Länder und Kommunen werden bei Flüchtlingskosten entlastet – Deutschland-Ticket gesichert
Berlin / Ravensburg – Zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Benjamin Strasser:
„Die gestrigen Beschlüsse zur Flüchtlingspolitik, zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie zum Deutschland-Ticket bringen Deutschland ein gutes Stück voran.
Gerade im Bereich der Flüchtlingspolitik wurden Forderungen der FDP erfüllt, die Länder und Kommunen bis zu 3,5 Milliarden Euro entlasten werden. Der bisherige automatische Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen tritt statt bisher nach 18 Monaten künftig erst nach 36 Monaten ein. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei den üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden eingeschränkt und minimieren damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden.
Die bisher vereinbarte feste Flüchtlingspauschale wird ab dem nächsten Jahr zu einer in Abhängigkeit von der Anzahl der Schutzsuchenden zu zahlende Pro-Kopf-Pauschale weiterentwickelt („atmendes System“). Der Bund wird daher ab 2024 pro Asylerstantragstellerin bzw. Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro zahlen.
Wir wollen nun schnell im Bundestag die nötigen Gesetze auf den Weg bringen. Es ist klar, dass dies ein erster Aufschlag für eine neue Realpolitik in der Migrationspolitik ist, dem noch weitere Schritte folgen müssen. Aber es ist ein sehr wichtiges Zeichen, dass Bund, Länder und Kommunen in der Lage sind, gute Lösungen auf den Weg zu bringen.
Erfreulich ist ebenfalls, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, das Verfahrensrecht in zahlreichen Bereichen zu modernisieren, Prüfschritte zu reduzieren bzw. zu vereinfachen und vor allem zu standardisieren. Bund und Länder verfolgen nun noch stärker gemeinsam das Ziel, den formellen und materiellen Prüfumfang auf das erforderliche Maß zu begrenzen.
Zudem wurde die Finanzierung des Deutschland-Tickets für 2024 gesichert und Bund und Länder einigen sich 2024 rechtzeitig über die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets und einen Mechanismus zur Fortschreibung des Ticketpreises.“