Aufenthaltsverbot auf dem Stadtsee während der Durchführung des Feuerwerks beim Altstadt- und Seenachtfest
,Bad Waldsee – Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim diesjährigen Altstadt- und Seenachtfest in Bad Waldsee das Baden und Befahren des Stadtsees mit Wasserfahrzeugen aller Art am Sonntag 28. Juli, in der Zeit von 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr verboten ist; mit Ausnahme des zur Ausbringung der Lichtbecher autorisierten Personals der Stadt Bad Waldsee sowie des Drachenboots. Ständige Patrouillenfahren am Seeufer werden von der DLRG durchgeführt.