So können auch Mieter und Mieterinnen von der ökologischen Stromerzeugung profitieren
Ob eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes installiert wird, ist eine Entscheidung, die den jeweiligen Eigentümern und Eigentümerinnen obliegt. Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch Mieter und Mieterinnen von der ökologischen Stromerzeugung profitieren können, denn im Rahmen des Mieterstrom-Modells aus dem Jahr 2017 kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ihnen selbst erzeugter, kostengünstiger Strom angeboten werden.
Mieterstrom: Das ist die Definition
Auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden wir folgende Definition für den Mieterstrom: „Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt, das heißt ohne Netzdurchleitung an Letztverbraucher in diesem Gebäude (…) geliefert und verbraucht wird.” Für die Planung und den Bau von Solaranlagen auf Dächern vermieteter Wohngebäude wird zumeist ein externer Fachbetrieb beauftragt.
Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2017 deutlich verbessert
Das Mieterstrom-Konzept galt lange Zeit als Bürokratie-Ungetüm, daher setzte sich die Ampelkoalition für Erleichterungen und Verbesserungen ein, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern, voranzutreiben und die Nutzung der grünen Energie für alle Bürger und Bürgerinnen zugänglich zu machen. Diese Beschlüsse wurden gefasst:
- Wegfall der EEG-Umlage
- Anlagengröße ist nicht mehr begrenzt auf 100 KW
- Photovoltaikanlagen dürfen auch auf Nebengebäuden installiert oder zusammengefasst werden
Das sind die Vorteile für Mieter und Mieterinnen
Ein Mieterstromvertrag darf nicht Bestandteil eines Mietvertrages sein und muss einen Ersatzversorger für den Fall, dass aus der eigenen Anlage ins Haus fließen kann, benennen. Daher bleiben die Bewohner und Bewohnerinnen von Anlagen, die mit Solarstrom versorgt werden sollen, frei in Ihrer Entscheidung, mit welchem Stromanbieter sie ein Vertragsverhältnis eingehen möchten. Das sind die Vorteile des Mieterstroms:
- Unabhängigkeit von großen Energiekonzernen (ohne eigenes Gebäude)
- trotz allem steht die Wahl des Stromanbieters frei
- Nebenkostensenkung
- Beitrag zum Klima- und Umweltschutz
Welche Möglichkeiten haben Mieter und Mieterinnen noch?
Wenn die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach jedoch nicht gewünscht oder aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein sollte, bleibt Mieter und Mieterinnen der Zugang grüner Energie zum Eigenverbrauch vielleicht verwehrt. Dennoch können sie mit einem Solar Investment ihren Teil zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beitragen.
Mit einem Solar Investment beteiligt man sich an einem sogenannten Solarpark. Für die Errichtung einer Solaranlage im großen Stil werden vom Betreiber entweder ganze Grundstücke oder Haus- oder Hallendächer gepachtet. Die Vorteile der Anteilseigner und -eignerinnen liegen auf der Hand:
- regelmäßige, bei Vertragsbeginn festgelegte Einspeisevergütung
- steuerliche Vorteile (je nach persönlicher Situation)
- langfristiges, rentables Investment
- Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung
Fazit
Nicht immer muss es die eigene Solaranlage sein, die die Teilhabe an den großartigen Vorteilen ökologischer Stromerzeugung ermöglicht. Über das Mieterstrom-Konzept oder Direktinvestments in Solarparks können alle Menschen ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Die erwirtschaftete Kostenersparnis oder die regelmäßigen Einkünfte aus dem Stromverkauf schaffen eine Win-win-Situation für die Nutzer und Investoren.