Wahllokale geschlossen
Aulendorf – Konrad Zimmermann, der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, hat auf der Webseite der Stadt nachstehenden Aufruf zum großen Wahlsonntag veröffentlicht:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 9. Juni, findet die Wahl des Europäischen Parlaments, des Kreistags, des Gemeinderats Aulendorf und der Ortschaftsräte statt.
Während bei der Europawahl die Stimmabgabe mit 1 Kreuz erledigt ist, können bei
- der Kreistagswahl für den Wahlkreis V Aulendorf 7 Stimmen,
- der Gemeinderatswahl 18 Stimmen,
- bei den Ortschaftsratswahlen Blönried, Tannhausen und Zollenreute je 9 Stimmen
abgegeben werden. Dabei entspricht die Gesamtstimmenzahl den zu besetzenden Sitzen (Mandaten) im Gremium.
- Kreistagswahl, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl Tannhausen
Für diese Wahlen sind mehrere Wahlvorschläge (Parteien, Wählervereinigungen) eingereicht worden. Damit gilt hier die Verhältniswahl.
Sie haben die Möglichkeit des Kumulierens – bedeutet: Es können bis zu 3 Stimmen auf eine Bewerberin/einen Bewerber vergeben werden – und des Panaschierens – Sie können BewerberInnen von verschiedenen Wahlvorschlägen Stimmen geben.
Bei der Ortschaftswahl Tannhausen gilt zudem die Unechte Teilortswahl. Danach sind für den
- Wohnbezirk Tannhausen 6 Bewerber/innen,
- Wohnbezirk Haslach und Lippertsweiler 1 Bewerber/in
- Wohnbezirk Tannweiler 2 Bewerber/innen
zu wählen.
Zu beachten ist immer, dass insgesamt nicht mehr Stimmen vergeben werden dürfen, wie Mandate zu vergeben sind!
- Ortschaftsratswahlen Blönried und Zollenreute
Da jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde gilt Mehrheitswahl.
Dies bedeutet: E darf je Bewerber/in nur 1 Stimme vergeben werden und insgesamt höchstens 9 Stimmen. Dabei können hier weitere – im Wahlvorschlag nicht genannte – Personen, die in der Ortschaft ihren Wohnsitz haben, auf dem Stimmzettel vermerkt und in einer leeren Zeile eingetragen und mit 1 Stimme versehen werden.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind am Sonntag, 9. Juni, zur Abgabe ihrer Stimme aufgerufen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch – Wählen Sie mit!
Die Wahlbenachrichtigungen sowie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden jedem Wahlberechtigen zugesandt, damit Sie die Möglichkeit haben zu Hause in Ruhe die Stimmzettel auszufüllen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und bringen Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel in das Wahllokal mit. Sie erhalten im Wahllokal dann den entsprechenden Stimmzettelumschlag.
Die Stimmzettel für die Europawahl werden erst im Wahllokal ausgegeben.
Der Wahlbenachrichtigung entnehmen Sie, welchem Wahllokal Sie zugeteilt sind. Die Wahllokale sind am Wahl-Sonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Im Anschluss an die Wahlhandlung, das heißt am Sonntagabend ab 18.00 Uhr wird die Europawahl in den Wahllokalen ausgezählt. Dann erfolgt eine Unterbrechung mit Umzug ins Rathaus, wo die Auszählung der Kreistagswahl noch am Sonntagabend erfolgt.
Die Wahllokale und das Rathaus sind während der Auszählung für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen werden am Montag, 10. Juni, ab 8.00 Uhr im Rathaus ausgezählt.
Die Ergebnisse der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werden auf der Homepage der Stadt Aulendorf bekannt gemacht und im “aulendorf aktuell” veröffentlicht.
Die Ergebnisstände können am Montag im Rathaus im Ratssaal verfolgt werden. Darüber hinaus erfolgt auch hier die Veröffentlichung auf der Homepage und im “aulendorf aktuell”.
Wegen der Auszählung sind die städtischen Ämter am Montag für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Konrad Zimmermann, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses