Zum in der „Schwäbischen Zeitung“ (Ausgabe Ravensburg) am 27. Mai erschienenen Artikel „Kreis rechnet mit über 200 Flüchtlingen pro Monat“, allgemein zur Belastung der Kreise und Gemeinden durch die ungesteuerte Migration
Der Mensch gewöhnt sich an Vieles. So ist es auch kein Aufreger mehr, wenn berichtet wird, dass der Kreis Ravensburg auch in Zukunft mit über 200 Flüchtlingen pro Monat rechnen muss. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs einer Gemeinde in der Größenordnung von Aichstetten.
Der Zustrom an Migranten beträgt pro Jahr etwa 1 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landkreises. Ihre Unterbringung ist eine bleibende Herausforderung und verschärft die Wohnungssituation erheblich.. Ausgehend von der Annahme, dass 50 Personen in einer neu gebauten Flüchtlingsunterkunft beherbergt werden können, heißt das, dass in unserem Kreis ca. 50 solcher Unterkünfte jährlich gebaut werden müssen, um die Flüchtlinge unterzubringen. Ein Heim mit 50 Plätzen kostet 2,5 Millionen € (Faustregel: 50.000 € pro Platz). Wir sprechen also von einem notwendigen Investitionsvolumen von etwa 120 bis 150 Millionen Euro – und das jährlich!
Natürlich dürfen wir dieses heikle Thema nicht auf Zahlen reduzieren, denn hinter jedem Menschen, der bei uns aufgenommen werden möchte, verbirgt sich ein Schicksal, oft auch eine Tragödie.
Politik beginnt aber beim Betrachten der Wirklichkeit. Blicken wir auf die rechtliche Situation, in der sich diese Migration bewegt. Da die 1,5 Millionen Ukrainer, die sich in Deutschland aufhalten, wie Bürgergeld-Empfänger und damit besser als in den anderen größeren europäischen Ländern behandelt werden, sind für die Flucht nach Deutschland monetäre Gründe von Bedeutung. Von allen anderen Migranten, die seit einem Jahrzehnt nach Deutschland kommen, sind nur ca. 3 Prozent asylberechtigt und haben damit ein Bleiberecht. Das heißt, dass 97 Prozent sich illegal oder nur geduldet in Deutschland aufhalten, aber unseren Staat jährlich viele Milliarden kosten.
Ein weiterer Rechtsbruch vollzieht sich beim Dublin-3-Abkommen, das auf europäischer Ebene längst ignoriert wird. Dublin 3 hätte das ungeprüfte Weiterwinken nach Deutschland von an den EU-Außengenzen Angekommenen verhindern sollen. Funktioniert aber nicht.
Die Bundesregierung ist für die nationale Flüchtlingspolitik zuständig. Konkret befassen aber müssen sich Kreise und Gemeinden. Sie sind zunehmend überfordert damit. Der Hilfeschrei der Kommunen bei Kanzler Scholz verhallte.
Unser Landkreis muss weiter Flüchtlinge aufnehmen mit allen Konsequenzen.
Die angestrebte Integration der Migranten in unsere Gesellschaft gelingt in keiner Weise. Es entstehen Parallelgesellschaften, die ein hohes Konfliktpotential besitzen. Die hohe Anzahl Moslems, die dem Koran folgen, lehnen die westliche Lebensart ab.
Die Unterzeichnung des Migrationspaktes von einer großen Zahl von Ländern im Dezember 2018 in Marrakesch, der unter Federführung von Bundeskanzlerin Angela Merkel erarbeitet worden war und auch von ihr unterschrieben wurde, hatte zur Folge, dass aus der illegalen Migration eine legalisierte wurde, dass sie aber keineswegs gebremst wurde.
Die Erwartung, dass die Zuwanderung unser Arbeitskräfteproblem lösen würde, hat sich nicht erfüllt. Gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ist nur über ein restriktives Einwanderungsgesetz à la Kanada zu erzielen. Kanada will Fachkräfte, keine Kostgänger.
Das Asylrecht soll den wirklich Schutzbedürftigen immer Schutz bieten. Wenn wir unsere Migrationspolitik nicht grundlegend ändern und uns nicht auf die Aufnahme der wirklich Schutzbedürftigen im Sinne des Asylrechtes beschränken, werden wir unser Land bald kaum mehr wiedererkennen.
Eugen Abler, Bodnegg