An die Verordnungen halten
Zur Diskussion um den Turm
Ich kann den Verantwortlichen des Hochglanzprospektes „Erlebnis- und Beobachtungsturm“ nur dringend empfehlen, einmal die allgemein zugängliche Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen bezüglich Naturschutzgebiet Wurzacher Ried zu lesen. Hier ist kein Wort zur Stadtentwicklung, Tourismus- und schon gar nicht zur Gaststättenbelebung aufgeführt. Einzig der Naturschutz ist aufgeführt. Und ausdrücklich verboten sind darin unter anderem: alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen; alle baulichen Maßnahmen … Erholungseinrichtungen … Einfriedungen jeder Art … Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsanlagen anzulegen, Leitungen zu verlegen usw.
Auch der Hinweis, dass der gewählte Standort bereits von Menschen umgestaltet wurde, wird relativiert. Ausdrücklich wird dieses Gebiet als Schutzgebiet ausgewiesen, um zu zeigen, was der Mensch hier bereits angerichtet hat und wie die Natur sich erholt. Kein Wort darüber, dass der Mensch hier wieder Hand anlegen soll und dies dann auch noch förderlich ist …
Wer solche Begründungen liefert und diese als Naturschutz verkauft, der darf sich nicht wundern, wenn eines Tages der Stuttgarter See, auch durch Menschenhand entstanden, zum natürlichen Freibad und somit zur Tourismussteigerung ausgerufen wird. Passende Gutachten werden sicherlich gefunden.
Wenn der Wirtschaftsminister den Naturschutz mit seinem Windradgesetz aushebelt und quasi abschafft, sollte wenigstens der ortsansässige Gemeinderat nicht diesem naturzerstörenden Beispiel folgen und sich einfach an Verordnungen halten, anstatt sie umzudeuten. Das ist wahrer Naturschutz.
Alexander Knor, Ziegelbach
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Zur Diskussion um den Turm im Ried haben wir – nach entsprechender Kritik aus der Leserschaft – nun festgelegt, dass dazu nur Stimmen aus Bad Wurzach veröffentlicht werden.