzach – Auch in diesem Jahr stellte der Handels- und Gewerbeverein Bad Wurzachs den Antrag bei der Verwaltung, mit einer Allgemeinverfügung zwei verkaufsoffene Sonntage auf der Basis von § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg veranstalten zu dürfen. Dem wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Februar stattgegeben. Demnach findet am Sonntag, 23. März, der „Fit-Fun-Shopping-Tag“ statt und am 12. Oktober ist der zweite Verkaufsoffene Sonntag.

Nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung dürfen abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Der zuständige Dezernent Ulrich Möllmann wies noch einmal auf die im Gesetz gemachte Aussage hin, dass die Ladenöffnung nur zweitrangig neben der eigentlichen Veranstaltung, die darüberhinaus ein gewisses Maß an Tradition aufweisen muss, sein dürfe. Dies sei bei den beiden vorgesehenen Terminen gegeben. Am Sonntag, 23. März, wird der „Fit-Fun-Shopping-Tag“ von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Sonntag, 12. Oktober, von 12.00 bis 17.00 Uhr der verkaufsoffene Sonntag „natürlich.miteinand“, bei dem heuer „50 Jahre Eingemeindung“ gefeiert wird, stattfinden.

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Kirchen angehört

Im Vorfeld der Erstellung der zu verabschiedendenen Allgemeinverfügung waren die katholische und evangelische Kirchengemeinde angehört worden. Sie bedankten sich für die Anhörung, hatten keine Einwendungen, wiesen aber ausdrücklich auf den besonderen Schutzcharakter des Sonntages hin. Demzufolge beginnen die Verkaufsoffenen Sonntage erst um 12.00 Uhr, stehen als zeitlich nicht im Konflikt mit den Gottesdiensten am Vormittag.

Ein Nein, eine Enthaltung

Die Ziegelbacher Ortsvorsteherin Sybille Schleweck, die in Bad Wurzach ein Sportgeschäft betreibt, begrüßte die Entscheidung. Klaus Schütt von der CDU votierte dagegen und Rainer Deuschel (Die Grünen) enthielt sich bei der Abstimmung der Stimme.
Text und Archivbild: Uli Gresser

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