Gemeinderat ändert einen einzigen, aber wichtigen Punkt in der Geschäftsordnung
Bad Wurzach – Nach der Verpflichtung aller Räte in der Gemeinderatssitzung am 29. Juli wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderates geändert. Dies war erforderlich, weil es aktuell zwei Gruppierungen mit jeweils zwei Sitzen gibt, um diesen Fraktionsstatus zu gewähren und damit die Teilhabe an den beschließenden Ausschüssen.
Nach den ersten drei Tagesordnungspunkten wurde es für die Mitglieder des neugewählten Gemeinderates bei der konstituierenden Sitzung ernst: Sie wurden gemeinsam verpflichtet. „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Bad Wurzach gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Nach der gemeinsam gesprochenen Verpflichtungsformel besiegelte Bürgermeisterin Alexandra Scherer die Verpflichtung jedes Einzelnen mit einem Händedruck.
Bürgermeisterin Alexandra Scherer begrüßte jeden Gemeinderat im zukünftigen Gemeinderat per Handschlag, hier Neugemeinderat Andreas Berle. Links Gemeinderat Heinrich Vincon. Foto: Uli Gresser
Im Vorfeld seiner konstituierenden Sitzung haben sich die im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen darauf verständigt, dass die Mindestanzahl der Räte zur Bildung einer Fraktion im Gemeinderat nach der Geschäftsordnung von bisher drei auf zwei reduziert wird. Grund dafür ist, dass im Rat mit Mir Wurzacher (bisher drei) und den Grünen (neu) zwei Gruppierungen mit jeweils zwei Räten vertreten sind. Ohne Fraktionsstatus wären sie etwa von den Ausschüssen ausgeschlossen bzw. hätten nur erschwerten Zugang. Bad Wurzach folgt damit den Gemeinderäten von Ravensburg oder Leutkirch, wo die Fraktionsgröße ebenfalls bei zwei Mitgliedern liegt. In § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung wurde also das Wort „drei“ durch „zwei“ ersetzt. Ansonsten ist der Inhalt der Geschäftsordnung gleichlautend mit der bisherigen Fassung vom 2. März 2020. Der Gemeinderat beschloss die aktualisierte Geschäftsordnung des Gemeinderates in der Fassung vom 29.07.2024 per einstimmigem Votum.
Anpassung der Sitzzahlen im Verwaltungs- und Sozialausschuss
Die Hauptsatzung der Gemeinde Bad Wurzach musste angepasst werden, da die Anzahl der Sitze im Verwaltungs- und Sozialausschuss von zehn auf elf erhöht wird. Darauf hatten sich die künftig im Rat vertretenen Fraktionen verständigt. Denn mit dieser Regelung ist jedes Mitglied des Gemeinderates in einem der beschließenden Ausschüsse (Ausschuss für Technik und Umwelt respektive Verwaltung- und Sozialausschuss) vertreten.
Unberührt bleibt die Sitzzahl im Ausschuss für Technik und Umwelt, der bisher schon elf Mitglieder hatte. Auch diesem Vorschlag: „Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur 11. Änderung der Hauptsatzung vom 18.12.2000.“ folgte der Rat mit einstimmigem positivem Votum.
Uli Gresser