Bad Wurzach – Martin Tapper erläuterte in der Gemeinderatssitzung am 29. Januar die Sitzungsvorlage zur Einrichtung eines Gemeindewahlausschusses, zu der die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind. Da Bürgermeisterin Alexandra Scherer selbst für den Kreistag kandidiert, kann sie dessen Vorsitz jedoch nicht übernehmen. Als Alternative schlug die Verwaltung nun Alfons Diem vor der bereits die nötige Erfahrung aufweist, da er dieses Amt auch schon während der Ära Bürkle innehatte.
Für den Wahlausschuss schlug die Verwaltung folgende Personen vor: Vorsitzender Alfons Diem, Stellvertreter Robert Stützle, Beisitzer: Franziska Link-Bodenmüller, Rolf Butscher, Hermann Müller und Markus Feirle. Zu stellvertretenden Beisitzern werden Klaus Gropper, Peter Depfenhart, Berthold Kibler und Hermann Gütler ernannt. Ebenfalls im Gemeindewahlausschuss mit beteiligt sein werden Silvia Dentler als Wahlleiterin und Martin Tapper als Schriftführer. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu.
Breitbandauftrag für 7,9 Millionen Euro
Bürgermeisterin Alexandra Scherer hatte in ihrem Bericht nur positive Nachrichten zu vermelden. Zum einen gab sie bekannt, dass über den Zweckverband Breitband zuletzt aus dem Bereich des „Weiße-Flecken-Programms“ das Los D für die Gemarkung Bad Wurzachan die Firma Aytac GmbH aus Darmstadt mit einem Auftragsvolumen von 7,933.404,26 Millionen Euro vergeben wurde. Sehr positiv: das Ergebnis lag erfreulicherweise sogar unterhalb der Kostenberechnung. Der weit überwiegende Teil der Summe kommt aus Bundesmitteln.
Hallen-Sanierung in Seibranz kann starten
Die Seibranzer sich freuen: Aus Berlin kam die Nachricht, dass der Zuschuss für die Hallensanierung nun fix ist. Voraussichtlich kann damit zum 1. Juli mit der Sanierung begonnen werden, teilte Bürgermeisterin Scherer mit.
Dank an die Tierschützer
Scherer dankte Birgit Rutta, der Vorsitzenden des Tierschutzvereines Bad Wurzach, die auf das Angebot der Stadt für eine gemeinsame Katzenkastrationsaktion für wildlebende Katzen eingegangen ist.
Zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024
Der Handels- und Gewerbeverein Bad Wurzach e.V. beantragte auch für das Jahr 2024 zwei verkaufsoffene Sonntage. Am Sonntag, 17. März, soll der „Fit-Fun-Shopping-Tag“ von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Sonntag, 13. Oktober, von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr der „Gesund- und Aktivtag mit verkaufsoffenem Sonntag“ stattfinden. Die Kirchengemeinden, die keine Einwendungen hatten, wiesen bei der Anhörung aber auf den besonderen Schutzcharakter des Sonntages hin. Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme von Klaus Schütt mehrheitlich der Verfügung zu.
Grundsatzbeschluss für die Vergaberichtlinien für das Baugebiete
Bad Wurzach – Berthold Leupolz in seiner Eigenschaft als Liegenschaftsverwalter fasste den Sachverhalt zu den Bauplatzvergabekriterien kurz zusammen. Der Grundsatzbeschluss zu den Vergabekriterien gilt auch bei zukünftigen Baugebieten. Damit sollen die Vergabekriterien vereinheitlicht werden.
Der Arnacher Ortsvorsteher Michael Rauneker zitierte dazu aus der SZ: „Deutschland ist in Mitteleuropa das einzige Land, in dem mehr Menschen zur Miete wohnen als im Eigentum.“ Es sei damit Schlusslicht im EU-Vergleich. Die Kriterien seien ja dazu da, damit mehr Menschen zu Wohneigentum kommen.
Rauneker, in dessen Ortschaft Bauplatzvergaben anstehen, blieb bei seiner Haltung, dass man das Kriterium „Vorhandenes Wohneigentum“ von Bewerbern bei der Vergabe als „Abzugskriterium“ irgendwie mitbewerten sollte. Die Stadt Ulm beispielsweise praktiziere dies so schon seit vielen Jahren.
Anmerkung von Martin Tapper dazu: „Problematisch ist wird das in der Praxis, wie man das im Zweifelsfall überprüft. Zugriff auf Eigentümerdaten haben wir nur in der eigenen Gemeinde, bei Bewerbern von außerhalb müsste man darauf vertrauen, dass diese wahrheitsgemäße Angaben machen. Und anscheinend ist das Kriterium so dann gar nicht zulässig. Damit wäre das bei Anwendung ein Nachteil für die einheimische Bevölkerung.“ Deswegen habe die Stadt Leutkirch laut Bürgermeisterin Scherer das Kriterium auch aus den eigenen Vergaberegeln wieder herausgenommen.
Armin Willburger wollte, dass bei dem Personenkreis auch – zeitgemäß – Lebensgemeinschaften mit aufgenommen werden sollten, wie in anderen Gemeinden, zum Beispiel Biberach oder Leutkirch, üblich.
Der Grundsatzbeschluss wurde bei einer Gegenstimme von Michael Rauneker vom Gemeinderat mehrheitlich gefasst.
Annahme und Vermittlung von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Geldspenden in Höhe von 8717,28 € und der Annahme der Sachspenden in Höhe von 4543,30 €, die während des Zeitraumes von 17. Juli bis 29.Dezember 2023 zur Erfüllung ihrer Aufgaben an die Stadt Bad Wurzach gemacht wurden, einstimmig zu.