Windkraftanlagen im Hummelluckenwald und bei Alttann nicht vom Tisch
Am 25. Oktober hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) in Kressbronn die Windkraftvorranggebiete für das Verbandsgebiet – das sind die Kreise Ravensburg, Sigmaringen und der Bodenseekreis – im Entwurf vorgestellt. DBSZ-Redakteur Gerhard Reischmann hat an RVBO-Direktor Dr. Wolfgang Heine folgende Fragen gerichtet:
DBSZ: Die bisherigen Suchräume für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik wurden von 11 Prozent der Verbandsfläche auf nun 2,15 Prozent plus 0,3 Prozent optionale Fläche „eingedampft“. Der neue Regionalplan, der diese Vorranggebiete aller Voraussicht nach weitgehend enthalten wird, wird aber erst 2025 Rechtskraft erlangen. Wie ist die Rechtslage bis dahin? Kann der Regionalverband derzeit die Windkraftentwicklung im Verbandsgebiet überhaupt noch steuern?
Heine: Wir erwarten, dass sich die Flächenkulisse von derzeit rund 2,5 % noch im Laufe des Verfahrens in Richtung des Flächenziels von mindestens 1,8 % vermindert. Der Teilregionalplan Energie erlangt voraussichtlich Ende 2025 Rechtskraft. Danach dürfen Windkraftplanungen nur noch in den darin enthaltenen Vorranggebieten aufgenommen werden, es sei denn, Kommunen haben oder entwickeln darüber hinaus eigene sogenannte Konzentrationszonen, was nur vereinzelt der Fall sein dürfte. Im Moment sind Windkraftprojekte privilegierte Vorhaben im Außenbereich, d.h. prinzipiell überall möglich, sofern in einer Gemeinde keine Konzentrationszone für die Windkraft vorliegt, dann ist ein Projektierer daran gehalten. Im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt wird geprüft, ob gegen Vorgaben des Regionalplans verstoßen wird oder diverse Schutzgüter betroffen sind (Lärm, Artenschutz etc.). Wenn das nicht der Fall ist und eine Genehmigung erteilt wird, kann das Vorhaben realisiert werden, auch wenn unser Teilregionalplan noch nicht rechtskräftig ist.
DBSZ: Verstehe ich das richtig, dass, wer bis 2025 alle genehmigungsrechtlichen Vorgaben – Abstand, Lärm, Artenschutz – erfüllt, quasi überall im Verbandsgebiet eine Windkraftanlage errichten kann?
Heine: Ja, es sei denn, dass eine Gemeinde über Konzentrationszonen verfügt, dann kann der Projektierer nicht außerhalb dieser Gebiete planen.
DBSZ: Gehe ich recht in der Annahme, dass die derzeit im Hummelluckenwald bei Arnach-Humberg und im Alttanner Wald bei Weitprechts projektierten Windkraftanlagen – alle in Sichtweit des Wurzacher Riedes – nicht vom Tisch sind, obwohl sie in keinem Vorranggebiet liegen?
Heine: Wenn dort eine Genehmigung vor Ende 2025 erfolgt, kann das Vorhaben realisiert werden, auch wenn wir dort kein Vorranggebiet ausweisen.
DBSZ: Auch wenn die jetzt beschriebenen Vorranggebiete erst 2025 Rechtskraft erlangen werden, so sind sie doch ein raumplanerisches Signal. Verstehe ich das richtig, dass ein WKA-Projektierer, der nun in diese Gebiete hineinplant, jetzt eine gewisse Planungssicherheit hat, dass jetzt schon Vertrauensschutz entsteht?
Heine: Wir suchen nach Flächen mit hoher Eignung und möglichst geringem Konfliktpotenzial und weisen dort Vorranggebiete mit dem Ziel aus, dass das Genehmigungsverfahren zügig über die Bühne gehen kann. Gleichwohl kommen dort nochmal alle Themen auf den Tisch und müssen abgearbeitet werden.
Die Frage nach dem Europadiplom
DBSZ: Im Umfeld des Wurzacher Riedes sind zwar Humberg und Alttann nicht als Vorranggebiete ausgewiesen, wohl aber der Blasiberg bei Mennisweiler und eine große Zone bei Osterhofen. Beide Standorte haben ein erhebliches optisches Störpotenzial im Hinblick auf das Wurzacher Ried. Windkraftanlagen bei Osterhofen würden den Haidgauer Berg und die Grabener Höhe deutlich überragen und den Blick aufs Ried, von der Kurstadt Bad Wurzach aus gesehen, massiv beeinträchtigen. Sehen Sie da keine Gefahr für das Europa-Diplom?
Heine: Wir halten diese Vorranggebiete und unser dahinter stehendes Planungskonzept für vereinbar mit dem Europadiplom und haben uns diesbezüglich an den Europarat gewandt, ob er da mitgehen kann. Eine Antwort erwarten wir im Laufe des 1. Quartals 2024. Dann sehen wir weiter.
Die Fragen wurden schriftlich eingereicht. Die Bildschirmzeitung (DBSZ) dankt Herrn Dr. Heine für die rasche Beantwortung.
Dr. Wolfgang Heine, Verbandsdirektor des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben. ©Photo Art Hund