Getrenntsammlungspflicht für Altkleider – Nix mehr für die Tonne?
Allgäu-Oberschwaben – Mit dem neuen Jahr tritt die EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien auch in Deutschland in Kraft. Fehlinterpretationen könnten dabei zur Gefahr für die Kleiderspende werden. Ab dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Gemeinnützige Organisationen warnen vor einer Gefährdung ihrer sozialen Projekte. Appell: Nur tragbare und saubere Kleidung in gemeinnützige Sammlungen geben.