Jugendschutz am Zunftball der Narrenzunft
Bad Waldsee – Am Zunftball, der 3. Februar, in der Stadthalle stattfinden wird, gelten nachstehende Regelungen zum Jugendschutz.
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen einen Partypass abgeben und haben die Veranstaltung bis spätestens 24.00 Uhr zu verlassen. Jugendliche und Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten haben mit diesem Eintritt, wenn sie sich beiderseits durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen können. Die Jugendlichen bzw. Kinder werden speziell gekennzeichnet und müssen die Veranstaltung gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten wieder verlassen. Erziehungsbeauftragungen werden in keinem Fall akzeptiert. Sämtliche Informationen zur Veranstaltung sind auf der Homepage der Narrenzunft Waldsee e.V. einsehbar.