“Bebauungsplan Reischberghöhe VI ist nicht mehr zeitgemäß”
Bad Wurzach – Zum Bebauungsplan “Reischberghöhe VI” ist bei der Bildschirmzeitung eine Pressemitteilung des Grünen Ortsverbandes Bad Wurzach-Kißlegg eingegangen. Hier der Wortlaut der Stellungnahme:
Den vorliegenden Bebauungsplan lehnt der Ortverband Bad Wurzach-Kißlegg von Bündnis 90/Grüne nicht grundsätzlich ab, weil die Notwendigkeit gesehen wird, im Kernort Bad Wurzach weiteren, allerdings bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch entspricht der vorliegende Entwurf nicht den aktuellen städtebaulichen und klimapolitischen Erfordernissen, sowie dem örtlichen Bedarf an bezahlbarem und der demoskopischen Entwicklung angepasstem Wohnraum.
Die überplante Fläche ist eine der noch wenigen verbliebenen und für Wohnbebauung geeigneten Flächen in zentraler Lage zur Kernstadt. Insofern ist ein verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit der Fläche dringend geboten.
Ulrich Walz und Rainer Deuschel erläutern in der Stellungnahme des grünen Ortsverbandes zum Bebauungsplan „Reischberghöhe VI“ die Schwachstellen des Planes und machen konkrete Vorschläge zur Verbesserung: Gut sei, dass die Siedlungsentwicklung durch Aktivierung innerstädtischer Potenziale stattfindet (Regionalplan 2.4.0 Z(2)) und sich am Bestand ausrichtet.
Jedoch sehen wir ein Weiterso im Flächenverbrauch, wie folgt: Auf 1,75 ha Baufläche sind fünf Flächen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern, 18 Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie lediglich eine Fläche für ein Mehrfamilienhaus geplant. Schon rein rechnerisch sind die durchschnittlichen Bauplatzflächen viel zu großzügig geplant. Die Grundstücksgröße beträgt im Mittel 730 qm. Nach 6.2.11 können die Typen 1 und 3 als Einzelhaus genutzt werden.
Dies ist unverständlich, da es sich um die größten Grundstücke handelt. Typ 1-Flächen sind mit 700 qm und mehr deutlich zu groß dimensioniert, um als Einzelhaus akzeptiert werden zu können. Gut ist, dass die Mehrzahl der Grundstücke nach Typ 2 Gebäude verdichtetem Wohnraum zulässt.
„Es muss bei der Genehmigung darauf geachtet werden, dass die vorgeschriebene Mindest-Bruttowohndichte für Unterzentren im ländlichen Raum von 60 EW pro ha erreicht wird (Regionalplan 2.4.1 Z (6))“, erläutert Ulrich Walz.
Grünkonzept / Gehölze: Die verwendeten Gehölze müssen ausschließlich nach den angeführten Pflanzlisten aus heimischen Arten bestehen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Bäume 1. Wuchsklasse und auch 2. Wuchsklasse nicht geeignet sind für die Grundstücke einerseits und für die allgemeinen Grünflächen. Grund ist die zu erwartende Beschattung der eigenen und benachbarten Dachflächen. Dies gilt insbesondere auch für Ost-West Beschattungen. Die vorgeschriebene Nutzung mit PV-Anlagen darf nicht beeinträchtigt werden. Für die privaten Flächen gibt die Pflanzliste ausgezeichnete Vorschläge für naturgemäße Begrünung her.
Rainer Deuschel zieht als Fazit aus dem vorgelegten Plan: „Der vorliegende Bebauungs-Plan kopiert zu sehr die bisherigen Vorgehensweisen und lässt eine klimagerechte nachhaltige Wohnbauweise vermissen“. Der Ortsverband der Grünen fordert deshalb eine weitgehende Überarbeitung der Planung und Beachtung und Einarbeitung folgender Vorgaben:
- Die Grundstücksgröße für Einzelhäuser ist deutlich zu reduzieren (max. 500 qm)
- Die Nutzung von Typ 2 verbindlicher als Mehrfamilien-/Doppelhaus vorschreiben.
- Eine entsprechend große Fläche ist zusätzlich zum vorgesehenen Mehrfamilienhaus zur Bebauung mit einer Anlage zum Mehrgenerationen-Wohnen vorzusehen.
- Es sind aktive Maßnahmen zum Klimaschutz vorzuschreiben: gemeint sind Maßnahmen zur Klimawandelanpassung: Viel Grün, wenig Beton/Versiegelung; Wasserflächen, Hecken. Außerdem das Verbot von schwarzen / anthrazit Dachflächen.
- Aus Gründen des Klimaschutzes ist die Beheizung der Gebäude über Wärmepumpen, Erdwärme oder Holzheizungen vorzuschreiben (da ein Fernwärmenetz zur zentralen Wärmeversorgung derzeit wohl nicht vorgesehen ist).
- Die Anlage eines Natur-Kinderspielplatzes im westlichen Grüngürtel ist zu planen.