Skip to main content
ANZEIGE
Landwirtschaft

Angepasste Vorgabe für Rindergülle ab 1. Februar 2025



Stuttgart / Aulendorf – Ab dem 1. Februar 2025 gelten neue angepasste Vorgaben für Rindergülle zur bodennahen Ausbringung auf Grünland. Mit der Anhebung des zulässigen Trockensubstanzgehalts für Rindergülle sorgt das Land für mehr Entscheidungsfreiheit bei den landwirtschaftlichen Betrieben.

„Die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg brauchen mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum. Daher nutzen wir auf Landesebene den uns zur Verfügung stehenden Spielraum, um Ausnahmen zu definieren. Beim bundeseinheitlichen Düngerecht gemäß Düngeverordnung (DüV) (PDF) nutzen wir daher unsere Möglichkeit und erlauben Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter gemäß Paragraf 6 Absatz 3 der Düngeverordnung. Neu ist die Anpassung beziehungsweise die Anhebung des maximal zulässigen Trockensubstanzgehalts für Rindergülle von zwei Prozent Trockensubstanzgehalt (TS-Gehalt) auf 4,6 Prozent TS-Gehalt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

ANZEIGE

Fest steht, dass ab dem 1. Februar 2025 flüssige organische Düngemittel (inklusive Gärreste) auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau nur noch streifenförmig aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen. Breitverteilung ist im Grünland ab 2025 bis auf zu genehmigende Ausnahmen daher grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der neue Trockensubstanzgehalt in der Rindergülle in Höhe von 4,6 Prozent ist einzuhalten, sofern man von einer der Ausnahmeregelungen gemäß Paragraf 6 Absatz 3 DüV Gebrauch machen möchte.

„Um noch mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum im Düngebereich zu schaffen, habe ich mich im Rahmen der vergangenen Agrarministerkonferenz mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die aktuelle Stoffstrombilanzverordnung außer Kraft gesetzt und nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums keine Nährstoffbilanzverordnung in dieser Legislaturperiode mehr erlassen werden soll. Wir nehmen den Bund hier beim Wort. Der Bund hat zugesagt, die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung zeitnah zu vollziehen. Darüber hinaus setze ich mich weiterhin dafür ein, die Aufzeichnungsfrist nach dem Aufbringen von Düngemitteln zu verlängern. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen im Bereich der Düngung erheblich entlastet werden. Der Bundesminister hat Bürokratieabbau versprochen, hier muss er jetzt handeln“, forderte Minister Hauk.

ANZEIGE

Verfahren zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen festgelegt

Die Bundesregierung hat zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen entsprechende Verfahren in der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 festgelegt, dies betrifft unter anderem die streifenförmige, bodennahe Gülleaufbringung. Bei dieser Verpflichtung befinden wir uns seit 2017 in einer langjährigen Übergangsfrist. Auch Baden-Württemberg ist an die bundesgesetzlichen Vorgaben gebunden. Ab dem 1. Februar 2025 dürfen flüssige organische Düngemittel einschließlich Gärreste auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau nur noch streifenförmig aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Breitverteilung ist im Grünland ab 2025 bis auf zu genehmigende Ausnahmen nicht mehr zulässig.

ANZEIGE

Insgesamt sind jedoch folgende Ausnahmen gemäß Paragraf 6 Absatz 3 ab 2025 auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau vorgesehen, von denen die Betriebe Gebrauch machen können:

  • Ausnahmen aufgrund naturräumlicher Besonderheiten, beispielsweise bei stark geneigten Flächen,
  • Ausnahmen aufgrund agrarstruktureller Besonderheiten, beispielsweise bei kleinen Betrieben bis 15 Hektar Fläche, Streuobstwiesen, Kleinflächen oder reinen Weideflächen,
  • andere Verfahren zur Gülleaufbringung, soweit diese anderen Verfahren zu vergleichbar geringen Ammoniakemissionen bei der Aufbringung führen.

Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann abweichend von Paragraf sechs Absatz 3 Sätze 1 und 2 DüV genehmigen, dass die in Paragraf 6 Absatz 3 Satz 1 DüV genannten Stoffe mittels anderer Verfahren aufgebracht werden dürfen, soweit diese anderen Verfahren zu vergleichbar geringen Ammoniakemissionen wie die in Satz eins genannten Verfahren führen. Möglich sind derzeit, neben der Ansäuerung flüssiger Wirtschaftsdünger, die Verdünnung von flüssigen Wirtschaftsdüngern unter einen vorgegebenen Trockensubstanzgehalt. Bis jetzt konnten verdünnte Wirtschaftsdünger bis zu einem TS-Gehalt weniger als zwei Prozent von der bodennahen Ausbringung ausgenommen werden. Um den Betrieben mehr Handlungsspielraum einzuräumen, wird dieser, im Rahmen der Ausnahmegenehmigung einzuhaltende, maximal zulässige Trockenmassegehalt für Rindergülle in Baden-Württemberg angepasst von zuvor zwei Prozent TS-Gehalt auf 4,6 Prozent TS-Gehalt.

ANZEIGE

Siehe auch die Webseite derLAZBW

Die derzeitigen Ausnahmen sind auf der Homepage des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg in Aulendorf (LAZBW)abrufbar.




