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Aus dem Gemeinderat

Schelte für Kurt Harsch



Foto: Gerhard Maucher
Blick in den Ratssaal

Aulendorf – Der Bebauungsplan „Ferienhaus- und Freizeitanlage Tiergarten“ stand im MIttelpunkt der Gemeinderarssitzung am Montag (27.11.). Kurt Harsch ist Eigentümer der Anlage und Mitglied der CDU-Fraktion. Deshalb befangen, durfte er nicht mitsprechen, geschweige denn mit abstimmen.

Seit 2013 sind mehrere Änderungsverfahren beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet worden. Es gab hitzige Diskussionen und den Vorwurf, der Bauherr legalisiere durch die Änderung des Bebauungsplanes bisher nicht genehmigte Erweiterungsbauten.

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Wieder geht es im aktuellen Planentwurf um mehr überbaubare Flächen, sogenannte geänderte Baufenster. Ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Eigentümer soll sicherstellen, dass nur die Nutzer Kurt Harsch und sein Sohn hier wohnen können.

Änderungen gegenüber den Festlegungen von 2013

Folgende Änderungen wurden gegenüber dem bisher rechtskräftigen Plan vom 04.10.2013 vorgenommen:
Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
Änderung des Gebietes von § 10 auf § 11 BauNVO
Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen
Übernahme der bestehenden Gebäude – hier wurden die Gebäude aus dem aktuellen Kataster übernommen
Übernahme der bestehenden Verkehrsflächen – die derzeit bestehenden Verkehrsflächen wurden übernommen. Ein Großteil der zusätzlichen Verkehrsflächen gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan ist in gekiester Ausführung. Als Ausgleich für die größere Verkehrsfläche dienen die bestehenden/geplanten zusätzlichen Baumpflanzungen innerhalb des Geltungsbereiches sowie die bereits erfolgten zusätzlichen Baumpflanzungen außerhalb des Geltungsbereiches.
Erweiterung des Geltungsbereiches im nordöstlichen Teil als Grünfläche und für den bestehenden Spielplatz
Erweiterung des Geltungsbereiches im südlichen Bereich für den bestehenden Spielplatz
Erweiterung des Geltungsbereiches im Osten für die Fläche der Adventure-Golf-Anlage mit den Baufenstern für Kiosk sowie Bepflanzungsstreifen zur Eingrünung
Konkretisierung der maximal zulässigen Wohnungen
Änderungen an Größen, Anzahl und Lage von Baufenstern für geplante Gebäude – um mehr Flexibilität zu erhalten, wurden diese Änderungen vorgenommen.
Änderung der Gebäudehöhen der südwestlichen Baufenster von 8,0 auf 9,0 m, um den dort konzipierten Bauvorhaben gerecht zu werden.
Änderung der Nutzung bei Gebäude 3 sowie Darstellung des Vordachs an diesem Gebäude. Die geänderte Nutzung und das Vordach wurden übernommen.
Wegfall der Festsetzungen zu den Bauabschnitten

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Wesentliche Änderungen gegenüber der bisher vorliegenden Planung sind zum einen die Erhöhung der maximal überbaubaren Grundstücksfläche auf 4.725 m² gegenüber der bisherigen Festsetzung von 3.850 m² (Anmerkung Groll: „eine Wertsteigerung“) zuzüglich der Fläche für Kioskgebäude der Adventure-Golf-Anlage mit 200 m² sowie die Änderung der Lage und Anzahl der Baufenster

Wie der Sachverständige Dipl.Ing. Max Huchler ausführte, kamen die wichtigsten Stellungnahmen vom Landratsamt Ravensburg. Der Flächennutzungsplan sei noch nicht geändert und müsse parallel geändert werden. Teilweise werden Ausgleichsflächen aus dem bestehenden Bebauungsplan überplant. Es sei darzustellen, welche Pflanzmaßnahmen aus dem „alten“ Bebauungsplan bereits umgesetzt wurden, welche noch offen sind, welche ersetzt werden müssen und welche neu dazu kommen. Das Timelag (Zeitverzögerungen) für die externen Ausgleichsmaßnahmen sowie interne Streuobstwiese und Heckenpflanzung wurden bilanziert. Es fehlen jedoch Aussagen und Timelag für nicht gepflanzte und nicht erhaltene Einzelbäume.

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Räte üben Kritik

Auch darauf bezog sich Groll in seiner Kritik. Harsch interessiere es offensichtlich nicht zu machen, was im Bebauungsplan stehe. Auch Oliver Jöchle (FWV) störte sich daran und fragte, ob nicht die Umsetzung von Maßnahmen vor der Zustimmung zum Bebauungsplan erfolgen können. Während Huchler anmerkte, das Landratsamt werde in Zukunft genauer draufschauen und Karin Halder (BUS) für die Umsetzung auch die Stadt in der Verantwortung sieht, sagte der Bürgermeister dazu, er könne Begehungen machen, aber die fachliche Kontrolle müsse vom Landratsamt gemacht werden.

Nicht verwunderlich war, dass Michael Halder für die CDU-Fraktion keine Einwände hatte, und Ralf Michalski (FWV) wollte nach vorne schauen: „Es ist nicht zielführend zu blockieren“. Schließlich wurde abgestimmt und mit 11 Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen aus der BUS-Fraktion wurde dem Planentwurf 1. Änderung zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Quartierskonzept „Innenstadt“

Der Gemeinderat hatte in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 beschlossen, für die Innenstadt ein Quartierskonzept durch die Energieagentur in Ravensburg aufstellen zu lassen. Für die Erstellung des Quartierskonzepts erhielt die Stadt Aulendorf einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent. Das Quartierskonzept ermöglicht die Darstellung von Energieeinsparpotentialen in einem flächenmäßig zusammenhängenden Gebiet, in diesem Fall für die Innenstadt.

130 Rückmeldungen

Von den rund 900 verschickten Anschreiben samt Fragebögen kamen 130 Rückmeldungen. Mehr als 60 Grundstückseigentümer wünschen eine Beratung, mehr als 40 Grundstückseigentümer bekundeten ihr Interesse an einer Nahwärmeversorgung. Die Ermittlung der Wärmedichte zeigt, dass im Bereich der Innenstadt ein hoher Energiebedarf vorhanden ist. 95 Prozent der Gebäude sind ältere Gebäude, so Walter Göppel von der Energieagentur, die überwiegend mit Gas und Öl beheizt werden. Bis zum Jahr 2045 sollen diese fossilen Energien klimaneutral ersetzt sein. In der Diskussion über die Umsetzung wurde klar, dass es eines zweistelligen Millionenbetrages bedarf; ein dreistelliger sollte es nicht sein, so Burth, wobei auch die Errichtung und der Betrieb des Nahwärmenetzes durch die Stadt oder durch einen Dritten eine völlig offene Frage ist. Für den Bürger sind die Kosten entscheidend und da die Zuschüsse derzeit ungeklärt sind, wurde eine ursprünglich im Dezember geplante Infoveranstaltung auf Anfang 2024 vertagt.

Ergebnisse der Parkumfrage

Wie die Stadtkämmerin Silke Johler berichtete, wurden 10000 Umfragebögen verteilt. Zurück kamen 317 Antworten, deren Auswertung nun vorgestellt wurde. Meistgenannt wurden die Nutzung der Spazierwege (279), Ruhebänke (234), Minigolf (169) und Events wie Picknick im Park (160). Die Bürger sind zufrieden mit Veranstaltungen, den Spazierwegen und Ruhebänken, wobei grundsätzlich mehr Ruhebänke gewünscht werden. Die Verwaltung wird hier nacharbeiten und weitere Bänke bestellen. Leider kein klares Ergebnis zeigte sich bei den Punkten Erneuerung oder Entfernung Minigolf und Veranstaltungen und Bühne.

Es wird folgendes zur Entscheidung vorgeschlagen:
– Es wird keine Bühne für den Park angeschafft.
– Mit den Akteuren der Innenstadt werden über weitere Veranstaltungen verhandelt. Der Gemeinderat sieht ein mögliches Budget hierfür vor.
– Die Feinplanung für den Treffpunkt wird in Auftrag gegeben. Es wird versucht, hierfür Fördermittel zu erhalten. Parallel wird eine strukturelle Planung für den möglichen Treffpunkt im Park erarbeitet und im Gremium vorgestellt. Einen Treffpunkt ohne Bewirtschaftung oder „Kümmerer“ hält die Verwaltung für nicht sinnvoll und zielführend. Es benötigt jemand, der für die Ordnung, Sauberkeit und Gestaltung zuständig ist. Eine Bewirtschaftung wäre natürlich noch besser.

Überlegungen zur Minigolfbahn

– Mit einem geeigneten Anlagenbauer wird eine Feinplanung für die Erneuerung der Minigolfanlage erarbeitet. Dies entspricht einem Beratungskonsens im Gemeinderat, auf die Feinplanung und weitere Planung zum Spielplatz zu verzichten. Die Umfrage hat sich relativ deutlich für eine ruhigere Atmosphäre im Park ausgesprochen, von den Varianten Spielplatz und Minigolf ist die Minigolf-Variante die ruhigere und passendere.
– Je nach Zeitschiene der Feinplanungen erfolgt ein zeitnaher Abriss der bisherigen Anlage. Alle Planungen müssen davor mit dem Denkmalamt abgestimmt werden.
– Mit den Schulen wird über die Radwegeführung gesprochen und eine entsprechende Beschilderung an den Zuwegen angebracht.
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass möglicherweise zwei Planungen ohne Umsetzung erarbeitet und bezahlt werden müssen, sofern sich das Gremium dann entscheidet, weder Treffpunkt noch Minigolf umzusetzen. Dennoch hält die Verwaltung dies für die richtige Vorgehensweise. Nur mit einer gesicherten Planung, der eine Kostenschätzung zugrunde liegt, kann auf einer Basis entschieden werden, die der jahrzehntelangen Nutzungsdauer Rechnung trägt.
Grundsätzlich wäre die kostengünstigste Variante ein Abriss mit Erweiterung des Parks um Grünfläche. Hier könnte man attraktive Bänke und Bepflanzung vornehmen. Dies wäre ein Bruchteil der Kosten der anderen Varianten. Man könnte auch überlegen, dies bereits jetzt vorzunehmen, um den jetzigen schlechten Zustand nicht noch weitere Jahre aufrecht zu erhalten, denn die weitere Planung mit Abstimmung Denkmalamt wird sicherlich noch zwei Jahre andauern. Die Entscheidung für einen möglichen Treffpunkt stünde dem nicht entgegen, weil der Treffpunkt an einem anderen Ort positioniert wäre. Einzig die Sanierung der Minigolfbahnen wäre aufwendiger, weil die Fundamente entfernt werden müssten und dann im Falle einer Entscheidung für eine Sanierung erneuert werden müssen. Eine parallele diesbezügliche Planung mit dem Denkmalamt müsste erfolgen.
Aufgrund der vielen Partner, die an der Planung beteiligt sind und der bisherigen Erfahrungswerte geht die Verwaltung von einer Umsetzung frühestens im Jahr 2027 aus.
Diese Vorgehensweise wurde einstimmig so beschlossen.




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