NEUESTE BEITRÄGE

90 Päckchen mit Plätzchen wurden in Aichsteten und Altmannshofen verteilt

Aktion „Backen und Schenken“ brachte Weihnachtsfreude

Aichstetten – „Glücks-Kekse“ der besonderen Art hat es dieser Tage wieder in Aichstetten gegeben. Bereits zum zweiten Mal hatten Seniorengenossenschaft und Seniorenbeauftragte zur Weihnachtsaktion aufgerufen.
Zwischen Kißlegg und Leutkirch

Auffahrunfälle auf der A 96 legten Verkehr lahm

Leutkirch/Kißlegg – Drei Auffahrunfälle mit sechs Beteiligten haben sich am Freitagnachmittag (20.12.) auf der A 96 zwischen den Anschlussstellen Kißlegg und Leutkirch-Süd bei dichtem Reiseverkehr ereignet.
In Rötsee um 17.00 Uhr

Lichtfeier am Heiligen Abend

Rötsee – Mit einer Lichtfeier beginnt der Heilige Abend um 17.00 Uhr in der Kirche in Rötsee. Das Licht von Bethlehem, das von Pfadfindern von Bethlehem bis zu uns gekommen ist, wird den Kirchenraum erfüllen. Mit Musik und Gesang wird in der 30-minütigen Feier der Blick auf das gerichtet, was unser Leben hell und hoffnungsvoll macht.
Auf der L 286 bei Mengen

Tödlicher Verkehrsunfall bei Krauchenwies

Krauchenwies – Ein schwerer Verkehrsunfall am Freitag (2.12.) kurz nach 17.00 Uhr auf der L 286 zwischen Krauchenwies und Habstahl hat für einen Autofahrer tödlich geendet.
Information des TÜV-Verbands

Neuerungen in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Digitales und Produktsicherheit

Berlin – Im Jahr 2025 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit in den Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.

MEISTGELESEN

Mehrere hunderttausend € Sachschaden

Gasexplosion in Alttann – Bewohner schwer verletzt

Wolfegg – Bei einer Explosion in einem Wohnhaus in der Panoramastraße in Alttann am Montagnachmittag gegen 15.30 Uhr wurde ein 38 Jahre alter Mann schwer verletzt.
Witziges Video erhielt Landespreis

“Scheene Weihnachten” mit der Werkrealschule Bad Wurzach

Bad Wurzach – Die Landesregierung hat zusammen mit dem Dachverband der Dialekte Baden-Württemberg erstmals den “Landespreis für Dialekt” verliehen. Geehrt wurden künstlerische Beiträge, die sich auf unterschiedliche Weise für eine lebendige Dialektlandschaft einsetzen. Die Werkrealschule Bad Wurzach war mit ihrem Video-Beitrag “Scheene Weihnachta – Schwäbisch für Alle” eine der 330 Bewerbungen und erhielt in der Kategorie “Film” einen mit 2000 € dotierten Förderpreis für das gelungene Weihnac…
Die Jüngere Marianische Bruderschaft zu Osterhofen

63 Männer und ein ganz besonderer Tag im Dezember

Haisterkirch / Hittelkofen – Seit 1718 kommt die Jüngere Marianische Bruderschaft zu Osterhofen jährlich zum Bruderschaftstag zusammen. Auf diese Tradition sind die 63 Männer, die in der Bruderschaft verbunden sind, mit Recht stolz. Am 12. Dezember kamen sie wieder zusammen, am Donnerstag nach dem Fest Mariä Empfängnis, das die Kirche am 8. Dezember feiert. Dieser Tag im Dezember ist bei den Männern im Kalender rot angestrichen, da ist kaum einer säumig. Rudi Holdenried, der Rekordhalter, war…
Leidenschaft und Kulturgut: Schnupftabak, Schnupfmaschinen und mehr

Hans Sigg betreibt eine Schnupftabak-Manufaktur in Leutkirch

Leutkirch-Grimmelshofen – Er ist ein leidenschaftlicher Schnupfer, ein Schnupftabak-Hersteller mit Herzblut und eigenen Kreationen, und er hat einen kleinen privaten Schatz zu Hause: Einen Schrank voller Schnupftabak-Behältnissen, bis zu 120 Jahre alt. Ein Portrait von Hans Sigg mit bayrischen Wurzeln, viel Schnupf-Erfahrung und eigener Manufaktur bei sich zu Hause.
Am Freitag, 27. Dezember, um 19.00 Uhr im Bräuhaus in Rossberg

Paul Sägmüller stellt sein Rossberg-Buch vor

Rossberg – Obwohl Autor Paul Sägmüller in den letzten Monaten für ein Buch über Rossberg, dessen Geschichte und Geschichten fleißig recherchiert und geschrieben hat, hat es zu einer Buchvorstellung vor Weihnachten nicht mehr gereicht. Daher wagt er ein Experiment: eine Buchvorstellung “zwischen den Jahren”. Und zwar am Freitag, 27. Dezember, um 19.00 Uhr im “Bräuhaus” in Rossberg.

TOP-THEMEN

Leutkirch/Kißlegg – Drei Auffahrunfälle mit sechs Beteiligten haben sich am Freitagnachmittag (20.12.) auf der A 96 z…
Bad Saulgau – Wenn von Künstlerfamilien die Rede ist, dann denkt man eher an die Vergangenheit. An Zeiten, in denen K…
Bad Wurzach – Die Landesregierung hat zusammen mit dem Dachverband der Dialekte Baden-Württemberg erstmals den “Lande…

VERANSTALTUNGEN